von Jabbusch | 25.03.2008
In einem kurzen Telefongespräch, konnte ich heute mit Simon Sieweke sprechen. Dieser hatte 2005 das gerichtliche Verfahren gegen die Universität zur 10-Euro-Studiengebühr (siehe Archiv) eingeleitet. Simon war zur Urteilsverkündung aufgrund einer schweren Erkrankung nicht persönlich vor Ort. Daher nun hier seine Bewertung als Nachreichung:
Als ihm erzählt wurde, dass das Gericht die 10 Euro Semester-Verwaltungsgebühr für unwirksam erklärt hatte, habe er sich „riesig gefreut“. Geärgert habe er sich jedoch ein wenig über seinen Anwalt. Da die Teilklage gegen die Immatrikulationsgebühr aufgrund eines Antragfehlers scheiterte, muss sich Simon die Kosten für das Verfahren mit der Universität teilen. Da Simon stellvertretend für die Studierendenschaft klagte, trägt der AStA die Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro. „Das war unclever“, ärgert sich Sieweke über die mangelnde Kommunikation.
Politisch in die Zukunft schauen wollte Simon nicht. Dazu fehle ihm inzwischen der Kontakt nach Mecklenburg-Vorpommern. Aber: „Die Universität hatte Gebühren erhoben, gegen die sich der Gesetzgeber ausgesprochen hatte. Wenn jetzt das Land Verwaltungsgebühren per Gesetz einführt, muss es sich wenigstens genau positionieren. Dann können die Studenten dagegen vorgehen. Immerhin gibt es in der Demokratie rechtsstaatliche Verfahren, die eingehalten werden müssen“.
Jetzt hofft er auf eine schnelle Rückerstattung der Gebühren. Er rechnet damit, dass die Universität allen Studenten auf Antrag sämtliche unrechtmäßig erhobenen Gebühren (also bis zu 40 Euro) zurückerstattet. Vom neuen AStA erwartet er dazu schnellstmöglich ein Verfahren und einen Zeitplan.
Generell wertet er das Urteil als Aufwertung der Studierendenschaft gegenüber der Universität. „Es ist nicht das erste Verfahren des AStA gegen die Universität, dass wir gewonnen haben. 2005 konnten wir bereits gegen die Schließung von Studiengängen für Bachelorstudenten erfolgreich klagen“, so Sieweke. Er hofft nun, dass sich die Universität in Zukunft mehr Mühe bei der rechtlichen Prüfung seiner Beschlüsse gibt.
Fotoquelle: Moritz-Magazin
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von Jabbusch | 19.03.2008
Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:
„Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.“
Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.
Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: „Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen“.
Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.
Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.
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von Jabbusch | 09.02.2008
Im Jahr 2005 wurde die Semestergebühr* für alle Studenten um 10 auf 50,50 Euro erhöht. Dies hatte Ende 2004 der Senat der Universität gegen die Stimmen der studentischen Vertreter beschlossen. Der AStA hielt und hält bis heute diese Gebühr für rechtswidrig, da sie keine Verwaltungsgebühr sei, sondern in Wirklichkeit eine Studiengebühr (wenn auch nur eine ganz ganz kleine). „Dies ist der Einstieg in ein kostenpflichtiges Studium“, lass man damals im Moritz. Studiengebühren sind aber im Landeshochschulgesetz MV verboten.
Der AStA reichte daraufhin eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht ein und sammelte Widersprüche. Hunderte von Stundenten unterschrieben die Widersprüche Semester für Semester fleißig. Gesammelt werden sie beim Studentenwerk und warten auf den Richterspruch. Denn sollte das Verwaltungsgericht die Gebühr kippen, bekämen alle, die Widerspruch einlegten die 10 Euro für das jeweilige Semester zurück erstattet.
Lange Zeit lag das Verfahren beim Gericht und wartete. Nun ist endlich der Termin bekannt geworden und der AStA trommelt zur Mobilisierung der Massen, um auch politischen Druck auszuüben und um dem Recht zu seinem Recht zu verhelfen. Der Gerichtstermin ist auf den 12. März 2008 festgelegt (Domstraße 7, Zimmer 116 , Zeit: 10.00 Uhr).
Meine Meinung:
Ein Appell an die Vernunft gegen Studiengebühren in Mecklenburg-Vorpommern hat Stepfan Kosa im moritz (Januar 06) geschrieben. Er ist noch immer aktuell und ihm ist kaum etwas hinzuzufügen, daher hier der Link zu diesem Artikel. Spannend: Darin erwähnt wird unter anderem der Vorschlag des Greifswalder Jura-Professor Wolfgang Joecks, damals Senatsvorsitzender, der eine weitere Erhöhung der Semestergebühren auf 90 Euro vorgeschlagen hatte. So gesehen ist der Ansatz des AStA sich gleich von Anfang aktiv gegen Gebühren jeder Art einzusetzen durchaus richtig. Auch wenn 10 Euro sicher noch keine Studiengebühren im eigentlichen Sinne sind.
(* Auch dieses Semester ist die Rückmeldegebühr wieder fällig. Die Frist läuft dieses Semester noch bis zum 15.2.!)
Bildquelle: AStA Kassel