Bürgerentscheid zum WVG-Verkauf am 6. Mai
Erstmals fand 1997 ein Volksbegehren in der Hansestadt Greifswald statt. Die Wahl-berechtigten stimmten über den Bau der Tiefgarage vor dem Pommerschen Landesmuseum ab. Obwohl sich die Mehrheit gegen den Bau aussprach, war das Wahlergebnis nicht bindend für die Greifswalder Bürgerschaft.
Denn die Hürde einer Wahlbeteiligung von mindestens 25 Prozent wurde nicht überschritten.
Am 6. Mai steht nun der zweite Bürgerent-scheid in der vorpommerschen Stadt an. Alle mindestens 16 Jahre alten Bürger mit Erstwohnsitz in Greifswald sind stimmbe-rechtigt. Somit auch viele Studenten.
Folgende Frage steht auf dem Wahlzettel: Sind Sie dafür, dass die Stadt Greifswald auf die Möglichkeit der Schuldenreduzierung durch den Verkauf eines Minderheitsanteils der WVG verzichtet?
Obwohl unter den Bürgerschaftsabgeord-neten große Zustimmung für die Durch-führung eines Plebiszites zum möglichen Verkauf von maximal 49,9 Prozent der An-teile der kommunalen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft (WVG) bestand, war die konkrete Fragestellung Grund langer Diskusionen. Kritiker bemängeln den suggestiven Charakter.
Nicht nur WVG-Mieter, auch die anderen Einwohner der Stadt am Ryck betrifft der Volksentscheid. Indirekt wird über die Zukunft der Hansestadt abgestimmt. Antwortet die Mehrheit mit „nein”, tritt Greifswald in Verhandlungen mit potentiellen Käufern. Befürworter des Verkaufs erhoffen den Abbau der kommunalen Schulden von rund 25 Millionen Euro. Kritiker dagegen befürchten steigende WVG-Mieten und den Ausverkauf von kommunalem Eigentum.
Dass die nötige Wahlbeteiligung erreicht wird, ist aus demokratischen Gründen wünschenswert. Eine Beteiligungsquote von 39,9 Prozent wie bei einer thematisch ähnlichen Abstimmung in Freiburg wäre schon fast ein Traum.
Geschrieben von Björn Buß