Mehr als sechs Seiten umfasst die Begründung des Urteils, das zur Räumungsklage in der Sache „Schmidt gegen Brinke“ gefällt worden ist: Der Bioladen Sonnenmichel muss aus der Brinkstraße 16/17 raus. Dann soll ein neues vierstöckiges Haus entstehen.
Marodes Haus kommt für Sanierung nicht in Betracht
In der Begründung listet der urteilende Richter den gesamten Vorgang in der Sache „Schmidt gegen Brinke“ noch einmal auf. So habe der Beklagte einen befristeten Mietvertrag bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen, in dem es heißt, dass das „Haus derart marode sei, dass eine Sanierung nicht in Betracht“ komme. Eine entsprechende Räumung zur Ermöglichung des Abrisses sollte zu Mietvertragsende stattfinden. In der Folgezeit wurde vom Vermieter eine Frist bis zum 15. März 2014 eingeräumt. Da sich der Bioladen „Sonnenmichel“ bereits in Verhandlungen um Tauschgrundstücke befand, seien die Mieter davon ausgegangen, dass der Mietvertrag faktisch verlängert worden sei. Aus diesem Grund habe man auch keine Räumungstitel notariell beglaubigen lassen. Schließlich, so sei man davon ausgegangen, könne kaum von einer endgültigen Räumung ausgegangen werden, wenn noch verhandelt wird.
Vor Gericht heißt es indes: „Eine Bitte auf Gewährung einer Räumungsfrist geht nur, wenn Räumungstitel vorzuweisen seien. Diese wurden nicht erbracht.“ Dies habe, so der Richter, zu einem Abbruch der Verhandlungen um Tauschgrundstücke auf Seiten des Vermieters geführt. Darüber hinaus seien Mietzahlungen, die nach Beendigung des Mietvertrages an den Vermieter gegangen sind, als „Nutzungsgebühr“ anzusehen. Schließlich wurde der Mietvertrag nicht offiziell verlängert.
„Der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist von acht Monaten kann nur als Schutzantrag gesehen werden“, heißt es vor Gericht. „Unter Beachtung aller Faktoren erachtet das Gericht nicht, Vollstreckungsschutz zu gewähren“, heißt es am Ende der Begründung. „Der Beklagte ist ein eigenes Risiko eingegangen, darauf zu vertrauen, dass die Verhandlungen Erfolg haben würden.“ Gegen das Urteil können die Verurteilten nun beim Landgericht in Revision gehen. „Die Kosten für das Verfahren hat der Beklagte zu tragen“, heißt es im Urteil, sie werden auf 4.500 Euro beziffert.
Brinke-Beteiligte überrascht
In der Brinkstraße 16/17 zeigten sich alle beteiligten Gruppen und Initiativen überrumpelt. Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Verhandlung nichtöffentlich sei. Aus diesem Grund ist auch niemand bei der Urteilsverkündung anwesend gewesen. Das Publikum selbst war während der Verhandlung recht überschaubar. Anwesend waren lediglich Rechtsanwalt Jost von Glasenapp, der Roman Schmidt in dem Verfahren vertrat sowie drei weitere Gäste nebst zwei weiteren Pressevertretern.
„Wir sind von dem Urteil nicht geschockt, hätten uns allerdings eine Frist gewünscht“, erklärt Heiko Pult, ein Sprecher der Initiative „Brinke 16/17 erhalten!“ im Bioladen. Hubert Ende erinnert in diesem Zusammenhang an einen ähnlichen Fall: „In Halle wurde in einem ähnlichen Verfahren mal 12 Monate Räumungsfrist eingeräumt.“ Aus diesem Grund habe man auch hier auf die Fristeinräumung gehofft. „Für mich steht dieses Haus für viele andere Häuser, die bereits abgerissen worden sind“, erzählt der Besitzer des Bioladens Sonnenmichel. Das ist auch eine wesentliche Motivation, bis zuletzt weiter um den Erhalt des Hauses zu kämpfen.
„Wir hätten nicht mit diesem Ergebnis gerechnet“, meinen Mitglieder der Initiative enttäuscht. „Wir müssen uns zusammensetzen, gucken, wie wir das jetzt weiter machen; weiter machen wollen wir auf jeden Fall“, bekräftigten sie. So wolle man sich beispielsweise zunehmend stärker vernetzen. Beispielsweise gibt es Überlegungen für die erneute Einberufung eines runden Tisches. Mit der Urteilsfällung wurde zugleich das Urteil über die Zukunft des Hauses in der Brinkstraße 16/17 gefällt.
Es wird abgerissen werden und stattdessen wird ein vierstöckiges Haus mit Eigentumswohnungen entstehen, die laut Hubert Ende in etwa 200.000 Euro kosten werden.
Fotos: Simon Voigt
Kleine Nachfrage: Was hat der Preis der zukünftigen Eigentumswohnungen mit der Räumung an sich zu tun? Diese Preise sind übrigens völlig normal für Greifswalder Verhältnisse. Einfach mal die Angebote anderer Bauträger inklusive der WVG vergleichen …
[Moderation: Provokation]
Das ist eine Plattform für Kommentare, warum also Klappe halten? Wer mit sachlich vorgetragenen Ansichten nicht einverstanden ist, möge bitte sachlich replizieren. Alles andere ist würdelos.
Genauso ist es. Solange Argumente sachlich und am Thema orientiert sind, sind sie gerne hier gesehen. Beleidigungen, Provokationen oder Ähnliches haben hier hingegen nichts zu suchen. Du (StinkiStinker) kannst dazu auch gerne noch einmal in den Kommentar-Regeln nachlesen (http://webmoritz.de/projekt-info/kommentar-regeln/)
Dass der "Sonnenmichel" sich nun eine andere Bleibe suchen muss, ist zwar bedauerlich für den Inhaber und alle, die dort gerne eingekauft und/oder ein Pläuschchen gehalten haben. Juristisch ist das aber in keiner Weise zu beanstanden. Auch eine mediale Skandalisierung des (fraglos inhaltlich vorhersehbaren und im Übrigen auch richtigen) Urteils, falls das irgendwo in der Pipeline stecken sollte, wäre vollkommen fehl am Platz. Die grundsätzlich berechtigten Anliegen der Bürgerinitiative – Erhalt historischer Bausubstanz, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum etc. – gehören nämlich auf die (kommunal)politische Ebene, nicht aber in diese (in der Tat rechtlich sehr einfache) privatrechtliche Auseinandersetzung um ein von Anfang an befristetes Mietverhältnis.
Man kann nur hoffen, dass nun nicht auch noch die zweite Instanz bemüht wird, denn die Entscheidung dort kann von Rechts wegen keine andere sein. Der Eigentümer, der nun schon seit fast einem Jahr rechtswidrig an der Umsetzung seines Baurechts und (besserer) wirtschaftlicher Verwertung seines Eigentums gehindert wird, mag sich zudem dazu entschließen, den ihm so entstandenen und noch weiter entstehenden Schaden dem Sonnenmichel in Rechnung zu stellen. Das BGB sieht das in § 546a Abs. 2 ausdrücklich vor. Dann käme zu den schon verlorenen Gerichts- und Anwaltskosten ein ordentlicher Batzen dazu. Das Geld sollte doch sinnvoller zu investieren sein, z.B. in eine Bleibe mit echten Zukunftsaussichten, vorzugsweise zu Eigentum erworben, wenigstens aber langfristig gemietet oder gepachtet.
"Es wird abgerissen werden "
Das hat doch hoffentlich niemand ernsthaft bezweifelt. 🙂
ganz ehrlich: das haus ist hässlich, der bioladen kann problemlos umziehen und überhaupt.. wen interessiert das hier eigentlich?!
Na, also mich als Hausbesitzer würde es jedenfalls schon interessieren, ob in meinem Haus Hausbesetzer sind! Oh, und es gibt tatsächlich Menschen, die es interessiert, ob das Haus bleibt, oder nicht. Fragen beantwortet? 😉