Menschenrecht Artikel 3: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember einzelne Menschenrechte vor.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

 

Für den folgenden Text zeichnet sich die Greifswalder Gruppe AI verantwortlich: 

Beispiel Kongo:

Quelle: Nomad Photography via flickr

Seit 1996 wird die DR Kongo von einem Krieg zerrüttet, der mehr Todesopfer forderte als jeder andere Krieg seit 1945 – 5,4 Millionen.

Die Geschichte des Konfliktes, die große Menge an Konfliktparteien, die unterschiedlichen Motive der bewaffneten Gruppen  und die die Vorstellungskraft übersteigende Masse an Gräueltaten lassen diesen Krieg nicht nur auf den ersten Blick verwirrend, erschreckend und unverstehbar erscheinen. Eine Zuordnung in Gute und Böse ist nicht möglich. Es gibt keine bewaffnete Gruppe, die nicht für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird.

Die Gründe für den Krieg sind vielfältig. Zum einen befinden sich insbesondere im Osten des Kongo zahlreiche Rohstoffvorkommen wie Öl, Diamanten und Coltan. Zum zweiten verlaufen die Grenzen zwischen verschiedenen Milizen entlang ethnischer Zugehörigkeiten. Während die FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) aus geflohenen Hutus besteht, die am Völkermord in Ruanda beteiligt waren, gibt die CNDP (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes) unter der Führung von Laurent Nkunda an, die Tutsi des Landes vor Übergiffen durch die Regierungsarmee und anderer Milizen zu schützen. Als ein weiterer Faktor kommt hinzu, dass benachbarte Länder zum Beispiel durch Waffenlieferungen im Konflikt mitmischen.

Während es im Krieg bis 2003 um die Vorherrschaft im gesamten Kongo ging, beschränken sich die aktuellen Kampfhandlungen vor allem auf den Osten des Landes, insbesondere die Provinz Kivu. Mehrere Friedensabkommen, erfolgreiche Demobilisierungen verschiedener Milizen  und die halbwegs geglückten Wahlen im Jahr 2006 stabilisierten die Situation in weiten Teilen des Landes.

Quelle: Jayel Aheram via flickr

Bisherige Bilanz des Krieges sind über 5 Millionen Tote, wenigstens 1,4 Millionen Inlandsflüchtlinge, wenigstens 322.000 Flüchtlinge im Ausland, Vergewaltigungen, Massenvergewaltigungen, Folter, Plünderungen, die „Rekrutierung“ tausender Kindersoldaten und die Entführung von Frauen, zum Zwecke des Missbrauchs als Sexsklavinnen und Zwangsarbeiterinnen. Die aktuellen Kämpfe im November und Dezember 2008 sorgten dafür, dass eine Viertelmillion Menschen ihre Heimat verlassen mussten. Die Nahrungsmittel- und Hygienesituation hat sich durch die große Menge an Flüchtlingen weiter verschlechtert, so dass die Menschen nun mit Cholera und Diarrhö zu kämpfen haben.

Alle Konfliktparteien machen sich des Verbrechens schuldig, die Würde vieler Menschen nicht zu achten, indem sie sich an der Zivilbevölkerung, besonders den Frauen und Kindern vergreifen und sich als marodierende Banden persönlich bereichern.

Nachdem die CNDP  de facto die Macht im Osten des Kongo besitzt und sich die Regierungseinheiten aus der Provinz Kivu zurückzogen, geht die Regierung auf die Forderung Laurent Nkundas ein. Für den 08. Dezember sind Friedensgespräche zwischen der CNDP und der Regierung in Nairobi(Kenia) geplant. Ein gemeinsames Vorgehen der DR Kongo und Ruandas gegen die Hutu Milizen(FDLR ) wurde am 04. Dezember beschlossen.

Weiterführende Links:
Aktuelle Fotos aus dem Krisengebiet
Bericht zur Kongo-Krise von Amnestey International
Bericht der TAZ zu den aktuellen Friedensverhandlungen

Menschenrecht Artikel 18: Religionsfreiheit

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit:

Artikel 18

„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

Das Recht auf Gedankens- und Gewissensfreiheit ist das Recht eines jeden, sich seine Gedanken und sein Gewissen ohne unzulässige Einflüsse von aussen autonom zu bilden. Jeder Eingriff, jeder Zwang oder bewußte Manipulation sind verboten.

Das Recht, seine Religion oder Überzeugung überall zu leben, das Recht, die Religion weiterzugeben und zu unterrichten, schützt nicht nur ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, sondern trägt auch zum Frieden innerhalb einer Gesellschaft und zwischen Staaten bei.

Teils bis heute werden auch in Europa Menschen wegen ihrer Religion oder Überzeugung verfolgt (Stichwort Türkei). Amnesty schreibt dazu:

„In der halbjährlich veröffentlichten Statistik der christlichen Organisation Open Doors wird Saudi-Arabien im Jahr 2000 als das Land mit der geringsten Religionsfreiheit bezeichnet. In einem Bericht der US-Regierung von 1999 heißt es zu Saudi-Arabien kurz und bündig: „Religionsfreiheit existiert nicht.“  […]

Menschenrechte und Religionsfreiheit haben einen gemeinsamen Ursprung. Die ersten Menschenrechtskataloge entstanden in Frankreich im Kampf gegen eine alles beherrschende Kirche. In den USA wurden sie von Menschen formuliert, die zum Teil vor der Religionsverfolgung in Europa geflohen waren. So hat die Forderung nach Religionsfreiheit die Entwicklung des Menschenrechtsgedankens mitbestimmt.

Der ganze Bericht hier.

Beispiele aus dem amnesty Bericht:

Iran & Agypten

Im Hintergrund: Der Schrein der Weltreligionen, erbaut von den Bahai, die eine religiöse, nicht anerkannte Minderheit in Ägypten darstellen

„Die Baha‘is von vielen islamischen Regierungen rücksichtslos verfolgt. In seinem Ursprungsland Iran ist diese aus dem schiitischen Islam entstandene neue Religion fast ausgerottet. In anderen Ländern wie Ägypten werden sie auf jede erdenkliche Weise bekämpft.“

Turkmenistan

„In Turkmenistan verloren die Baha’is 1997 ihre Registrierung, weil sie keine 500 turkmenischen Mitglieder nachweisen konnten. Seitdem dürfen sie keine Gottesdienste mehr abhalten.

Pro Kopf der Anhänger gerechnet sind die Baha’is die Religionsgemeinschaft, die derzeit weltweit am stärksten verfolgt wird.“

Kuba

„In Kuba erhalten Gemeinden immer wieder Besuch von Geheimpolizisten, die evangelistische Aktivitäten unterbinden wollen. Auf der Straße über den Glauben zu sprechen, wird bestraft. Kirchenbauten werden praktisch immer verboten und Renovierungen behindert, private Treffen sind strafbar. Trotzdem schätzt man die Zahl der Hauskirchen in Kuba auf 10.000.“

Vietnam

„Die Regierung Vietnams geht mit massiver Propaganda gegen die Christen der einheimischen Stammesvölker vor. Die Aktivitäten richten sich vor allem gegen 150.000 bis 300.000 Angehörige des Hmong-Volkes, die nach 1985 zum christlichen Glauben übertraten. Die Regierung will sie in ihre ursprüngliche Religion zurückzwingen. Religionsfreiheit definiert die Verfassung von 1992 als das Recht, die angestammte Religion weiter ausüben zu dürfen.“

Der ganze Bericht hier.

Fotoquelle: Schrein: EtterVor, Legosteine: minifig; beide via Flickr

Menschenrecht Artikel 19: Meinungs- und Pressefreiheit

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom 1. bis 10. Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit:

Artikel 19

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Ein Beispiel: China

Laut dem Amnesty International Jahresbericht wurde die Meinungs- und Pressefreiheit in 77 Ländern beschnitten. Eines davon ist unser fernöstlicher Handelspartner China. (mehr …)

Menschenrecht Artikel 26: Recht auf Bildung

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Bildung:

Artikel 26

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach. Und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung von den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen den Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Ein Beispiel: Deutschland

Diverse Untersuchungen machen deutlich, dass in Deutschland die Bildungschancen stark durch die soziale Schicht bestimmt ist.

Nur 17 Prozent der Jugendlichen aus Arbeiterfamilien besuchen eine Hochschule. Die Wahrscheinlichkeit eine Hochschule zu besuchen, sinkt mit parallel zum Einkommen der Eltern. Darüberhinaus hat Deutschland auch generell zu wenig Studenten. Während 2005 in Deutschland nur 36 Prozent eines Jahrgangs ein Studium begannen waren es in Finnland mit 73 Prozent und in Schweden mit 76 Prozent mehr als doppelt so viele.

Amnesty International schreibt:

„Als der UNO-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz 2007 seinen Bericht über das deutsche Bildungssystem vorlegte, ging ein Aufschrei der Empörung durchs Land: Reflexartig wurde die schmerzliche Kritik zunächst von vielen politisch Verantwortlichen zurückgewiesen.

Das deutsche Bildungssystem ist nicht inklusiv, sondern exklusiv, so der wesentliche Befund des Menschenrechtsbeobachters, und es benachteiligt besonders Kinder mit Behinderung und Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist. Vor allem die frühe Aufteilung auf das mehrgliedrige Schulsystem war Stein des Anstoßes […]

Damit leistet aber das Bildungssystem offenbar der Ausgrenzung Vorschub, statt dazu beizutragen, sie zu überwinden: Die Benachteiligten, so Muñoz, seien am Ende doppelt benachteiligt. Sofern Bildung nicht als Menschenrecht betrachtet werde, das jedem Kind zusteht, dürfte es schwierig sein, besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.“

Mehr Infos dazu:

Artikel von Amnesty zur Bildung in Deutschland

webMoritz erinnert: 60 Jahre Menschenrechte

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird am 10. Dezember 60 Jahre alt. Doch wer kennt diese Erklärung? Sind diese Rechte nicht schon in Vergessenheit geraten?

Der webMoritz möchte Euch in den nächsten zehn Tagen an diese Erklärung erinnern und dafür werben. Dazu stellen wir jeden Tage einen der zehn wichtigsten Artikel vor. Heute beginnen wir zunächst mit der Arbeit unseres Kooperationspartners: Der Amnesty International Gruppe Greifswald und seine Ableger in aller Welt:

Amnesty International (AI) ist als Organisation federführend in der weltweiten, fortlaufenden Recherche der Menschenrechtssituation. Zu jeder Zeit wird auf unserem Planeten gefangen genommen, gefoltert und hingerichtet. Egal an welchem Tag man die Zeitung aufschlägt, Menschenrechtsverletzungen sind ein omnipräsentes Thema.

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