Mal ein Stündchen raus, Part IV

Mal ein Stündchen raus, Part IV

Aus guter Entfernung sind schon die Schreie zu hören. Man kann sie jedoch nur als eine große Masse wahrnehmen. Wenn der Blick nach links wandert, rollen die kleinen Wellen des Boddens zum Ufer hin. Vor einem beginnt nun der ehemalige Park von Gut Niederhof mit seinen dunklen Wegen. Ein Warnschild gibt Auskunft über mögliche herabfallende Äste teilweise gewaltiger Bäume. Die Intensität des Geräusches nimmt ab hier stetig zu. Das scheinbar nicht enden wollende Gekreische kommt von einer Kormorankolonie. Hier nisten mehrere Hundert Brutpaare – die ersten in den 50er Jahren. Doch nicht nur die Stimmen bilden ein monotones Ganzes. Immer wieder klatscht es auf den Boden. Die Wirkung der Exkremente dieser gefiederten Freunde ist nicht zu übersehen. Das Wasser des alten Teiches erscheint im Sonnenlicht in einem knallgrünen Ton, und die Eichen konnten die ätzenden Ausscheidungen offenbar nicht vertragen und stehen nun als letzte Gerippe ehemals prachtvoller Bäume da. Ahorn, Erlen und Buchen gibt’s hier auch noch. Das faszinierende Gelände steht schon lange unter Naturschutz. Für Gäste wurde für die Beobachtung ein Aussichtspunkt angelegt. Man gewinnt hier einen kleinen Eindruck von der Macht dieser Tiere, aber man ist vor den breiigen „Flugobjekten“ sicher. Wem das permanente Gekreische auf die Nerven geht, der kann südwärts immer entlang des Boddens spazieren. Irgendwann stößt man auf eine wundersame einzelne Säule. In der anderen Richtung gibt es auch noch etwas zu entdecken. Nördlich des Gutsparks, dessen „Schloss“ einst restlos abrannte, befindet sich im Grün der Schneeglöckchen gebettet einer der bedeutendsten jüdischen Friedhöfe im norddeutschen Raum. Er war Bestattungsstätte für Stralsund, Greifswald und ihre Umgebung.

Den Weg nach Niederhof zu finden ist nicht schwer. Hinter dem Abzweig nach Riems teilt sich irgendwann die Landstraße nach Stralsund. Noch einmal nach rechts und schon erscheint Niederhof.

GFC siegt vor beeindruckender Kulisse

GFC siegt vor beeindruckender Kulisse

Zur Mittagszeit zeigte sich die Sonne für einen Augenblick, um gleich danach wieder zu verschwinden. Mit etwas mehr Unterstützung des Feuerballs wären bestimmt noch mehr Leute zum Derby gekommen. Dennoch sind 600 Zuschauer schon eine ordentliche Hausnummer, bei der auch Regionalligisten neidisch werden können. (mehr …)

Termine, Termine, Termine – Nachtrag (nicht nur für Fennisten wichtig)

Termine, Termine, Termine – Nachtrag (nicht nur für Fennisten wichtig)

Bezüglich des Hausarbeiten-Artikels vom 28. Januar erreichte uns ein Hinweis. Theoretisch ist alles korrekt, theoretisch. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, sodass der Inhalt des folgenden Paragraphen unterschiedlich ausgelegt werden kann:

§4

Soweit die Fachprüfungsordnungen nichts anderes regeln, […]

3. beträgt bei Hausarbeiten die Bearbeitungszeit fünf Wochen; diese sind spätestens einen Monat vor Ende des Semesters abzugeben.

Was wiegt nun mehr – fünf Wochen Bearbeitungszeit oder die Abgabe am Tag spätenstens einen Monat vor dem Ende des Semesters? Im Fall der Fennistik sind es die fünf Wochen der Bearbeitungszeit (damit der Termin im März). Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, beim Prüfungsamt oder am Institut nachzufragen. Scheinbar gibt es in dieser Hinsicht von Institut zu Institut doch Unterschiede. Somit ergeben sich nun auch für andere Institute Möglichkeiten, die Abgabefristen wenigstens etwas freundlicher zu gestalten.

Unter dem Strich bleibt für viele Studierende ein ziemlich knapper Zeitraum für das Anfertigen einer Seminararbeit oder mehrerer Seminararbeiten. Dort wünschen sich die Studierenden andere Lösungen.

Außerdem zeigt das Beispiel, dass die Ordnungen eindeutiger verfasst werden müssten.

Frohes Schaffen!

Der Studiendekan der philosophischen Fakultät legt den Studierenden noch folgenden Ratschlag ans Herz:

„Bitte veröffentlichen Sie aber für ALLE Studierenden den folgenden Hinweis:
Der Abgabetermin für Hausarbeiten kann aus verschiedenen Gründen variieren. Nur der im Selbstbedienungsportal eingetragene Termin ist rechtsverbindlich. Jeder Studierende sollte deshalb jeweils rechtzeitig das Selbstbedienungsportal konsultieren! Zudem haben alle Studierenden das Recht, für Hausarbeiten eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen zu beantragen.“