Jürgen Kohler kämpft weiter um eine juristisch unanfechtbare Hausordnung. Erneut kritisierte der Rechtswissenschaftler im Senat die gegenwärtige Formulierung des vierten Absatzes von Paragraph fünf der Hausordnung der Greifsalder Universität. Der Jurist hält den Absatz auch nach der Ende Mai erfolgten Korrektur für rechtswidrig. Am Ende des öffentlichen Teils der Senatssitzung merkte Kohler an, dass er notfalls auch vor dem Verfassungsgericht klagen würde, wenn sich an dem Absatz nichts grundsätzlich ändert.
Vor einem Jahr hat die Universität Greifswald auf Beschluss des Rektorats ihre Hausordnung dahingehend ergänzt, dass Verhaltensweisen verboten sind, „die die öffentliche Wahrnehmung der Universität als weltoffenes, pluralistisches, freiheitliches und demokratisches Zentrum von Forschung und Lehre beeinträchtigen“ können. Ferner wird in diesem Passus die Verwendung von verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen und anderen menschenverachtenden Kennzeichen untersagt. Gleiches gelte auch für Verhaltensweisen von Dozenten und Studierende, die „diesbezügliche Missverständnisse“ hervorrufen können.
Äußerungen von Professor Weber gaben Anlass zur Regelung
Dieser Regelung war eine Debatte um Äußerungen und Verhaltensweisen des Jura-Professors Ralph Weber voraus gegangen. Weber sprach sich im Juni vergangenen Jahres während einer Veranstaltung desVerins Deutscher Studenten Greifswald für die Gründung einer neuen Partei rechts der CDU aus und hatte sich in der Vergangenheit mit Matthias Faust (DVU) per Telefon unterhalten und mit Udo Voigt (NPD) getroffen, um zu erörtern, ob diese Parteien als mögliche Partner für eine Gründung in Frage kommen könnten. Darüber hinaus soll er Äußerungen getätigt haben, die auf eine fremdenfeindliche Einstellung schließen lassen können.
Jura-Professor Jürgen Kohler hatte den Beschluss des Rektorats bereits von Beginn an kritisiert, sprach von einem Verfahrensfehler und hat seitdem immer wieder eine Überarbeitung angemahnt. Diese wurde dann auch im Mai 2011 vorgenommen. Doch auch diese aus Sicht von Juraprofessor Wolfgang Joecks „gut gemeinte“ Überarbeitung wurde von Kohler beanstandet. Es folgte ein Beschluss des Senats, den umstrittenen Passus der Hausordnung rechtlich prüfen zu lassen. In dem jüngsten Rektoratsbericht wurde dazu vermerkt, dass „Paragraph 5 Absatz 4 der Hausordnung erneut rechtlich geprüft worden“ sei. Weiterhin heißt es dazu, dass auch unter Berücksichtigung der Kritik Kohlers dieser Passus „als formell und materiell rechtmäßig zu beurteilen“ sei. Diese Auffassung träfe auch auf die jüngste Fassung des Absatzes zu. Im Anschluss dieser Prüfung durch das Bildungsministerium sehe die Hochschulleitung keinen weiteren Klärungsbedarf, heißt es dazu abschließend im Rektoratsbericht.
Prüfung sei „jämmerlich-bedürftig“
Professor Jürgen Kohler sieht das jedoch anders: „Ich kann in Anbetracht dieser Darstellung sagen, dass ich das sehr jämmerlich-bedürftig finde. Das ist nicht die Erfüllung des Auftrags des Senats“, erklärte Kohler besonders scharf formuliert in der Senatssitzung vom Mittwoch. Unter dem Tagesordnungpunkt „Sonstiges“ setzte der Jurist das Rektorat weiter unter Druck und betonte, die Angelegenheit weiter verfolgen und falls erforderlich bis zum Verfassungsgericht ziehen wolle.
In dem überarbeiteten Passus wird Verhalten untersagt, das die „Fähigkeit“ der Universität dahingehend einschränkt, „ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.“ Der Rest des Absatzes blieb unverändert.
Jürgen Kohler kritisierte damals, dass auch diese Formulierung nach wie vor rechtswidrig sei. Schließlich dürfe die Universität keine Regelungen über Parlamentsgesetze hinaus treffen, der Rektor sei inneruniversitär für diesen Teil der Hausordnung nicht zuständig und durch die übermäßige Ansammlung unbestimmter, nicht tatsächlich belastbarer Begriffe könne diese Regelung Missverständnisse von außerhalb hervorrufen. Darüber hinaus werde das Verhältnismäßigkeitsgebot verletzt. Als Neuregelung schlug Kohler damals vor, dass Verhalten verboten sein soll, das „die durch die Verfassung und die verfassungsmäßigen allgemeinen Gesetze bestimmten Grenzen erlaubten Verhaltens, insbesondere der Meinungsfreiheit, überschreitet.“
Foto: David Vössing/ webMoritz-Archiv
Anmerkung des Autors: Ursprünglich stand drin, die Veranstaltung mit Professor Ralph Weber habe bei der Studentenverbindung Alemannia stattgefunden. Diese Aussage ist falsch, sie hat vor einem Jahr beim Verein Deutscher Studenten stattgefunden. Die katholische Studentenverbindung hat mit dieser Veranstaltung nichts zu tun gehabt. Dieser Fehler wurde an entsprechender Stelle korrigiert. Der Verfasser bittet darum, den Fehler zu entschuldigen.
Kann sein, dass ich da jetzt zu viel rein interpretiere aber geht es dem Hern Koehler jetzt in wirklichkeit darum, dass Leute ruhig ihre rechtsradikale Meinung aueszern duerfen, solange diese noch Verfassungskonform geht?
Ich versteh nicht so wirklich seine Intentionen dahinter, ihm wird es schliesslich wohl kaum um so eine kleinigkeit gehen, wie ein "Verfahrensfehler" oder einer angeblichen "Rechtswidrigkeit".
Denn das was er vorschlaegt, ist sowie so schon Gesetzt und ist somit zu unterlassen, da es bei zuwiderhandlung eine Straftat darstellen wuerde!
"…wohl kaum um so eine kleinigkeit gehen." – Auf dem ersten Blick ist es eine Kleinigkeit. Auf dem Zweiten istKohlers Kritik meiner Meinung nach vollkommen nachvollziehbar. Ihm geht es nicht darum, dass die Leute ruhig ihre rechtsradikale Meinung äußern dürfen, solange diese noch verfassungskonform geht.
Ihm geht es einzig um die juristische Sauberkeit. Die Uni hat einen Passus in die Hausordnung geschrieben, die juristisch nicht wasserdicht ist. Wird jemand mit Bezug auf die Hausordnung des Saales verwiesen, kann der Betroffene theoretisch dagegen Widerspruch einlegen, weil der Absatz dieses Paragraphen juristisch gesehen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt und nicht-juristische Begriffe enthält, die dazu noch nicht genau definiert sind.
Ab wann fängt beispielsweise Gewaltverherrlichung an? Was ist ein menschenverachtender Inhalt? Ich errinere an dieser Stelle daran, dass für Alexander Schmidt, so meinte er es vor einem Jahr im StuPa, es verwerflich ist mit einem Che Guevara T-Shirt in die Uni zu gehen, weil Che Guevara aus seiner Sicht ein Massenmörder war. Einen Massenmörder als Konterfei zu würdigen und im öffentlichen Raum der Uni zur Schau zu stellen, würde für Schmidt also Gewaltverherrlichung darstellen. Du würdest das wieder als vollkommen absurd finden und ihm wiedersprechen.
Genau das ist eben das Problem, was Kohler in dem Passus sieht. Dass jeder gegen einen Verweis unter Bezug auf diesen Hausordnungs-Paragraphen klagen kann und mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen würde.
Dadurch würde er zudem auch noch nutzlos werden. Hinzu kommt noch, dass nicht das Rektorat, sondern einzig der Senat eine Änderung der Hausordnung beschließen kann (und zwar mit 2/3 Mehrheit).
Hinweis: Im Text stand bis eben:
"Doch auch diese von Professor Joecks "gut gemeinte" Überarbeitung" – da fehlten zwei Wörter. Richtig muss es heißen: "Doch auch diese aus Sicht von Professor Joecks "gut gemeinte" Überarbeitung…" schließlich hat Joecks die Überarbeitung nicht vorgenommen. Die Stelle wurde entsprechend korrigiert.
[Edit Moderation: Üble Nachrede]
Wenn du das ernst meinst, verwirkst du damit, meiner Meinung nach, jeden Anspruch selbst ernst genommen zu werden.
Nun es gibt genug Beispiele für schwarz/braune "Männerfreundschaften". Adenauer hatte ein paar Altnazis in hohen Posten in seinem Kabinett, der BND unter CDU Regierung ebenso. Und noch vor wenigen Jahren marschierte "CDU Nachwuchs" gemeinsam mit der NPD durch Neubrandenburg.
Ich frage mich schon, warum Kohler sich zum Verteidiger von Leuten machen will, die ihre rechte Gesinnung auch noch über ihr Äußeres zur Schau stellen wollen. Warum überlässt er eine Klage nicht denen, die es betrifft und hält einfach mal die Klappe? Niemand erwartet doch von ihm, dass er mit seinem juristischen Sachverstand glänzt.
Der Mann scheint mir irgendwie nicht ausgelastet.
Du scheinst dich nicht im Geringsten mit den Aussagen seinerseits zu diesem Thema beschäftigt zu haben, sonst wüsstest du dass er von Anfang an kritisiert hat dass die Formulierung zu schwammig ist und genauso zu seiner Studentenzeit jeden hätte treffen könne, der mit rotem Stern auf der Brust herumgelaufen ist.
Er macht sich also nicht zum "Verteidiger der Braunen", sondern weist darauf hin, dass allein das Tragen eines T-shirts nicht sanktioniert werden kann. Übrigens hat selbst der Spiegel (der nun wirklich nicht als "braunes" Blatt) bekannt ist, damals darüber berichtet, dass das Tragen eines T-shirts nicht mal im Arbeitsrecht sanktioniert werden kann und es umso verheerender sei, dass ausgerechnet ein weltoffener Ort wie eine Universität damit nun ankäme.
Bitte zeige mir mal die Stelle in dem kritisierten Text, die nun explizit Nazisymbole ausschließen möchte!
Über die juristische Formulierung einer solchen Passage lässt sich immer trefflich streiten, insb. wenn mehrere Jura-Profs beteiligt sind. 😉
Wenn aber die politische Aussage, die mal als Absicht hinter der Passage stand, durch juristische Spitzfindigkeiten sowie schwammige Begrifflichkeiten immer mehr verwässert wird, kann solch ein Passus auch gleich in die Tonne gekloppt werden.
Ziel des Ganzen war es doch, das sei kurz erinnerlicht, rechtsextreme Veranstaltungen und Kleidermarken aus den offiziellen Uni-Räumlichkeiten zu verbannen. Um nichts weiter ging es. Und den Art. 139 GG scheinen wieder mal weder Kohler noch Joecks in ihrem internen Disput berücksichtigen zu wollen.
Hä? Prof. Kohler geht es doch gerade um die Auflösung der bisherigen schwammigen Begrifflichkeiten. Insofern ist nicht eine Verwässerung, sondern sogar eine Konkretisierung (d. i. Verschärfung) der Formulierung das Ziel. Es ist, so wie ich Kohler verstehe, der nahezu beliebige Interpretationsspielraum der "Verhaltensweisen", der moniert wird. M. E. genügen die existierenden Vorschriften z. B. § 86a StGB durchaus.
Und das Gestelze soll weniger verwässernd sein??
"Als Neuregelung schlug Kohler damals vor, dass Verhalten verboten sein soll, das “die durch die Verfassung und die verfassungsmäßigen allgemeinen Gesetze bestimmten Grenzen erlaubten Verhaltens, insbesondere der Meinungsfreiheit, überschreitet.”
Wo ist denn da die Konkretisierung bzw. gar Verschärfung? Das ist doch lediglich Luftpumpe.
Warum nicht eine klare Regelung, wie sie z.B. auch in (manchen) Sportstadien vorkommt: Keine Nazi-Klamotten, kein Rassismus, kein Antisemitismus. – Da muss dann niemand über das Überschreiten des "durch die verfassungsmäßigen allgemeinen Gesetze bestimmten Grenzen erlaubten Verhaltens" herumschwurbeln.
Na wahrscheinlich wird aufgrund einer Ausrichtung an der (eigentlich nicht existenten) Extremismus-Theorie so rumgeeiert. Die hat ja schon so sinnfreie Blüten wie die "Extremismus-Klausel" vom Karriere-Küken Ministerin Schröder hervorgebracht. Die Gleichsetzung von rechts und links, als Sahnehäubchen noch religiösen Fundamentalismus (natürlich nur muslimischer Machart) oben drauf und fertig sind die Feindbildern der sog. demokratischen Mitte… backe backe Kuchen.
Die Antwort steckt eigentlich schon in Deinem Zitat. Weil eben durch die bereits existenten gesetzlichen Regelungen der BRD ausreichend Handhabe besteht. Außerdem verlagert diese Formulierung das Problem in die juristische Sphäre, was m. E. in erheblichem Maße die Rechtssicherheit für die Universität erhöht. Was nämlich der Senat für Rassismus, Antisemitismus oder sonstwelchen -ismus hält, muss (im Ernstfall einer Klage) noch längst nicht vor einem ordentlichen Gericht so gesehen werden. Ich verstehe den Vorstoß von Kohler daher nach wie vor als einen, der die Behandlung jedweder missliebiger Phänomene an die Grenzen der Gesetze der BRD bindet und insofern klar den Handlungsrahmen feststellt.
"Die Antwort steckt eigentlich schon in Deinem Zitat."
Ne, das Zitat ist Geschwurbel. Wo soll da erhöhte Rechtssicherheit in den Begriffen sein?
"Was nämlich der Senat für Rassismus, Antisemitismus oder sonstwelchen -ismus hält, muss (im Ernstfall einer Klage) noch längst nicht vor einem ordentlichen Gericht so gesehen werden."
In der Tat. Denn jede Auseinandersetzung vor Gericht ist immer auch eine um unterschiedliche Positionen, ein Ringen um politische bzw. ökonomische Positionen. Die Auseinandersetzung wird dabei halt nur in juristische Gewänder gepackt. (Wie auch das Recht immer nur Ausdruck der jeweiligen momentanen gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse ist.)
Die meisten Gesetze, insb. wenn es sich um Öffentliches Recht handelt, unterliegen einem Interpretations- und Ermessensspielraum, der stets hart umkämpft ist.
Das ist bei Kohlers Version nicht anders. Problem bei seinem Vorschlag ist allerdings, dass die politische Kernaussage schon im Wortlaut vernebelt wird. Aus einem Paragraphen gegen rechtsextreme Umtriebe an der Uni wird so ein Strauß an Beliebigkeit, der zudem verdammt nah an der Totalitarismus-Doktrin angesiedelt ist.
Das Ganze wäre in etwa so, als würde ich ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsforschung an der Uni aufstellen, in die Satzung aber "die durch die Verfassung und die verfassungsmäßigen allgemeinen Gesetze bestimmten Grenzen erlaubten Verhaltens, insbesondere der Freiheit von Wissenschaft und Forschung, überschreitet” schreiben. – Statt Rüstungsforschung zu untersagen, verbleibt lediglich eine hohle Phrase. Ähnlich im realen Fall, wo der Kampf gegen rechtsextreme Erscheinungen bei Kohlers Entwurf auch nur hohle Phrase bleibt. Wer ein "Störkraft"-T-Shirt trägt oder Thor Steinar oder sich "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" (siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,… ) auf den Pulli drucken lässt, wird auch mit Kohlers Paragraphenphrase weiterhin mit solchem Outfit an der Uni herumstolzieren können. – Das war jedenfalls nicht die Intention des Rektorats und des Senats. Daher benutzte ich bewusst den Begriff "verwässern", denn nichts anderes geschieht hier.
Verzeih, Ret, wenn ich meine Aussage erstmal ausfallend einleiten muss:
"Wer keine Ahnung hat, einfach mal Fr**** halten!"
Deine Argumentation mit Jurahalb- und -nichtwissen ist eine Beleidigung für jeden, der sich ernsthaft damit auseinandersetzt. Insbesondere die Anmaßung mehr Ahnung von dem Fach zu haben, als zwei Prof. Dr. iur. von denen einer auch noch Verfassungsrichter ist, grenzt an Größenwahn, Überheblichkeit und Selbstüberschätzung. Hast Du das Fach wenigstens mal bis zum ersten Examen studiert oder woher nimmst Du deine "Fachkenntnis"?
Zunächst ist die Formulierung von Kohler klar formuliert, denn sie orientiert sich an nichts Geringerem als der Verfassung selbst, die nicht einfach von heut auf morgen geändert werden kann. Gesetze werden auf Grundlage dieser Verfassung erlassen. Was da nicht passt, wird von Karlsruhe kassiert. Die Formulierung ist also deutlich untermauert.
Der von Dir angeführte Art. ist für diese Debatte völlig belanglos und hat damit gar nichts zu tun. (Kannst gern eine Begründung haben, falls sie Dich interessiert)
Zu Deiner politischen Kernaussage. Unfug. Auch eine Hausordnung hat sich an der fdGo zu messen, insbesondere, wenn sie von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlassen wird. Wenn Du schon mit Art. des GG kommen willst, dann schau mal in Art. 5 II GG. Dort findest Du die Formulierung der allgemeinen Gesetze. Allgemeine Gesetze sind grds. keine solchen, die sich gegen eine bestimme, konkrete Meinung richten. Aus diesem Grunde ist auch § 130 III StGB verfassungswidrig und das BVerfGE konnte ihn nur über einen gewaltigen Umweg rechtfertigen. Für so etwas wie eine Hausordnung wird aber kein Verfassungsrichter eine solche Rechtsbeugung eingehen.
Aber noch mal in kurz: Gesetze und dergleichen müssen meinungsneutral, also auch politisch meinungsneutral sein.
Eine Bitte noch: Trenne noch politische Ideologie von der pragmatischen Juristerei. Das gehört nicht zusammen und führte in der Vergangenheit immer zu sehr negativen Ergebnissen, wenn man es denn mal nicht getrennt hielt.
Ich fang mal pragmatisch mit dem Schluss an, Deiner ideologischen Kernaussage, um dann zum eigentlichen Konkreten zurückzukehren:
"Eine Bitte noch: Trenne noch politische Ideologie von der pragmatischen Juristerei. Das gehört nicht zusammen und führte in der Vergangenheit immer zu sehr negativen Ergebnissen, wenn man es denn mal nicht getrennt hielt. "
Verfassungen ebenso wie einfache Gesetze sind nichts anderes als die Festschreibung des aktuellen Gesellschaftskompromisses. Entsprechend sind beide auch keine ehernen Erscheinungen, sondern unterliegen regelmäßigen Veränderungen, erzeugt durch die Klassenauseinandersetzung sowie die Widersprüche innerhalb der herrschenden Klasse. (Dabei hängt das Rechtssystem den realen gesellschaftlichen Verhältnissen meist sogar hinterher.)
Das was Du "pragmatische Juristerei" nennst, ist das Auslegen und Ausformen dieses vorab durch gesellschaftliche Kämpfe geschaffenen Status quo. Da wird dann geschaut, wo im eigenen (politischen, ökonomischen) Interesse die Auslegung entsprechend verschoben werden kann, wie neue herrschende Meinung geschaffen werden kann. Wenn das kein politisches Handeln ist, was soll denn dann überhaupt politisch sein?
Das wäre genauso absurd wie zu behaupten, das alltägliche Ware Arbeitskraft vs. Lohn Verhältnis wäre kein Bestandteil des Kampfes zwischen den Klassen.
Zur Ideologiekritik des bürgerlichen Rechts empfehle ich wie stets Paschukanis (Allgemeine Rechtslehre und Marxismus, Versuch einer Kritik der juristischen Grundbegriffe). – Lässt sich auch von (angehenden) Volljuristen lesen. 😉
"Anmaßung mehr Ahnung von dem Fach zu haben, als zwei Prof. Dr. iur. von denen einer auch noch Verfassungsrichter ist, grenzt an Größenwahn, Überheblichkeit und Selbstüberschätzung"
Derartige "Anmaßungen" habe ich mir ja wohl kaum herausgenommen. Und "Größenwahn" (hier geht es um eine banale Hausordnung!) liegt mir ehrlich gesagt auch ziemlich fern.
Ich habe lediglich dargelegt, warum die von Joecks und Kohler vorgebrachten Formeln die ursprüngliche politische Kernaussage des Rektorats und des Senats ad absurdum führen. Außerdem führte ich an, in welch politisches Umfeld sich Kohler mit seiner Ausführung begibt, nämlich in die ausgetretenen Fußstapfen der politischen Totalitarismusdoktrin. Ob ihm das bewusst ist, vermag ich nicht einzuschätzen, jedenfalls begibt er sich damit in sehr trübes Fahrwasser.
"Gesetze werden auf Grundlage dieser Verfassung erlassen. Was da nicht passt, wird von Karlsruhe kassiert. Die Formulierung ist also deutlich untermauert."
Bitte keine Allgemeinplätze. Das ist doch unstrittig. (btw: Karlsruhe zeigt ja durchaus, dass die Verfassung nicht allein durch 2/3-Mehrheit im Parlament geändert werden kann, sondern auch durch mehr oder minder freie Auslegungen/Konkretisierungen des Bundesverfassungsgerichts, so z.B. bzgl. der Frage des Kunstbegriffes oder der informationellen Selbstbestimmung, um mal zwei bekanntere Punkte aufzugreifen.)
Eine Regelung, die besagt, dass alles verboten ist, was nicht durch die Verfassung erlaubt oder durch die Grenzen der allgemeinen Gesetze eingeschränkt ist, ist doch lediglich tautologische Prosa. – Und geht zudem am Thema, nämlich ein administratives Zeichen gegen Rechts zu setzen, völlig vorbei.
"Allgemeine Gesetze sind grds. keine solchen, die sich gegen eine bestimme, konkrete Meinung richten."
Mir ist das schon klar, aber gut dass Du es noch mal explizit erwähnst, denn es dürfte durchaus nicht allen hier Mitlesenden bekannt sein.
Das Bundesverfassungsgericht (da sind wir wieder bei der Verfassungsauslegung, s.o.) hat sich ja bekanntlich in seinem Wunsiedel-Urteil auf den Standpunkt gestellt, dass bei der Verherrlichung nationalsozialistischer Positionen eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze grundrechtsimmanent sei.
Dem GG liegt historisch ein antifaschistisch-demokratischer Grundkonsens zugrunde. Ohne die Befreiung Deutschlands vom Faschismus gäbe es gar kein Grundgesetz. Es ist sozusagen die Grundvoraussetzung für die bestehende Verfassung. Entsprechend kann eine faschistische Meinung auch nicht durch Pochen aufs Grundgesetz legitimiert werden.
Da kommen wir dann tatsächlich wieder auf den Art. 139 GG, der ja nicht grundlos darin aufgeführt ist. Die einen Mütter und Väter des GG waren der Parlamentarische Rat, die anderen waren die alliierten Besatzungsmächte, die gemäß des Potsdamer Abkommens wirkten. Grundlage dieses Potsdamer Abkommens war u.a. die flächendeckende Entnazifizierung und Säuberung aller gesellschaftlichen und staatlichen Bereiche von faschistischen Einflüssen. Daher der Art. 139 GG, ohne den das Grundgesetz von den westlichen Besatzungsmächten nicht akzeptiert worden wäre. Dieser Art. 139, der ja heute gerne als "obsolet" abgetan wird, hat weiterhin Bestand. Und es hat ja seine Gründe, warum bisher niemand im Parlament drangegangen ist, diesen aus der Verfassung zu streichen. 😉
"Gesetze und dergleichen müssen meinungsneutral, also auch politisch meinungsneutral sein."
Aus meiner Sicht ist Faschismus nicht als Meinungsäußerung zu werten, sondern als Verbrämung von Verbrechen. Faschismus ist ein direkter Kontrapunkt zum Art. 1 Abs. 2 GG, in dem ja gerade die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage hervorgehoben werden. Der Faschismus ist als Ideologie notwendigerweise darauf angewiesen, diese Allgemeingültigkeit der Menschenrechte zu negieren; nur so kann er sich als politische Formation der bürgerlichen Herrschaft überhaupt politisch behaupten.
(Das ließe sich jetzt noch länger ausführen in Hinsicht auf Wechsel der sozialen Hauptstütze etc., aber ich denke, die Kernaussage ist klar geworden.)
"Wer keine Ahnung hat, einfach mal Fr**** halten!"
Ist das jetzt eine Einschränkung durch ein allgemeines Gesetz gemäß Art. 5 Abs. 2? 😉
Nein, das ist lediglich ein ausgelutschtes Zitat, welches durch einen überaus wacken deutschen Comedyvasallen geprägt und in Folge dessen zu einer beachtenswerten Erkenntnis hochstilisiert wurde.
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Was in Trash-Talkshows "Guck dich doch mal an!" ist, ist dieser Fresse-halten-Spruch im Internet. Nervig…