Das Landgericht Köln stellte im Mai in einem Urteil fest, dass es sich bei der religiösen Beschneidung um eine Körperverletzung handelt. moritz suchte in Greifswald nach verschiedenen Meinungen; den Anfang macht ein muslimischer Student:
Esam, hast Du die Debatte um das Beschneidungsurteil mitbekommen?
Ja, klar. Das kann ich nicht verstehen. Da soll eine Sache verboten werden, welche seit vielen Jahren gemacht wird. Wo ist da die Gerechtigkeit, wenn der Gesetzgeber kommt und unseren Glauben nicht mehr respektiert. Ein kleines Problem wird da groß geredet.
Habt ihr das Thema hier in der Moschee besprochen?
Nein, wir sind hier im islamischen Kulturzentrum, da machen wir uns keinen Kopf, da wir auch nur selbstorganisierte Studenten sind und keinen Imam haben. Uns interessiert das alles, aber als Thema wurde es bisher nicht angesprochen. Auch haben wir keine Familie und damit auch keine Kinder, deswegen ist es uns momentan nicht wichtig.
Wie siehst du die Diskussion?
Oft geht es bei der Beschneidung um die Sorge, dass nach der Entfernung der Vorhaut gesundheitliche Probleme auftreten. In den arabischen Ländern gibt es die Beschneidung seit über tausend Jahren. Wir haben niemals gehört, dass es nicht gut für die Kinder ist. Im Gegenteil, viele Studien haben gezeigt, dass es gut ist für die Gesundheit der Kinder und auch das HIV-Risiko ist niedriger; dies ist auch bestätigt durch die WHO, die Weltgesundheitsorganisation. Auch ist es wichtig für die Sauberkeit und Reinlichkeit. Ich sehe ein Problem darin, dass in Deutschland und auch in den westlichen Ländern von Freiheit gesprochen wird und auch von der Freiheit von Kindern. Und bei der Beschneidung soll das Kind nun gefragt werden ob es das will oder nicht. Letztendlich gibt es aber viele andere Dinge, welche die Eltern, aber auch der Staat früh bestimmen, ohne die Kinder zu fragen.
Was genau wäre das?
Impfungen zum Beispiel. Warum kann damit nicht auch gewartet werden, bis das Kind alt genug ist, darüber zu entscheiden? Dabei gibt es öfter schwere gesundheitliche Probleme nach Impfungen.
Religiöse Impfungen gibt es so nicht, es dient ja der Gesundheitsvorsorge.
Das wollen Religionen aber auch, den Menschen helfen und dass diese gesund miteinander leben können. Der Prophet meinte einst, dass Sauberkeit die Hälfte der Religion ist. Der Islam regelt alles im Leben, selbst die körperliche Sauberkeit. Ein Muslim muss täglich fünfmal beten, aber davor gibt es immer die Gebetswaschung, welche auch eine hygienische Vorsorge ist.
Das Urteil des Kölner Landgerichts entstand aber gerade infolge von Komplikationen nach diesem chirurgischen Eingriff.
In Deutschland gab es zwei oder drei Fälle, wo es danach zu kleinen Problemen, Blutungen und Ähnlichem gekommen ist. Aber es gibt allgemein keine Operation, die kein zehn- bis zwanzigprozentiges Risiko hat. Ich sehe das Problem an anderer Stelle: Die Medien vereinfachen alles um die Muslime und die Mehrheit übertreiben in ihren Meldungen, wenn es um uns geht. Wir sind hier nicht akzeptiert und es wird viel Schlechtes über uns geschrieben.
Wie erklärst du dir dann, dass es in Europa eher wenige Beschnittene gibt?
Das hängt nach meiner Meinung mit den klimatischen Bedingungen zusammen. In den wärmeren Regionen können sich Bakterien besser vermehren und deswegen ist die Vorsorge dort notwendig. Daher wird die Vorhaut entfernt um dies dort zu verhindern.
Die Mehrheit im Bundesparlament wünscht sich eine Rechtsicherheit, welche Beschneidungen ermöglicht. Es gibt aber auch die Sorge, dass dann andere Praktiken, wie zum Beispiel die Mädchenbeschneidung aus religiösen Gründen erlaubt werden. Siehst Du diesen Konflikt auch?
In der islamischen und jüdischen Religion gibt es so etwas nicht und es wird auch nicht vorgeschrieben.
In Ägypten sind zum Beispiel über 90 Prozent der Frauen beschnitten.
Das ist wohl eine Übertreibung, ich glaube es sind zwei Prozent oder weniger. Es gibt Orte in Ägypten, wo dies gemacht wird, aber das ist gegen die Religion. Die Leute machen das aus traditionellen Gründen. Ich verstehe das aber auch gar nicht. Dort geht es wohl auch darum die Frauen sexuell zu kontrollieren und dass die Leute unwissend sind. Da muss aufgeklärt werden, das ist nicht gut. Für Jungs ist es aber anders als für Mädchen.
Du siehst also kein Problem mit der Beschneidung?
Nein, ich kann da auch aus eigener Erfahrung sprechen. Mein Großvater hat damals diesen kleinen Eingriff bei mir gemacht und ich war bei keinem Arzt gewesen. Und es ist alles gut gegangen.
Wie alt warst Du zu diesem Zeitpunkt?
Ich glaube sieben Tage alt. Ich weiß es aber nicht genau.
Wird dies immer so früh gemacht?
Es gibt keine bestimmte Zeit dies zu machen, aber die meisten versuchen es kurz nach der Geburt, nach sieben Tagen es zu vollziehen. Es gibt auch medizinische Studien, welche sagen, dass es in diesem Zeitraum noch kein voll ausgebildete Schmerzempfinden in diesem Bereich gibt. Es steht aber auch nicht im Koran, dass Jungen beschnitten werden sollen, aber es geht zurück auf eine überlieferte Empfehlung unseres Propheten, die Beschneidung findet sich schon bei den Texten über Abraham. Eine späte Beschneidung während der Pubertät ist schwierig und auch länger schmerzhaft. Allgemein geht es um die Reinheit und Sauberkeit, welche von uns Muslimen gefordert wird, als auch um hygienische Maßnahmen. Ein Kleinkind kann sich im jungen Alter dort noch nicht waschen.
Man könnte Kinder ja dazu erziehen, wie beim Zähneputzen?
Ja, aber das klappt ja nicht immer und bei vielen Kindern haben die Eltern auch Probleme sich darum zu kümmern. Und es nochmal zu betonen, dass Eltern ja auch das Recht haben, das Beste für ihr Kind zu wollen.
Würdest Du deine Kinder auch beschneiden lassen?
Ja, auch innerhalb von sieben Tagen, da will ich nicht warten. Ich habe gemerkt, dass es mir nicht geschadet hat und medizinische Studien bestätigen das auch. Ich will das Beste für mein Kind, wie alle Eltern und es hat viele Vorteile. Da es hier in der Umgebung aber niemanden gibt, der so etwas macht, müssten wir wohl nach Berlin oder in die arabischen Länder.
Bist Du schon bei einer Beschneidung dabei gewesen?
Niemals, hier nicht und auch in der Heimat nicht. Nur bei meiner eigenen, an die ich mich aber nicht mehr erinnern kann. Früher gab es aber kaum Ärzte. Heute wird das alles von Medizinern gemacht. Ich würde das aber genauso gerne machen wollen, wie mein Großvater damals. Ich weiß, dass es heute wie damals ohne Betäubung gemacht wird, da es nur ein kurzer Eingriff ist. Er hat das bei allen Kindern und Enkelkindern gemacht. Ich weiß aber nicht, wie das damals gemacht wurde.
Hast Du ihn nie gefragt?
Ehrlich gesagt, nein (lacht). Ich muss mich mal informieren, meine Mutter fragen, wie es damals war und heute ist.
Das Interview führte Daniel Focke. Die Grafik ist ebenfalls von ihm, das Foto von Irene Dimitropoulos.
Sie stellen die "Frage nach den Grundrechten". Ist Ihnen und Ihrem Gesprächspartner eigentlich auch nur im Ansatz klar, daß in Deutschland ein Kind ab seiner Geburt Grundrechtsträger ist und die Beschneidung ohne zwingende medizinische Notwendigkeit das Grundrecht auf körperliche Unfersehrheit in Art. 2 GG verletzt?
(Das tun Impfungen auch, allerdings liegt hier eine medizinische Notwendigkeit vor, weil hier eine signifikante abstrakte Gefahr abzuwehren ist. Dies ist bei der Beschneidung gegeben. Es gibt, und hier widerspreche ich Herrn Al-Anwah ausdrücklich, nicht eine einzige seriöse Quelle, die der Beschneidung irgend eine Vorbeuge- uder Schutzfunktion nachweist, im Gegenteil.)
Daran ändert im übrigen auch das geplante, und im übrigen verfassungswidrige, Gesetz überhaupt nichts. Es würde im Ernstfall dem BVerfG vorgelegt – und gekippt werden.
Die medizinisch nicht zwingend notwendige Beschneidung Minderjähriger entfällt. Punkt.
Das hat Herr Al-Anwah zu akzeptieren. Innerhalb unserer Verfassung ist diese Beschneidung auch nciht erlaubbar, wer die Beschneidung legalisieren will, will definitiv einen anderen Staat und muß sich darüber klar sein, daß er sich gegen unsere Verfassung stellt. Und damit außerhalb des Rechtsrahmens der Bundesrepbulik Deutschland.
Und ja, ich sehe keinerlei Möglichkeit, derartige Leute in Deutschland zu belassen. Wer sich als Zuwanderer in Deutschland gegen unsere staatliche Ordnung, insbesondere gegen das GG stellt, sollte ausgewiesen werden und die Einreise nach Deutschland untersagt bekommen.
Detlef Bosau
Wir haben eine verschieden Auffassung von Grundrechten wie ich finde. Wir leben hier in einem Rechtsstaat und einer Demokratie (Gott sei Dank), und dieser muss man sich anpassen wenn man in dieses Land kommt. Diese ständigen Kulturkämpfe im eigenen Land gehen mir so langsam auf den Senkel. Ständig wird den Deutschen versucht etwas aufzudrücken was sie nicht wollen. Und das wird letzten endes wieder in eine extremistische Richtung führen.
Teil 1: Du schreibst: Wir leben in einem Rechtsstaat. Und genau das ist der Punkt. In einem Rechtsstaat gibt es keine "verschiedene Auffassungen von Grundrechten", es gitbt nur eine einzige, und die ist a) einklagbar und wird b) im Streitfall gerichtlich festgestellt.
Insbesondere erfolgt diese Feststellung nicht durch Hahnenkämpfe wie vor einigen Wochen in Berlin, als dort einige Juden und Muslime lautstark "Vorhaut ab! Vorhaut ab!" skandierten und Lala Süskind von der jüdischen Gemeinde Berlin die Vorträge der Beschneidungsgegner als "Gelaber" abtat.
Vor einigen Monaten las ich die alte Juristenweisheit: Lebst du in Rom, lebst du nach römischem Recht. Und das ist genau das, was Du schreibst. Lebt jemand in Deutschland, lebt er nach deutschem Recht. Und da ist der Grundrechtekanon in den Artikeln 1 bis 20 des Grungesetzes festgestellt. Insbesondere hat Reinhard Merkel aus Hamburg hier zum Erziehungsrecht und der Religionsfreiheit festgestellt: Die Religionsfreiheit ist ein Freiheitsrecht. Dies kann ein Mensch nur aktiv ausüben und zwar insbesondere nur ein religionsmündiger Mensch. Es ist nicht das Recht der Eltern, einen Säugling zum Juden oder Muslim zu machen. Das geht auch nicht, man kann nicht zum Juden oder Muslim gemacht werden. Jude ist, wer eine jüdische Mutter hat, Sarah war jüdisch. (Ja, Charlotte Knobloch und Stefan Kramer sind keine Juden. "Konversionen" sind eine Erfindung allerliberatlsten Judentums, "klassisch" gibt es das im Judentum nicht.) Und Muslim wird man, wenn ich es richtig weiß, dadurch, daß man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und aus eigenem Antrieb vor Zeugen das muslimische Glaubensbekenntis spricht in der Absicht, damit seinen Übertrittt zum Islam kundzutun. In beiden Fällen sind Religionsausübungen seitens der Eltern kompletter Blödsinn. Und das Erziehungsrecht ist ein Treuhandrecht. Angesichts unserer Vergangenheit werden Entscheidungen an Kindes statt nicht vorrangig vom Staat getroffen, also Napola oder Lebensborn e.V., sondern von den Eltern. Entscheidungen an Kindes statt haben aber ausschießiich dem Kindeswohl zu dienen und eine Körperverletzung ohne zwingende medizinische Notwendigkeit dient dem Kindeswohl in keiner Weise und läuft diesem zuwider. Insofern ist die Zustimmung der Eltern zu solch einem Eingriff in keiner Weise durch das Erziehungsrecht im GG gedeckt und entfaltet auch keine strafbefreiende Wirkung.
Vor einem Beschneidungstourismus müssen wir uns nicht fürchten. Erstens hat schon Mehmet Kilic richtig festgestellt, daß es Aufgabe des Rechtsstaates ist, festzulegen, was hier erlaubt und verboten ist und nicht darüber nachzudenken, wie man Verbote unterläuft. Und zweitens umfaßt das Recht auf Erziehung auch eine Pflicht zur Personensorge. Und wer sein Kind zum "zurechtstutzen" ins Ausland verbringt, wird dann auch dort bleiben müssen – anderenfalls würde bei der Rückkehr der Familie den Eltern die Kindssorge entzogen und das Kind in geeignete Obhut verbracht. (geht weiter in Teil 2.)
Teil 2: Was bei Juden und Muslimen kritisch anzumerken ist, ist, daß diese beiden Gruppen eine Trennung von Staat und Religion überhaupt nicht vollzogen haben. Bei den Christen haben es die Freikirchen durch das Pochen auf Religionsfreiheit, konsequenterweise wird bei Freikirchen auch die Kindstaufe in der Regel abgelehnt, die Evangelen haben es durch Luthers Zwei Reiche Lehre, die übrigens Joachim Gauck nicht richtig verstanden hat, Luthers Freiheitsbegriff basiert auf dem Glauben, der Begriff der äußeren Ordnung auf dem Recht, die Katholen lehnen es bis heute ab, haben sich aber nach dem Investiturkrach, nach der Reformation, nach dem westfälischen Frieden von 1648, nach der französischen Revolution 1789 und nach diversen Verfassungen u.a. in Deutschland daran gewöhnt, daß man bei Hexenverbrennungen in der Regel die Polizei und die Feuerwehr ruft und dem Inquisitor den Scheiterhaufen abbaut.
Insofern sind Juden und Muslime etwas in der Situation der Katholiken. Sie haben sich entschieden, weltliches Recht nicht anzuerkennen, werden folglich aber damit leben müssen, daß sie es mit staatlicher Gewalt anerkannt werden. Will heißen: Entweder sie erkennen es an – oder es gibt eins drübergesemst. Wie bei allen anderen in Deutschland lebenden Menschen auch.
Du hast im übrigen völlig recht: Das führt in eine extremistische Richtung. Und zwar auf beiden Seiten. Das eine Extrem bilden hier diejenigen Juden und Muslime, die unser Recht nicht anerkennen wollen. Etwa bei den Salafisten trauen wir uns sogar, von Extremisten zu sprechen. Auf der anderen Seite stehen aber auch die Leute, die vor Ausländern, teils dumpfe, teils unbegründete, Ängste haben. Siehe z.B. die Vorfälle in Mügeln. Das war selbstverschuldet. Warum baut man z.B. Asylantenheime in Gegenden, wo die autochthone Bevölkerung mit Zuwanderern völlig überfordert ist? Hätte man so einen Kasten hier in Stuttgart gebaut – so what. (Big B. ist im übrigen herzlich eingeladen, in Stuttgart mal eine Stadt mit hohem Ausländeranteil zu sehen – vielleicht korrigiert das mal seine Wahrnehmung von Kreuzberg ;-)) Damit möchte ich nicht das ganze Asylproblem nach Stuttgart holen, aber Du wirst in einer Stadt, in der Du sehr wohl mal der einzige Deutsche im S-Bahn Waggon bei 50 Türken und 20 Italienern bist, eher mit drei oder vier Asylanten zurechtkommen als in einem verschlafenen Kaff in der sächsischen Provinz, wo der eine Türke, der da in 10 Jahren aufläuft, ähnlich viel Aufmerksamkeit erregt wie ein Kalb mit zwei Köpfen.
Respekt für Eure Beiträge. Detlef, Deine Aussagen bezüglich der bestehenden Rechtsordnung sind korrekt. Leider gehen sie auch von Esam Al-Anwar unbeantwortet (ignoriert) unter.
Du hast sicherlich "Die Frage nach den Grundrechten (2)" gelesen.
Hier antwortet Prof. Sowoda zur Frage: "Gab es vor dem Kölner Urteil kein juristisches Interesse an diesem Thema?":
"Das war doch recht überschaubar. Es wurden einige Fachaufsätze veröffentlicht. Aber es ist wie immer – wo kein Kläger, da auch kein Richter."
Dies stimmt aber nicht. Tatsache ist, dass schon seit dem Jahre 2004 auch in Deutschland wiederholt Strafanzeigen gegen die Zwangsbeschneidung an männlichen Kindern erstattet wurden, diese aber von der Regierung Schröder und Merkel, und von allen politischen Parteien vertuscht wurden.
In Frühjahr 2008 informierte ich auch Prof. Holm Putzke über diese Strafanzeigenerstattungen in Österreich und Deutschland, und forderte Putzke auf a) sich an diesen Strafanzeigen zu beteiligen, oder b) zumindest selbstständig den rechtsstaatlichen Weg der Strafanzeigeerstattung gegen diesen tagtäglich und bundesweit an männlichen Kindern begangenen Straftatbestand der Körperverletzung (und den damit verbundenen Straftatbeständen) zu begehen.
Prof. Holm Putzke weigerte sich dies zu tun, … und verschwieg – so wie all die anderen, inklusive der gesamten deutschen Presse – die Tatsache der seit 2004 erstatteten Strafanzeigen, all die Jahre bis zum Kölner Urteil … , und sagte auch in allen seinen Medienauftritten kein Wort darüber.
Also von Wegen "Wo kein Kläger, da kein Richter".
In unserer >Universal Declaration of Demand for Law Enforcement< fordern wir schon seit Jahrzehnten die rechtsstaatlichen Behörden (also auch in Deutschland) dazu auf, die bestehenden Gesetze gegen die Zwangsbeschneidung so anzuwenden wie diese beschaffen sind.
Ausführliche Information dazu in: http://www.intacthumanity.org
Nochmals Respekt für Deine Ausführungen hier.
LG.
Amen Ronald Oberhollenzer
Schule der Menschheit
Globales Symposium für eine Intakte Menschheit http://www.intacthumanity.org
intact.humanity@gmail.com
Du schreibst: „Wir haben eine verschieden Auffassung von Grundrechten wie ich finde. Wir leben hier in einem Rechtsstaat und einer Demokratie (Gott sei Dank), und dieser muss man sich anpassen wenn man in dieses Land kommt.“
Rechte sind keine Pflichten. Erwachsene Menschen, können ihre Rechte in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht. Üblicherweise ist daher kein großer Anpassungsdruck in einem Rechtsstaat gegeben. Allzu große Verpflichtungen werden in einem Rechtsstaat niemandem aufgedrängt. Ein jeder soll nach seiner eigenen Fasson selig werden. Eine allzugroße Anpassungsfähigkeit an irgendwelche spezifischen nationalen Pflichten werden in einem Rechtsstaat – in einem Staat, in dem ein freiheitliches Wertesystem gilt, – von niemandem gefordert.
Es muss einem lediglich bewußt sein, dass
1. die eigenen Rechte dort enden, wo die Rechte eines Anderen verletzt werden.
2. Das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz gilt.
Die Knabenbeschneidung ist nun allerdings in Bezug auf beide obigen Rechtsprinzipien problematisch.
zu 1.) Kinder sind nicht ihre Eltern und haben auch Grundrechte. Unmündige Kinder können noch nicht entscheiden, ob sie ihre Rechte in Anspruch nehmen wollen. Dies müssen andere für sie übernehmen. Entweder die Erziehungsberechtigten oder die Gesellschaft.
zu 2.) Wird die Knabenbeschneidung legitimiert, müssen auch ähnliche Körperverletzungen, die Eltern an ihren Kindern durchführen, legitimiert werden, für die keine medizinischen Notwendigkeit besteht. Insbesondere kann man hier die sanfteren Formen der Mädchenbeschneidung dazuzählen. Auch „identitätsstiftende“ Tätowierungen müssten legal werden (Wer aus Hesses Demian eine Religiion machen würde und an Abraxas glaubt, könnte seinen Kindern legal das Kainsmal auf die Stirn tätowieren lassen). Bisher wurde im Einzelfall juristisch entschieden, wann Eltern denn nun ihr Erziehungsrecht überdehnen und in dieses staatlicherseits eingegriffen werden muss, zum Schutz der Kinder. Mit dem geplanten Gesetzesentwurf, wird nun aber versucht, eine Sondererlaubnis zu Knabenbeschneidung ins Famillienrecht aufzunehmen, die dem Gleichheitsprinzip zuwiderläuft. Eigentlich müsste man nun anfangen, jede Körperverletzung ohne medizinischen Grund an Kindern per Sondergesetz zu legitimieren oder zu verbieten.
Mit Kulturkampf hat das relativ wenig zu tun. Menschenrechte sind als universelle Rechte konzipiert, nicht als ein Wertesystem einer spezifischen Kultur oder einer spezifischen Religion. Umso ärgerlicher ist es, wenn diese, wie dies durch Esam Al-Anwah geschieht, nicht verstanden werden und er sie als ungerecht empfindet. Ich weiß nun wirklich nicht, wie es menschenmöglich sein sollte, ein noch gerechteres Wertesystem zu entwickeln, als ein freiheitliches und eines in dem das Gleichheitsprinzip gilt.
Rechte sind immer auch Pflichten. Wer dem einen Rechte zugesteht, verpflichtet andere, diese Rechte zu achten. Wenn das GG Menschen Grundrechte einräumt, verpflichtet es den deutschen Staat, diese zu schützen.
Teil 1:
Lieber Esam!
Erst mal vorweg: Ich bin auch Muslimin 🙂
So, ich finde auch dass ein kleines Problem da groß geredet wird, aber nicht von Seiten des Staates, sondern von Seiten vieler Muslime.
Ich verstehe nicht, warum den Beschneidungsgegnern grundsätzlich Religionsfeindlichkeit vorgeworfen wird. Denn es geht bei diesem Thema nicht um Religion. Es geht um das Wohl und das Recht des Kindes.
Unsere Religion wird nicht dadurch eingeschränkt, wenn wir die Beschneidung im Kindesalter NICHT durchführen.
Ich finde es auch schade, dass das Thema noch nicht im Kulturzentrum angesprochen wurde, obwohl es doch schon seit Monaten hochaktuell ist. Auch wenn Sie noch keine Kinder haben. Sie haben doch sicher Neffen, Cousins…
Unsere Verantwortung geht auch über unsere engsten Familienmitglieder hinaus. Ich finde es schade, wenn ich ausgerechnet von einem Muslim eine Ignoranz gegenüber Geschehnissen herauslese, nur weil es nicht die eigene nahe Familie betrifft.:|
Teil 2:
Es wäre gut, wenn Sie sich den angeblichen Vorteilen (und auch den Nachteilen!) der Beschneidung noch einmal ganz in Ruhe auseinandersetzen. http://www.beschneidung-von-jungen.de
ist eine sehr gute, sehr informative Website.
Nur weil etwas über einen sehr sehr langen Zeitraum durchgeführt wurde, heißt das nicht, dass es gut und richtig ist. Nicht jede Tradition ist gut.
Beispiele dafür muss ich sicher nicht erläutern, oder?
Es ist immer gut, zu hinterfragen und ein Thema von allen Seiten zu beleuchten.
Außerdem klingt das HIV-Argument aus dem Mund von Muslimen irgendwie komisch. Würde man sich an die koranischen "Empfehlungen" halten gäbe es die HIV-Frage gar nicht.
Und auch wenn man sich nicht daran hält, und außereheliche "Beziehungen" pflegt, wären Kondome in jedem Fall die bessere Option.
Die WHO redet von Afrika, wo man nicht so einfach an Kondome kommt, wie hier.
Teil 3:
Auch die Hygienefrage ist hier, in Europa, wo jeder Zugang zu fließendem Wasser und Seife hat, unrelevant. Und Muslime waschen sich i.d.R. ohnehin nach jedem "Pipi machen". Und vor dem Gebet sowieso.
Und Babies haben Schmerzen. Sehr intensive sogar. 🙁
Diese Studien, die besagen, Babies hätten keine Schmerzen, sind längst widerlegt.
Es lohnt sich auch, sich mit den religiösen Aspekten noch mal intensiv zu befassen. Ist es tatsächlich Pflicht? Oder nur Tradition?
Die Rechtsschulen sind sich jedenfalls nicht einig. Und es spricht einiges dafür, dass eine Veränderung an Gottes perfekter Schöpfung, nicht in seinem Sinne ist.
Respekt für Eure Beiträge. Detlef, Deine Aussagen bezüglich der bestehenden Rechtsordnung sind korrekt. Leider gehen sie auch von Esam Al-Anwar unbeantwortet (ignoriert) unter.
Du hast sicherlich "Die Frage nach den Grundrechten (2)" gelesen.
Hier antwortet Prof. Sowoda zur Frage: "Gab es vor dem Kölner Urteil kein juristisches Interesse an diesem Thema?":
"Das war doch recht überschaubar. Es wurden einige Fachaufsätze veröffentlicht. Aber es ist wie immer – wo kein Kläger, da auch kein Richter."
Dies stimmt aber nicht. Tatsache ist, dass schon seit dem Jahre 2004 auch in Deutschland wiederholt Strafanzeigen gegen die Zwangsbeschneidung an männlichen Kindern erstattet wurden, diese aber von der Regierung Schröder und Merkel, und von allen politischen Parteien vertuscht wurden.
In Frühjahr 2008 informierte ich auch Prof. Holm Putzke über diese Strafanzeigenerstattungen in Österreich und Deutschland, und forderte Putzke auf a) sich an diesen Strafanzeigen zu beteiligen, oder b) zumindest selbstständig den rechtsstaatlichen Weg der Strafanzeigeerstattung gegen diesen tagtäglich und bundesweit an männlichen Kindern begangenen Straftatbestand der Körperverletzung (und den damit verbundenen Straftatbeständen) zu begehen.
Prof. Holm Putzke weigerte sich dies zu tun, … und verschwieg – so wie all die anderen, inklusive der gesamten deutschen Presse – die Tatsache der seit 2004 erstatteten Strafanzeigen, all die Jahre bis zum Kölner Urteil … , und sagte auch in allen seinen Medienauftritten kein Wort darüber.
Also von Wegen "Wo kein Kläger, da kein Richter".
In unserer >Universal Declaration of Demand for Law Enforcement< fordern wir schon seit Jahrzehnten die rechtsstaatlichen Behörden (also auch in Deutschland) dazu auf, die bestehenden Gesetze gegen die Zwangsbeschneidung so anzuwenden wie diese beschaffen sind.
Ausführliche Information dazu in: http://www.intacthumanity.org
Nochmals Respekt für Deine Ausführungen hier.
LG.
Amen Ronald Oberhollenzer
Schule der Menschheit
Globales Symposium für eine Intakte Menschheit http://www.intacthumanity.org
intact.humanity@gmail.com