von David Vössing | 17.01.2011
Auf ihrem Treffen am Dienstag, 18. Januar will sich die Bahn Initiative Greifswald mit einer Antwort von Landesverkehrsminister Volker Schlotmann (SPD) beschäftigen, in der der Minister Stellung zur Forderung der Bahn Initiative zur Offenlegung der Nahverkehrsausschreibung nimmt. Anfang Dezember 2010 hatten Rasmus Klöpper und Nils Möllemann, Sprecher der Initiative, in einen Brief an Schlotmann genau das gefordert. Dabei geht es unter anderem um die Regionalzüge, die von Stralsund über Greifswald nach Berlin und zurückfahren. Die Ausschreibung betrifft den Zeitraum ab Dezember 2014 bis 2026, um die sich verschiedene Bahnunternehmen bewerben können.
Schlotmann: „Ziel des Landes sind einstündliche Fahrtenangebote“
Landesverkehrsminister Volker Schotmann (SPD)
In seiner Antwort räumt Schlotmann ein, dass er auf der Strecke Stralsund – Greifswald – Pasewalk – Berlin „Angebotsdefizite sieht, die durch die Ausschreibung beseitigt werden sollen“. Ziel des Landes sei dabei, „einstündliche Fahrtenangebote unter Einbeziehung des vorhandenen Fernverkehrs zu bekommen“, so Schlotmann weiter, der damit eine Forderung der Bahn Initiative unterstützt.
„Die zusätzlichen Fahrten des Schienenpersonennahverkehrs können aber keine Direktfahrten nach Berlin sein, sondern werden in Angermünde ein Umsteigen erfordern. Das Land Brandenburg wird keine weiterführenden Leistungen bis nach Berlin bezuschussen. Vertaktete Früh- und Spätverbindungen in beiden Fahrtrichtungen werden in der Ausschreibung Berücksichtigung finden,“ macht Schlotmann deutlich. Was den Komfort der künftigen Nahverkehrszüge angeht, äußert der Verkehrsminister: „Es wird Zugmaterial modernster Bauart zum Einsatz kommen, wodurch sich der Fahrkomfort gegenüber heute wesentlich verbessern wird.“ Diese Komfortmerkmale seien mit den Zügen auf der Strecke Hamburg – Rostock vergleichbar.
Angebotsverbesserungen dürfen nicht zulasten anderer Strecken gehen
Abschließend schränkt Schlotmann jedoch ein: „Angebotsverbesserungen müssen aus Ausschreibungsgewinnen finanziert werden, weil sonst Leistungen auf anderen Strecken reduziert oder gestrichen werden müssten.“ Zu den von der Bahn Initiative geforderten durchgehenden Zügen von Greifswald nach Rostock weist der Verkehrsminister darauf hin, dass diese nicht Gegenstand der Ausschreibung seien.
Die Bahn Initiative trifft sich am Dienstag um 19 Uhr wie gewohnt in der Brasserie Hermann, Ecke Bahnhofstraße – Gützkower Straße. Dort soll ein Gespräch mit Detlef Lindemann vorbereitet werden. Lindemann ist Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH, die für die Ausschreibung zuständig ist.
Fotos: Landesregierung (Schlotmann), Aufmacher (Archiv)
von David Vössing | 12.01.2011
Vor etwa 90 Gästen im Konferenzsaal des Unihauptgebäudes warnte Professor Jan Körnert vor der ausufernden Staatsverschuldung, die die Politik mit der Bankenrettung rechtfertigen wolle. Sein Vortrag zur Finanzmarktkrise, die 2007 begann, steht in der Reihe „Universität im Rathaus“. Körnert, der an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät tätig ist, ging auf die Notwendigkeit von Banken und die Bankenrettung ein.
Professor Jan Körnert warnte vor einer zunehmenden Staatsverschuldung
Zu Beginn seines Vortrages erklärte der gelernte Bankkaufmann den Sinn von Banken: „Kapitalgeber wollen kleine Beträge für kurze Zeit ohne Risiken anlegen, Kapitalnehmer hingegen wollen große Beträge, lange Fristen und gehen Risiken ein. Hier übernehmen die Banken eine Zwischenfunktion. Sie bringen die unterschiedlichen Wünsche unter einen Hut. Dies können nur Banken sicherstellen“, sagte Körnert und schränkte aber gleich ein: „Wir brauchen nur das Gesamtsystem der Banken, einzelne Banken sind entbehrlich.“ Bevor einer Bank aber das Aus droht, haftet sie mit ihrem Eigenkapital, was sich aus dem Vermögen abzüglich Schulden ergibt. „Kreditausfälle sind nicht schlimm, solange das Eigenkapital zur Haftung ausreicht. Problematisch wird es erst, wenn dies nicht mehr ausreicht. Dann droht Insolvenz wegen Überschuldung.“ Oder anders gesagt: „Die Bank bricht zusammen.“
Wann droht ein Dominoeffekt?
Bleiben die Kreditausfälle denn auf eine Bank beschränkt oder kommt es zu einem Dominoeffekt? Denn Ausfälle einer Bank führten zu Ausfällen bei anderen Banken. Hinzu können zusätzliche Effekte kommen: „Es treffen sich in der Wolgaster Straße zwei Personen und sprechen miteinander. ‚Wohin gehst du?‘, fragt einer den anderen. Der antwortet: ‚Ich gehe in die Stadt und hebe mein Geld von Bank XY ab.‘ ‚Dann prüfe ich das bei meiner Bank AB auch einmal‘, erwidert der erste“, illustrierte Körnert einen Dominoeffekt, wenn eine Bank von Ausfällen betroffen ist. Es spricht sich die Krise herum, sodass Banken betroffen sind, die ursprünglich gar nichts mit den Ausfällen zu tun hatten. Folgeinsolvenzen bei anderen Banken sind möglich.
Das Verhalten der Banken kritisiert Körnert als katastrophal.
Wenn nun doch ein Bankenzusammenbruch droht, kann der Staat durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz für eine staatliche Bankenrettung sorgen: Körnert kritisierte aber das Gesetz, das in der Rekordgeschwindigkeit von nur einer Woche im Herbst 2008 in Kraft gesetzt wurde: „Es hat immense Fehler. So führt die Aufwertung von Fortführungsprozessen in der Insolvenzordnung zu einer Abwertung der vertrauensbildenden Rolle des Eigenkapitals.“ Von Fortführungsprozessen in der Insolvenzordnung spricht man, wenn zahlungsunfähige Unternehmen auf eine Fortführung hoffen können. In Banken wurde dies teilweise auch als Vollkaskoschutz vor jedem Risiko verstanden.
„Es kam zu Kreditklemmen, die zu Arbeitslosigkeit führen“, führte Körnert fort. Erhalten Unternehmen keine Kredite mehr von den Banken (Kreditklemme), können sie keine Investitionen mehr tätigen und Arbeitsplätze gehen verloren. Um gerade eine Kreditklemme und Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, mache „die Bankenaufsicht eine Gratwanderung: Eine einzelne Bank soll ausfallen dürfen, allerdings darf die Stabilität des Gesamtsystems durch Dominoeffekte nicht gefährdet werden.“ Problematisch sei nur, dass „jede Bank zum System gehört.“ Weiterhin kritisierte Körnert die Too-big-to-fail-Problematik: „Einzelne Banken sind zu groß, um sie ausfallen zu lassen.“ Mit Blick auf Länder wie die Schweiz, Island oder Irland, wo das Vermögen der Banken ein Vielfaches über der jährlichen Wirtschaftsleistung liegt, warnte Körnert vor einer „großen Gefahr: Diese kleinen Länder sind größenwahnsinnig mit ihren großen Banken.“ Als Gegenmaßnahme forderte Körnert, der schon bei Banken von Frankfurt bis New York beschäftigt war: „Wenn Banken zu groß sind, müssen wir sie kleiner machen.“
Körnert: „Staatsverschuldung ist Politik- und Parteienversagen.“
Etwa 90 interessierte Zuhörer waren zum Vortrag zur Finanzmarktkrise gekommen.
Verbunden mit der staatliche Bankenrettung ist auch eine Verschuldung der öffentlichen Haushalte. „Die öffentlichen Finanzen werden aber nur zahlungswirksam belastet durch Eigenkapitalkredite, aber nicht durch Garantien oder Bürgschaften“, schränkte der Diplom-Kaufmann Körnert ein und warf der Politik vor: „Die höhere Verschuldung will die Politik durch die Bankenrettung rechtfertigen. Die Verschuldung ist aber ein politisches Problem und kein Bankenproblem.“ Körnert sieht den Generationenfrieden durch die Verschuldung gefährdet und kritisierte in diesem Zusammenhang auch das Aufweichen des Maastricht-Vertrages. Dieser Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht eine Begrenzung der öffentlichen Verschuldung in der EU vor. „Die Staatsverschuldung in Europa steigt durch skrupellose Tabubrüche beim Maastricht-Vertrag.“ So dürfe der Haftungsgrundsatz, wonach jedes Land für seine eigenen Schulden verantwortlich ist, „nicht außer Kraft gesetzt werden“.
In seinem Fazit machte Körnert deutlich, dass das Bankensystem gesamtwirtschaftlich unerlässliche Funktionen erfülle, was im Ausnahmefall staatliche Hilfe erzwinge. Jedoch werde durch schlechte Konzeptionen an Gesetzen Arbeitsplätze gefährdet. „Die Staatsverschuldung sei politisch gewollt, aber sachlich problematisch“, warf er Politik und Parteien Versagen vor. In der anschließenden Diskussionsrunde stellte Körnert aber auch klar: „Das Verhalten der Banken war katastrophal. Viele haben gar nicht verstanden, was sie getan haben.“
Veranstaltung-Organisator Professor Karl-Heinz Spieß will die Vortragsreihe im nächsten Sommersemester fortsetzen: „Ich hoffe neue Themen und Referenten dafür zu gewinnen.“
Fotos: David Vössing
von David Vössing | 10.01.2011
Unter dem Titel „Saufen, Schlagen, Seilschaften – Zur Kritik des Verbindungs(un)wesens“ will die DGB-Hochschulgruppe Campus Greifswald über Geschichte, soziale Quellen, Strukturen und gesellschaftliche Bedeutung von studentischen Verbindungen diskutieren und lädt am kommenden Mittwoch, um 19:30 Uhr in den Geographenkeller in die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 16. ein. Referent der Veranstaltung ist Jörg Kronauer, einer der Autoren des Buches „Studentenverbindungen in Deutschland: Ein kritischer Überblick aus antifaschistischer Sicht“.
In der Ankündigung der Hochschulgruppe heißt es: „Burschenschaften, Corps und andere Studentenverbindungen sind nicht dasselbe, teilen aber eine verhängnisvolle Geschichte.“ Auch in Greifswald sind diverse Verbindungen aktiv. Das gepflegte Gesellschaftsbild gelte als konservativ, die Geschlechterrollen seien klar verteilt und Rituale nähmen einen großen Teil des Zusammenlebens ein. Mitglieder von Verbindungen, begünstigt durch gute Kontakte ihrer Vorbilder erreichten hohe Positionen in Justiz, Politik, Wirtschaft oder Medien.“
Die Veranstalter wollen auch das Thema Rechtsextremismus ansprechen: „Auch wenn sich einige Verbindungen gegen den Vorwurf wehren, rechts zu sein, fanden doch viele Rechtskonservative und Nazis ihre politischen Anfänge in studentischen Korporationen. Immer wieder werden auch Angehörige von Burschenschaften im Nazimilieu aktiv. Gleichzeitig entsprechen die studentischen Verbindungen heute wieder einem gesellschaftlichen Trend zum Konservatismus und zu nationalistischer und militaristischer Ideologie. Schließlich sind die Verbindungen mitunter auch einfach durch die gemeinsamen Wohnmöglichkeiten, die sie bieten, für Erstsemester an einem neuen Studienort attraktiv“, so die Hochschulgruppe weiter.
An der Universität Greifswald wurde unlängst im Debattierclub über das Verhältnis Verfasste Studierendenschaft – studentische Verbindungen diskutiert.
Flyer: DGB-Hochschulgruppe Greifswald
von David Vössing | 10.01.2011
Abschaffung von Master-Hürde und Freiversuch, Teilzeitstudium, Stärkung des Rektors, Erhalt des Diploms und Prüfungsbenotung nur noch mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Diese Änderungen enthält das Landeshochschulgesetz (LHG), das zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Im Interview mit dem webMoritz begrüßen StuPa-Präsident Erik von Malottki und Franz Küntzel, AStA-Referent für Hochschulpolitik, grundsätzlich das neue LHG. Aber es gibt auch Kritik.
Erik von Malottki (li.) und Franz Küntzel begrüßen grundsätzlich das neue Landeshochschulgesetz (LHG).
webMoritz Am 1. Januar ist das neue Landeshochschulgesetz (LHG) in Kraft getreten. Was sind die wesentlichen Änderungen?
Franz Küntzel Wir haben jetzt einen verstärkten Fokus auf dem Teilzeitstudium, was wir vorher nicht hatten. Studierende haben jetzt einfach die Möglichkeit, besser neben dem Beruf oder mit dem Kind zu studieren, als es vorher möglich war. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Wegfall der sogenannten Master-Hürde. Das ist ein kleines Wunschkind von Studierenden und den politischen Jugendorganisationen gewesen. Hinzu kommt, dass das Diplom in Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleibt.
Malottki: „Wesentliche Verbesserungen beim Bologna-Prozess.“
Erik von Malottki Das LHG bringt für die Studierenden wesentliche Verbesserungen, vor allem beim Bologna-Prozess. Die Studentenproteste der letzten Jahre und der verstärkte Druck der Studierendenschaften auf die Politik haben dafür gesorgt, dass unsere Forderungen jetzt umgesetzt werden und wesentliche Verbesserungen bei Bachelor- und Masterstudiengängen möglich sind. Das LHG gibt uns dazu verschiedene Möglichkeiten.
webMoritz Welche Verbesserungen wurden erreicht und welche Möglichkeiten siehst du?
Erik Unter anderem, dass nicht mehr alle Prüfungsnoten in die Endnote gezählt werden müssen, sondern auch mit bestanden oder nicht bestanden gewertet werden können, wie es beim Diplom und Staatsexamen schon jetzt ist. Damit können wir die Prüfungslast und den ständigen Prüfungsdruck senken, der eigentlich das größte Problem des Bologna-Prozesses ist. Das Studium für Bachelor- und Masterstudenten wird künftig weniger verschult sein. Es wird mehr Freiräume geben. Diese müssen wir als Studierendenschaft nutzen und die universitären Gremien dazu bringen, diese Möglichkeiten komplett in die neue Rahmenprüfungsordnung und in die einzelnen Prüfungsordnungen zu bringen. Die Ergebnisse des LHG sind noch nicht fest, wir müssen sie erst an unserer Universität Realität werden lassen.
webMoritz Der Senat hat in seiner Dezembersitzung eine Bologna-Richtlinie verabschiedet. Wie bewertet ihr diese?
Franz und Erik Wir begrüßen, dass die Universität sich zeitgleich mit den unseren Landespolitikern mit den Problemen bei der Umsetzung der Bologna-Reform auseinandersetzt. Die Richtlinie ist ein Schritt zur Umsetzung der Forderungen der Studierenden, welche schon seit Jahren bekannt sind. Nichtsdestotrotz hätten wir uns eine größere Verbindlichkeit des Papiers gewünscht.
webMoritz Wann findet sich das LHG in den Prüfungsordnungen wieder oder gilt die Änderungen wie beispielsweise die Abschaffung des Freiversuches (dieser ist in vielen Prüfungsordnungen vorgesehen) ab sofort?
Küntzel: „Für jetzige Studierende bleibt der Freiversuch erhalten.“
Franz Die jetzigen Studierenden, die nach den alten Prüfungsordnungen studieren, werden den Freiversuch behalten, wie sie ihn kennen. Es wird jetzt in vielen Fächern eine neue Prüfungsordnung erstellt. Dort wird der Freiversuch dann leider wegfallen. Gut ist, dass uns der Senat entgegenkommen ist und es bei zukünftigen Prüfungen generell drei Versuche geben wird. Das ist auf jeden Fall begrüßenswert, aber dafür hätte man nicht die Optionalität des Freiversuchs im LHG einführen müssen. Was wir als Studierendenvertreter noch kritisch sehen, ist, dass in den Bachelorprüfungsordnungen 2010 den Studierenden schon der Freiversuch weggenommen worden ist, obwohl das neue LHG noch gar nicht in Kraft getreten ist. Wir prüfen zurzeit, inwiefern man dagegen vorgehen kann.
Malottki: "Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG schnell umgesetzt werden, aber die positiven Sachen nicht umgesetzt werden."
Erik Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG schnell umgesetzt werden, aber die positiven Sachen nicht umgesetzt werden. Die Vollversammlung hat gezeigt, dass die Studierenden den Freiversuch auch in Zukunft behalten wollen, trotzdem hat sich die Universität gegen die Beibehaltung des Freiversuchs entschieden. Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG sofort umgesetzt werden, aber die positiven Veränderungen für Studierende anscheinend verzögert werden.
webMoritz Gibt es noch andere Kritikpunkte eurerseits?
Franz Wir sehen es kritisch, dass sich an Fachschulen bestimmte Bachelor- und Masterstudiengänge ihren Abschluss als Diplom anerkennen lassen können. Darin sehen wir einen Etikettenschwindel, denn entweder kehrt man zu Diplomstudiengängen zurück, die sich seit Jahrhunderten bewährt haben, oder stellt komplett auf Bachelor und Master um, wie es in den letzten zehn Jahren geschehen ist. Diesen Mischmasch finden wir nicht gut.
webMoritz Was schlägst du als Lösung vor?
Franz Wer Bachelor und Master studiert, soll das auf dem Zeugnis auch stehen haben wie auch Diplomabsolventen. Wir müssen jetzt erst einmal gucken, wie das umgesetzt wird. Dann müssen wir gegebenenfalls Schritte ergreifen, denn sonst können die Doppelbezeichnungen bei Studierenden und Arbeitgebern zu Irritationen führen. Zum Glück ist Greifswald davon nicht betroffen.
Erik Es gibt natürlich auch noch andere negative Punkte am LHG. Die Position des Rektors wird entscheidend gestärkt. Dies ist kritisch zu betrachten, weil wir uns als Studierendenschaft für eine demokratische Hochschule stark machen. Uns ist wichtig, dass die Machtbalance in der Universität nicht gefährdet wird und die Gefahr sehen wir mit der Stärkung des Rektors.
Rektor sollte nicht über die Gelder der Studierendenschaft entscheiden dürfen.
webmoritz Wie wird der Rektor gestärkt?
Erik Zusätzlich bekommt der Rektor einen größeren Einfluss auf die Studierendenschaft. So wird die Haushaltsprüfung durch den Rektor verstärkt. Wir hoffen natürlich nicht, dass sich das so auswirkt, dass die Studierendenschaft irgendwann am Gängelband des Rektors ist.
webMoritz Mit den Haushaltsmitteln meinst du die Mittel der Studierendenschaft, die jeder Studierende mit seinem Semesterbeitrag bezahlt?
Erik Genau.
Küntzel fordert: Senat und Fakultätsräte sollen künftig zur Hälfte aus Studenten bestehen. Bisher sind es zwei Drittel.
Franz Die Studierendenschaften wurden damals gegründet, um den Studierenden eine stärkere Stellung in der Universität zu geben. Deswegen nennt es sich auch studentische Selbstverwaltung. Für uns ist jetzt fraglich, warum der Rektor dort jetzt größeren Einfluss bekommen soll. Es ist okay, dass die Rechtsabteilung StuPa-Beschlüsse prüft, aber über die Gelder der Studierendenschaft sollte ein Rektor nicht entscheiden dürfen. Was ist denn, wenn wir wieder mal zur Demo nach Schwerin fahren wollen und der Rektor sagt dann: „Ich bezahle euch aber die zehn Busse nicht. Das dürft ihr aus meiner Sicht nicht.“ Dann stehen wir alle natürlich alle ein bisschen schlecht da.
webMoritz Vermisst du noch einen Punkt im LHG?
Franz Was im LHG trotz unserer Forderung nicht aufgenommen wurde, ist außerdem, dass die Studierende einen größeren Einfluss auf die akademischen Gremien bekommen sollen. Es ist momentan so, dass wir nur ein Drittel aller Mitglieder im Senat und in den Fakultätsräten stellen. Es müsste aber die Hälfte sein, eine Hälfte Studierende, eine Hälfte Professoren und Mitarbeiter, damit das ausgeglichen ist. Man darf die Belange und Bedürfnisse Studierender nicht ausblenden und deswegen muss man für eine gerechte Verteilung der Sitze sorgen.
webMoritz Ist die Hochschulpolitik auch noch anderweitig durch das neue LHG betroffen?
Erik Ein positiver Punkt ist, dass in Zukunft der Rektor die Studierenden bei Vollversammlungen freistellen muss. Somit finden zu der Zeit dann keine Lehrveranstaltungen mehr statt.
„Rektor muss Studenten für Vollversammlungen freistellen.“
Franz Dadurch können wir auch ganz andere Konzepte für die Vollversammlung entwickeln. Wir können die Vollversammlung vormittags, mittags stattfinden lassen oder mit anderen Sachen kombinieren. Man kann dieses basisdemokratische Organ ganz anders ausrichten. Es wird dann nicht mehr eine vierstündige Gängelveranstaltung sein. Das kann sich jetzt alles ändern und ich bin zuversichtlich, dass das auch attraktiver werden wird. Die Studierenden müssen sich aber auch mehr beteiligen. Wir haben das dieses Jahr gesehen, dass wir viel erreicht haben, aber wir haben den Rückhalt der Studierenden vermisst. Die finden es gut, dass das BWL-Diplom erhalten bleibt oder das Lehramt in Greifswald bleibt, aber dass sie für solche Sachen auch auf die Straßen gehen, ist leider nicht so.
Erik Ein weiterer Punkt im LHG ist auch, dass die studentischen Medien jetzt gesetzlich institutionalisiert werden. Das heißt, dass die studentischen Medien jetzt eine legale Funktion innerhalb der Studierendenschaft haben. Es gibt uns mehr Mittel, dass die studentischen Medien durch die Universität unterstützt werden.
webMoritz Wir danken für das Gespräch.
Das Interview führte David Vössing.
Fotos: David Vössing