Greifswalder demonstrieren gegen Überwachungsstaat

Online-Durchsuchung, Video-Überwachung, Registrierung aller Flugreisenden, vorsorgliche Aufzeichnung aller IP-Adressen und Telefonverbindungsdaten – wer in den letzten Monaten den Medien gefolgt ist, kann die Debatte über neue Sicherheitsgesetze kaum verpasst haben. Warum stört sich kaum jemand an der staatlichen Datenkrake, die von der Regierung erschaffen wird? Warum regt sich kaum bürgerlicher Protest? Lange hat es gedauert, aber inzwischen gibt es eine Protestbewegung, die sich am Samstag zur Großdemo unter dem Motto „Freiheit stirbt mit Sicherheit” in Berlin traf.

„Passenderweise” war in der Vorwoche die Datenschutz-Welle durch den Kundendaten-Skandal bei der Telekom auch noch endgültig in die Wirtschaft geschwappt. So schien es dann tatsächlich angebracht, ausnahmsweise mal bürgerschaftliches Engagement zu zeigen und aus Greifswald nach Berlin zu fahren, um zu demonstrieren. Ein Erfahrungsbericht. (mehr …)

Neue Steuernummer ist unzulässig

Kommentar von Pachot

Seit dem 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an jeden Bürger Deutschlands, d.h. auch an Neugeborene und Minderjährige, die so genannte “Steuer-Identifikationsnummer”. Diese lebenslänglich und noch 20 Jahre darüber hinaus gültige Nummer soll angeblich “ausschließlich

und zweckgebunden” einem vereinfachten Besteuerungsverfahren dienen. Doch die Rechtsgrundlage gem. § 139b Abgabenordnung ist alles andere als bestimmt. In Absatz 2 Nr. 1 heißt es: “Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit […] eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet”.

Und wer einmal einen Blick in das Melderechtsrahmengesetz wirft (§ 2 MRRG), der findet als eines von 27 bei den Meldebehörden gespeicherten Daten auch “die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung, die Identifikationsnummer des Ehegatten sowie die Identifikationsnummern minderjähriger Kinder” (Abs. 2 Nr. 7).

Eine “Spiegelung” all dieser Daten ist zukünftig für das vom Bundesinnenministerium geplante “zentrale Melderegister” vorgesehen. Auf diese Daten wiederum könnten neben anderen Behörden auch Polizei, Verfassungschutz und Nachrichtendienste zugreifen (§ 30 IV MG-E). Durch diese Verknüpfung personenbezogener Daten entsteht genau solch ein “einheitliches Personenkennzeichen”, wie es das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Grundsatzurteil zur Volkszählung (BVerfGE 65,1) mit der Begründung für verfassungswidrig erklärt hat: “Eine umfassende Registri

erung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebensdaten und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger ist […] unzulässig (BVerfGE 27,1)”.

Wie nun können sich Bürgerinnen und Bürger gegen die Zuteilung der einheitlichen Steuer-ID wehren, wenn ein Widerspruch auf Grund des fehlenden Rechtsverhältnisses nicht möglich ist?

Sie können mittels einer Beschwerde an das BZSt politisch ihr Nicht-Einverständnis erklären und damit juristisch ein “Feststellungsinteresse” aufrecht erhalten. Und sie können, da eine eigene Klage sehr aufwendig und teuer ist, eine bereits von der Humanistischen Union eingebrachte und beim Finanzgericht Köln anhängige Musterklage (AZ: 2 K 2822/08) durch Spenden unterstützen. Bürger, die ein generelles Problem mit der Erfassung und Auswertung all ihrer Lebensäußerungen im digitalen und realen Alltag haben, sollten das bei der diesjährigen Großdemonstration für die Wahrung von Grundrechten im digitalen Zeitalter am 11. Oktober in Berlin kundtun.

Der am wenigsten aufwendige Protest ist, auf den ungeöffneten Brief “Empfänger unbekannt” oder “Empfänger verzogen” zu schreiben und ihn wieder in den Briefkasten zu werfen.

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Aufwachen! Demo-Aufruf zum Datenschutz

Kommentar & Demoaufruf von Pachot

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen!

Ja, ich weiß: Die meisten von euch interessieren sich für das Thema “Datenschutz” so sehr wie für die Frage, ob in China gerade wieder ein Sack Reis umgefallen ist. Ja, ihr wisst bereits,

  • dass Personaler als Reaktion auf eure Bewerbungen eure Profile bei StudiVZ und eure Namen mittels Suchmaschinen recherchieren.
  • dass mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eure Telekommunikations-Verbindungen (also mit wem ihr wann, von wo, wie lange telefoniert, wem ihr wann eine Mail geschickt habt, auf welchen Internetseiten ihr surft etc.) für sechs Monate gespeichert werden. (mehr …)