Am 10. März 2012 hat das Schiedsgericht der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern den Antrag des Landesvorstands, Matthias Bahner aus der Piratenpartei auszuschließen, abgelehnt. Maßgeblicher Grund für das bereits im November eingeleitete Verfahren war Bahners zögerliches Verhalten bezüglich der Aufarbeitung seiner früheren NDP-Mitgliedschaft. Der Landesvorstand hat nun gegen das Urteil Berufung eingelegt. Bahner sitzt als einziger Pirat in Kreistag Vorpommern-Greifswalds und war bis zum Ende der vergangenen Legislatur auch Mitglied im Studierendenparlament.

Im Oktober 2011 gab Matthias Bahner bekannt, als Jugendlicher Mitglied der NPD gewesen zu sein. Er begründete den Eintritt mit seinem früheren Freundeskreis, bezeichnete dies als eine „Jugendsünde“ und beteuerte, nie an Veranstaltungen “ideologischer oder extremer Natur“ teilgenommen zu haben. Wie sich herausstellte waren seine Angaben zunächst aber unvollständig. Später korrigierte er, doch an politischen Demonstrationen mitgewirkt zu haben. Auch seine offizielle Mitgliedschaft dauerte länger als zunächst angegeben (der webMoritz berichtete). Bereits bei einem Landesparteitag im März 2011 im Vorfeld der Landtagswahlen wurden ihm vorschriftsgemäß Fragen zu seiner politischen Vergangenheit gestellt, welche er zum damaligen Zeitpunkt aber verneinte.

Logo der Piratenpartei MV

Als Reaktion auf die eigenen Enthüllungen gab Bahner seine internen Ämter in der Piratenpartei auf, sein Kreistags-Mandat behält er aber bis heute. „Ich bitte dafür um Entschuldigung und hoffe, mich durch ehrliche und gute Arbeit für die Piratenpartei rehabilitieren zu können“, so Bahner im Oktober zu seinem Fehlverhalten. Einen Monat später leitete die Piratenpartei das Ausschlussverfahren gegen Matthias Bahner ein. Begründet wurde dieser Schritt ausdrücklich nicht mit seiner früheren NPD-Mitgliedschaft sondern mit deren zögerlichen und zunächst unvollständigen Offenlegung. Auch habe er die „Vertrauensbasis für weitere Zusammenarbeit mit dem Landesverband zerstört“, in dem er sich im Kreistag nicht an Absprachen gehalten habe. Zusätzlich ignorierte er ein Meinungsbild des Landesparteitages vom Oktober, das ihn mehrheitlich zum Verzicht seines Mandates aufforderte, obwohl er vorher angekündigt hatte, dies zu respektieren.

Innerhalb des Studierendenparlamentes, in welchem Bahner bis zum Ende der Legislatur im Januar ebenfalls Mitglied war, wurde seine Vergangenheit nie diskutiert.

Schiedsgericht lehnt Parteiausschluss ab, Parteivorstand widerspricht

Seit dem 11. März 2012 liegt nun eine Entscheidung vom Schiedsgericht der Piratenpartei vor. Der Antrag Matthias Bahner aus der Piratenpartei MV auszuschließen wurde abgelehnt. In der Begründung stellt das Schiedsgericht fest, dass Bahner „durch unrichtige Angaben zu seiner politischen Vergangenheit vor dem Landesparteitag und seine spätere unvollständige Erklärung dazu erheblich gegen die Ordnung der Piratenpartei verstoßen und ihr Schaden zugefügt hat.“ Das allein reiche jedoch nicht für einen satzungsgemäßen Parteiausschluss aus. Ein Negativ-Bild der Piraten in der bundesweiten Öffentlichkeit sei nicht durch Bahner allein entstanden, sondern auch durch „eine zum Teil verkürzte Medienberichterstattung“. Bahners Entscheidung, die Aufforderung zum Verzicht seines Mandates zu ignorieren, wird als rechtlich zulässig bewertet.

Schon einen Tag später, am 13. März, gab der Vorstand des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Piratenpartei Deutschland bekannt, gegen die Entscheidung in Berufung gehen zu wollen. Dazu habe man sich auf einer außerordentlichen Sitzung einstimmig ausgesprochen. „Entgegen der Auffassung des Landesschiedsgerichtes ist der Vorstand der Auffassung, dass das Fehlverhalten Matthias Bahners der Partei schweren Schaden zugefügt hat und einen Parteiausschluss mehr als rechtfertigt.“, heißt es in der entsprechenden Erklärung. Die Berufung werde Anfang nächster Woche zugestellt, zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Matthias Bahner will der Vorstand keine näheren Informationen veröffentlichen.

 

Foto: Pressefoto der Piratenpartei