Warum die Regierung die LHG-Änderung gegen alle Widerstände durchpeitscht

Nachdem Bildungsminister Hans-Robert Metelmann Ende Juni letzten Jahres seinen Entwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) vorstellte, kochen die Gemüter an den Hochschulen und in den Städten hoch, während sich Metelmann und die Regierungskoalition im Tal der Selbstzufriedenen wähnen.

Metelmann und seine Mitarbeiter im Bildungsministerium wollen zukünftig selbst entscheiden, welche Fächer an den Hochschulen geschlossen und geöffnet oder gar zwischen zwei Hochschulen aufgeteilt werden sollen. Dieses soll still und heimlich am Landtag vorbei per Verordnung geschehen. Metelmann begründete seinen Vorstoß in der Landtagsdebatte am 5. Oktober 2005 damit, dass „die Hochschulen ihre organisatorischen Fragen nicht aus eigenen Kräften lösen könnten“. Wie die Hochschulen das vollbringen sollten, nachdem ihnen der im jetzigen LHG vorgezeichnete Weg systematisch verbaut wurde, verschweigt der Minister lieber.
Dabei hatte 2002 mit der lang umkämpften Neufassung des LHG alles so gut ausgesehen: Mehr Autonomie für die Hochschulen und endlich Schluss mit willkürlichen Entscheidungen des Bildungsministeriums. Die Hochschulen fingen – wie im neuen LHG vorgesehen – an, Hochschulentwicklungspläne zu schreiben, unter der Maßgabe, dass bis 2020 im Land 180 Stellen zu streichen seien. Kaum war die Tinte der Pläne trocken, enthüllte das Land die nächsten Kürzungsvorhaben: Binnen vier Jahren erhöhte sich die Zahl der zu kürzenden Stellen bis Ende Januar 2005 auf 600. Darauf konnten die Entwicklungspläne nicht mehr eingehen. Zu den Eckwerten kam es dann gar nicht mehr.
Inzwischen weigert sich das Finanzministerium, solche Eckwerte über 2007 hinaus zu vereinbaren, enthielten sie doch konkrete finanzielle Zusagen beim Hochschulbau, die wiederum auf die vermutete Zahl der Studierenden schließen ließen. Wenn sich Rektor Rainer Westermann nun rühmt, endlich kurz vor dem Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Ministerium zu stehen, muss das hinterfragt werden: Diese kann ohne Eckwerte über das Jahr 2007 hinaus schnell verpuffen, denn die Landesregierung geht bekanntlich von sinkenden Studierendenzahlen aus und hat nach der LHG-Änderung ein wirksames Mittel in der Hand, Personalkürzungen durchzusetzen. Mehr als unwahrscheinlich ist die gegenüber Westermann gemachte Zusage, eine Zielvereinbarung rette ihn vor ministeriellen Verordnungen.
Nach den ermüdenden Hochschuldebatten im vergangenen Jahr sorgte die erste Lesung zur LHG-Änderung im Schweriner Landtag am fünften Oktober 2005 für einen Eklat, nahm doch der CDU-Abgeordnete Eckhard Rehberg das Wort „Ermächtigungsgesetz“ in den Mund. SPD und PDS zeigten sich dagegen fest entschlossen, die LHG-Novelle vorzunehmen.
Das Gesetz wurde in die Ausschüsse überwiesen, die Anhörung des Bildungsausschusses am 8. Dezember entpuppte sich als Alibi-Veranstaltung. Die über 40 geladenen Rektoren, Kanzler, Senats- und AStA-Vorsitzenden sowie gesellschaftlichen Vertreter sprachen sich einhellig gegen den Gesetzentwurf aus. Die Abgeordneten der Regierungskoalition, Mathias Brodkorb (SPD) und Andreas Bluhm (PDS) blieben ungerührt.
Auf der darauffolgenden Sitzung des Bildungsausschusses am 12. Januar ließen sich die Koalitionäre dann aber doch auf Änderungen ein: Es sollen Fristen gesetzt werden, bis zu denen die Hochschelentwicklungspläne, Eckwerte und schließlich Zielvereinbarungen ausgehandelt sind. Falls der modus operandi scheitert, kann Metelmann den Hochschulen immer noch per „Zielverordnung“ diktieren, was sie öffnen und zu schließen hätten. Diese Zielvereinbarungen müssen aber durch den Landtag, der seine eigene Entmachtung langsam zu begreifen scheint.

Geschrieben von Ulrich Kötter