Wie wir berichteten, sollen in den kommenden Wochen einige Änderungen am Landeshochschulgesetz im Schweriner Landtag beschlossen werden. Darunter auch der umstrittene Verwaltungskostenbeitrag von 50€ pro Semester für jeden Studenten, der von Vielen als versteckter Einstieg in die Studiengebühren verstanden wird.

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Landtag von Mecklenburg-Vorpommern

Studenten, Gewerkschaften und Universitätsleitungen hatten das Konzept in den Anhörungen im Landtag mehrheitlich abgelehnt. Noch vor wenigen Tagen hatte die Landeskonferenz der Studierendenschaft (LKS) in einem Positionspapier ihre Kritik an dieser Gebühr unterstrichen und ein Gegenkonzept unterbreitet. Dieses sah vor, die angespannte finanzielle Lage in der Hochschulpolitik durch eine höhere Quote von Erstwohnsitznehmern unter den Studenten zu bekämpfen.

Relativierte Euphorie

Via Twitter meldete der webMoritz heute bereits, dass die Verwaltungsgebühr nun nicht komme. Ein „vorerst“ fehlte wohl in unserem Satz, denn die ersten euphorischen Meldungen relativierten sich schon im Laufe des Nachmittags.

Heute Mittag wurde bekannt, dass die beiden Koalitionsfraktionen SPD und CDU sich im Bildungsausschuss darauf verständigten, die verpflichtende Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Studierendem und Semester nicht einzuführen. Im Gegenzug wird der schwarze Peter weitergeschoben: Nun sollen die einzelnen Hochschulen selbst entscheiden, ob sie Verwaltungsgebühren von bis zu maximal 50 Euro pro Semester erheben wollen.

Pressemeldungen und was dahinter steht

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Mathias Brodkorb (SPD)

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Matthias Brodkorb schrieb in einer Pressemitteilung:

„Ich bin zuversichtlich, dass es Studierenden und Hochschullehrern vor Ort gelingen wird, gemeinsam eine konstruktive und sozial ausgewogene Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.“

Was Brodkorb in seiner Pressemitteilung nicht erwähnt: Die Möglichkeiten der Universitäten Gebühren zu erheben, sollen gleichzteitig erheblich augeweitet werden.

Den einzelnen Hochschulen ist es nun möglich für originäre Leistungen Gebühren zu erheben. Die Pressemitteilung der CDU-Fraktion, ist da schon klarer und nennt unter anderem: Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation, Organisation der Prüfungen und allgemeine Studienberatung.

LKS und Linke kritisieren Kompromiss

In einer am Nachmittag veröffentlichten Stellungnahme der Linkspartei betitelt der Fraktionsvorsitzende Professor Methling die Entscheidung der Regierungsfraktionen als „faulen Kompromiss“.

„Die Verwaltungsgebühr von bis zu 50 Euro, die Hochschulen nun in eigener Verantwortung erheben können, ist und bleibt ein Einfallstor für Studiengebühren.“

Methling warnt zudem davor, dass die Möglichkeit von Verwaltungsgebühren als Argument für Kürzungen bei den allgemeinen Hochschulzuschüssen genutzt werden könnte.

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Sprecher der LKS - Thomas Schattschneider

Auch die Landeskonferenz der Studierendenschaften kritisiert die Entscheidung heftig. Ihr Sprecher Thomas Schattschneider erklärte gegenüber dem webMoritz:

„Die Bildungspolitiker der SPD und CDU übergehen die Empfehlungen der Expertenanhörung vom 16. Oktober 2008 und bestehen auf die Erhebung von Gebühren für elementare Leistungen (…) Dies entspricht einem Glas Bier, dessen Inhalt kostenlos ist. Um jedoch den Gerstensaft trinken zu dürfen, muss das Bierglas erworben werden. Die Koalition betreibt Schönfärberei, wenn sie behauptet es gebe keine Gebühren für das Studium.“

Für den Zeitraum der zweiten Lesung des Gesetzes im Landtag werden von der LKS bereits Demonstrationen geplant. Sollte es zum Beschluss kommen kündigt Schattschneider ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht an.

Am Rande bemerkt

Im Schweriner Bildungsministerium scheint das Thema Verwaltungskostenbeitrag eher auf geringes Interesse zu stoßen. Der Referatsleiter für Hochschule und Studium wollte auf Anfrage des webMoritz keine Stellungnahme zu den aktuellen Entwicklungen abgeben, sondern erst einmal wissen woher wir diese Information hätten. Er selbst war offenbar noch nicht informiert worden. Etwas nebulös betonte er jedoch, dass trotz der vorläufigen Einigung der Regierungsfraktionen ein allgemeiner Verwaltungskostenbeitrag noch nicht zwangsläufig vom Tisch sein müsse.

Bilder:

Foto Mathias Brodkorb – Christine Fratzke

Foto Schweriner Schloss – Michael Panse MdL via flickr

Foto Thomas Schattschneider – webMoritz-Archiv