Menschenrechte – Artikel 26: Ein langer Weg zur Schule

Artikel 26: Recht auf Bildung

„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Erziehung und Unterricht.“

Heute erscheint der zweite Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Schüler in Afrika

Dass die Kinder von heute unsere Gegenwart von morgen bestimmen werden, ist kein Geheimnis. Dafür bedarf es entscheidungsfähiger, selbständiger, gebildeter Heranwachsender. Das wissen auch die Mächtigen in den armen Ländern dieser Welt. Deshalb wird es zum Beispiel in Afrika immer üblicher, den Kindern das Recht auf Bildung tatsächlich zu ermöglichen, indem die zu entrichtenden Schulgebühren zumindest für die Grundschule abgeschafft werden.

So auch in Uganda. In dem ostafrikanischen Land sind mehr als die Hälfte der Einwohner unter 18 Jahren; die meisten von ihnen stammen aus Großfamilien. Seit der Bildungsreform sieht die ugandische Regierung bis zum vierten Kind pro Familie von einem Schulgeld ab, was die Schulen beträchtlich gefüllt hat. Die Kinder werden unter Umständen lediglich gebeten hin und wieder beispielsweise einen Ziegelstein von zu Hause mitzubringen, wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll.

Außerdem gilt es, nicht bei dem Erreichten zu verharren, vielmehr weitere Missstände in den Schulen zu bereinigen: oft gibt es kein Lehrmaterial; Bücher, Schreibhefte und Stifte sind unter den Schülern rar; es gibt nicht ausreichend Lehrer, die dann in überquellenden Klassenräumen mit siebzig Schülern und mehr überfordert sind und die Prügelstrafe als einziges Mittel sehen, sich durchzusetzen; die Kinder sind eine uniforme Masse, die im Chor auf die Fragen des Lehrers antworten. Dennoch: die Kinder dürfen die Grundschule besuchen und werden dort mittags sogar verköstigt. (mehr …)

Menschenrechte – Artikel 17: Geben Sie uns das Land zurück, Herr Präsident!

Artikel 17: Recht auf Eigentum

„Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.“

Wir starten heute mit unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Im Nordwesten Kolumbiens an der Grenze zu Panama wurden 1996/ 97 nahezu 10.000 Angehörige afrokolumbianischer Gemeinden von ihrem Land vertrieben. Die Militäroperation richtete sich offiziell gegen die FARC Guerilla und wurde von militärischen und paramilitärischen Einheiten durchgeführt. Kurz nach der Vertreibung begannen Unternehmen mit der illegalen Anpflanzung von Ölpalm-Monokulturen. Die vertriebenen Familien haben bei dem Versuch, auf ihr Land zurückzukehren, vielfältiges Unrecht erlitten. Die Liste der Straftaten reicht von Bedrohungen über Verfolgung, Kriminalisierung und Folter bis hin zur Ermordung von Gemeindemitgliedern. Außerdem wurde durch den Anbau der Ölpalme großflächig Regenwald in einem der weltweit artenreichsten Gebiete abgeholzt. Der Lebensraum vieler Gemeinden wurde zerstört.

Die betroffenen Gemeinschaften besitzen kollektive Landtitel. Doch der Staat setzt die Landrechte der Gemeinden nicht durch, im Gegenteil, die Plantagen werden von den staatlichen Streitkräften geschützt. (mehr …)

Menschenrecht Artikel 3: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember einzelne Menschenrechte vor.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

 

Für den folgenden Text zeichnet sich die Greifswalder Gruppe AI verantwortlich: 

Beispiel Kongo:

Quelle: Nomad Photography via flickr

Seit 1996 wird die DR Kongo von einem Krieg zerrüttet, der mehr Todesopfer forderte als jeder andere Krieg seit 1945 – 5,4 Millionen.

Die Geschichte des Konfliktes, die große Menge an Konfliktparteien, die unterschiedlichen Motive der bewaffneten Gruppen  und die die Vorstellungskraft übersteigende Masse an Gräueltaten lassen diesen Krieg nicht nur auf den ersten Blick verwirrend, erschreckend und unverstehbar erscheinen. Eine Zuordnung in Gute und Böse ist nicht möglich. Es gibt keine bewaffnete Gruppe, die nicht für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird.

Die Gründe für den Krieg sind vielfältig. Zum einen befinden sich insbesondere im Osten des Kongo zahlreiche Rohstoffvorkommen wie Öl, Diamanten und Coltan. Zum zweiten verlaufen die Grenzen zwischen verschiedenen Milizen entlang ethnischer Zugehörigkeiten. Während die FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) aus geflohenen Hutus besteht, die am Völkermord in Ruanda beteiligt waren, gibt die CNDP (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes) unter der Führung von Laurent Nkunda an, die Tutsi des Landes vor Übergiffen durch die Regierungsarmee und anderer Milizen zu schützen. Als ein weiterer Faktor kommt hinzu, dass benachbarte Länder zum Beispiel durch Waffenlieferungen im Konflikt mitmischen.

Während es im Krieg bis 2003 um die Vorherrschaft im gesamten Kongo ging, beschränken sich die aktuellen Kampfhandlungen vor allem auf den Osten des Landes, insbesondere die Provinz Kivu. Mehrere Friedensabkommen, erfolgreiche Demobilisierungen verschiedener Milizen  und die halbwegs geglückten Wahlen im Jahr 2006 stabilisierten die Situation in weiten Teilen des Landes.

Quelle: Jayel Aheram via flickr

Bisherige Bilanz des Krieges sind über 5 Millionen Tote, wenigstens 1,4 Millionen Inlandsflüchtlinge, wenigstens 322.000 Flüchtlinge im Ausland, Vergewaltigungen, Massenvergewaltigungen, Folter, Plünderungen, die „Rekrutierung“ tausender Kindersoldaten und die Entführung von Frauen, zum Zwecke des Missbrauchs als Sexsklavinnen und Zwangsarbeiterinnen. Die aktuellen Kämpfe im November und Dezember 2008 sorgten dafür, dass eine Viertelmillion Menschen ihre Heimat verlassen mussten. Die Nahrungsmittel- und Hygienesituation hat sich durch die große Menge an Flüchtlingen weiter verschlechtert, so dass die Menschen nun mit Cholera und Diarrhö zu kämpfen haben.

Alle Konfliktparteien machen sich des Verbrechens schuldig, die Würde vieler Menschen nicht zu achten, indem sie sich an der Zivilbevölkerung, besonders den Frauen und Kindern vergreifen und sich als marodierende Banden persönlich bereichern.

Nachdem die CNDP  de facto die Macht im Osten des Kongo besitzt und sich die Regierungseinheiten aus der Provinz Kivu zurückzogen, geht die Regierung auf die Forderung Laurent Nkundas ein. Für den 08. Dezember sind Friedensgespräche zwischen der CNDP und der Regierung in Nairobi(Kenia) geplant. Ein gemeinsames Vorgehen der DR Kongo und Ruandas gegen die Hutu Milizen(FDLR ) wurde am 04. Dezember beschlossen.

Weiterführende Links:
Aktuelle Fotos aus dem Krisengebiet
Bericht zur Kongo-Krise von Amnestey International
Bericht der TAZ zu den aktuellen Friedensverhandlungen