Menschenrechte – Artikel 19: Twittern für die Freiheit

Artikel 19: Recht auf Meinungsfreiheit

“Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”

Heute erscheint der siebter Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt. Auch in der nächsten Woche wird die Serie fortgesetzt, dann allerdings nicht mehr täglich.

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In Teheran gingen dieses Jahr tausende Menschen auf die Straße

Eines der elementarsten Menschenrechte ist die in Artikel 19 der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Meinungsfreiheit. Sie gilt auch gerade für politische Äußerungen. Wie es in einigen Teilen der Welt um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit steht, haben uns die Ereignisse im Juni dieses Jahres im Iran eindrucksvoll vor Augen geführt.

Die uns erreichenden Berichte und Videos über die anfangs friedlichen Demonstrationen nach der Präsidentschaftswahl, die in der Folge brutal niedergeschlagen wurden, zeigten uns, dass die Meinungsfreiheit und insbesondere die politische Meinungsäußerungsfreiheit nicht selbstverständlich ist. Obwohl das Rechtssystem des Irans auf der Scharia basiert, ist eben auch die Meinungsfreiheit in Artikel 23 der iranischen Verfassung verankert. Demnach ist es verboten, Überzeugungen anzugreifen oder gar zu bestrafen. Selbst die Demonstrationsfreiheit, sofern friedlich und ohne Waffen, ist hier in Artikel 27 garantiert – theoretische Grundlage, die nicht für die Demonstranten gilt. (mehr …)

Menschenrechte – Artikel 1: Der 2. Weltkrieg, und dann…

10. Dezember 1948: die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.

Artikel 1: Freiheit und Gleichheit

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Heute erscheint der sechste Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Kartenmotiv von Amnesty International

22. Juni 2002: das Dorf Meerwala in Pakistan. Die 30-jährige Mukhtaran Mai wird von einem islamischen Stammesgericht zu 4-facher Vergewaltigung „verurteilt“; Grund der Anklage: ihr jüngerer Bruder soll angeblich eine Frau des mächtigen Mastoj-Stammes beleidigt haben. Das Stammesgericht besteht traditionell nur aus Männern, Frauen haben keinerlei Zutritt, bestenfalls jedoch um zum Tode durch Steinigung verurteilt zu werden, zur Amputation von Gliedmaßen oder wie im Falle von Mukhtaran zur Vergewaltigung. Die Vergewaltigung findet öffentlich im Gemeindesaal von Meerwala statt. Die Polizei schaut weg anstatt einzuschreiten, wie es eigentlich ihre Pflicht wäre, auch in einem von der Schariah (der islamischen Rechtsprechung) geprägten Land wie Pakistan. Jetzt müsste sich Muktharan selber umbringen, so verlangt es der Ehrenkodex der dörflichen Gemeinschaft, denn schließlich hat sie Schande über die Gemeinschaft gebracht. Und sollte einer der Vergewaltiger verheiratet sein, so gilt sie schließlich sogar als Ehebrecherin, ein Verbrechen, auf das automatisch die Todesstrafe steht. (mehr …)

Menschenrecht Artikel 18: Religionsfreiheit

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit:

Artikel 18

“Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.”

Das Recht auf Gedankens- und Gewissensfreiheit ist das Recht eines jeden, sich seine Gedanken und sein Gewissen ohne unzulässige Einflüsse von aussen autonom zu bilden. Jeder Eingriff, jeder Zwang oder bewußte Manipulation sind verboten.

Das Recht, seine Religion oder Überzeugung überall zu leben, das Recht, die Religion weiterzugeben und zu unterrichten, schützt nicht nur ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, sondern trägt auch zum Frieden innerhalb einer Gesellschaft und zwischen Staaten bei.

Teils bis heute werden auch in Europa Menschen wegen ihrer Religion oder Überzeugung verfolgt (Stichwort Türkei). Amnesty schreibt dazu:

“In der halbjährlich veröffentlichten Statistik der christlichen Organisation Open Doors wird Saudi-Arabien im Jahr 2000 als das Land mit der geringsten Religionsfreiheit bezeichnet. In einem Bericht der US-Regierung von 1999 heißt es zu Saudi-Arabien kurz und bündig: “Religionsfreiheit existiert nicht.”  […]

Menschenrechte und Religionsfreiheit haben einen gemeinsamen Ursprung. Die ersten Menschenrechtskataloge entstanden in Frankreich im Kampf gegen eine alles beherrschende Kirche. In den USA wurden sie von Menschen formuliert, die zum Teil vor der Religionsverfolgung in Europa geflohen waren. So hat die Forderung nach Religionsfreiheit die Entwicklung des Menschenrechtsgedankens mitbestimmt.

Der ganze Bericht hier.

Beispiele aus dem amnesty Bericht:

Iran & Agypten

Im Hintergrund: Der Schrein der Weltreligionen, erbaut von den Bahai, die eine religiöse, nicht anerkannte Minderheit in Ägypten darstellen

“Die Baha‘is von vielen islamischen Regierungen rücksichtslos verfolgt. In seinem Ursprungsland Iran ist diese aus dem schiitischen Islam entstandene neue Religion fast ausgerottet. In anderen Ländern wie Ägypten werden sie auf jede erdenkliche Weise bekämpft.”

Turkmenistan

“In Turkmenistan verloren die Baha’is 1997 ihre Registrierung, weil sie keine 500 turkmenischen Mitglieder nachweisen konnten. Seitdem dürfen sie keine Gottesdienste mehr abhalten.

Pro Kopf der Anhänger gerechnet sind die Baha’is die Religionsgemeinschaft, die derzeit weltweit am stärksten verfolgt wird.”

Kuba

“In Kuba erhalten Gemeinden immer wieder Besuch von Geheimpolizisten, die evangelistische Aktivitäten unterbinden wollen. Auf der Straße über den Glauben zu sprechen, wird bestraft. Kirchenbauten werden praktisch immer verboten und Renovierungen behindert, private Treffen sind strafbar. Trotzdem schätzt man die Zahl der Hauskirchen in Kuba auf 10.000.”

Vietnam

“Die Regierung Vietnams geht mit massiver Propaganda gegen die Christen der einheimischen Stammesvölker vor. Die Aktivitäten richten sich vor allem gegen 150.000 bis 300.000 Angehörige des Hmong-Volkes, die nach 1985 zum christlichen Glauben übertraten. Die Regierung will sie in ihre ursprüngliche Religion zurückzwingen. Religionsfreiheit definiert die Verfassung von 1992 als das Recht, die angestammte Religion weiter ausüben zu dürfen.”

Der ganze Bericht hier.

Fotoquelle: Schrein: EtterVor, Legosteine: minifig; beide via Flickr

Menschenrecht Artikel 19: Meinungs- und Pressefreiheit

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom 1. bis 10. Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit:

Artikel 19

“Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”

Ein Beispiel: China

Laut dem Amnesty International Jahresbericht wurde die Meinungs- und Pressefreiheit in 77 Ländern beschnitten. Eines davon ist unser fernöstlicher Handelspartner China. (mehr …)

Menschenrecht Artikel 26: Recht auf Bildung

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Bildung:

Artikel 26

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach. Und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung von den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen den Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Ein Beispiel: Deutschland

Diverse Untersuchungen machen deutlich, dass in Deutschland die Bildungschancen stark durch die soziale Schicht bestimmt ist.

Nur 17 Prozent der Jugendlichen aus Arbeiterfamilien besuchen eine Hochschule. Die Wahrscheinlichkeit eine Hochschule zu besuchen, sinkt mit parallel zum Einkommen der Eltern. Darüberhinaus hat Deutschland auch generell zu wenig Studenten. Während 2005 in Deutschland nur 36 Prozent eines Jahrgangs ein Studium begannen waren es in Finnland mit 73 Prozent und in Schweden mit 76 Prozent mehr als doppelt so viele.

Amnesty International schreibt:

“Als der UNO-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz 2007 seinen Bericht über das deutsche Bildungssystem vorlegte, ging ein Aufschrei der Empörung durchs Land: Reflexartig wurde die schmerzliche Kritik zunächst von vielen politisch Verantwortlichen zurückgewiesen.

Das deutsche Bildungssystem ist nicht inklusiv, sondern exklusiv, so der wesentliche Befund des Menschenrechtsbeobachters, und es benachteiligt besonders Kinder mit Behinderung und Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist. Vor allem die frühe Aufteilung auf das mehrgliedrige Schulsystem war Stein des Anstoßes […]

Damit leistet aber das Bildungssystem offenbar der Ausgrenzung Vorschub, statt dazu beizutragen, sie zu überwinden: Die Benachteiligten, so Muñoz, seien am Ende doppelt benachteiligt. Sofern Bildung nicht als Menschenrecht betrachtet werde, das jedem Kind zusteht, dürfte es schwierig sein, besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.”

Mehr Infos dazu:

Artikel von Amnesty zur Bildung in Deutschland