Eine kurze Aufzählung der wichtigsten Daten rund um die Landtagswahl

Am 17. September sind insgesamt 1,4 Millionen Bürger wahlberechtigt.
Der Landtag besteht aus insgesamt 71 Abgeordneten, von denen 36 direkt und 35 über die Landeslisten ins Parlament einziehen.
Die Wahlbeteiligung bei der letzten Landtagswahl lag bei 70,6 %.
Bei der letzten Landtagswahl 2002 errang die SPD 40,6 %, die CDU 31,3 %, die PDS 16,4 %, die FDP 4,7 %, die Grünen 2,6 % und die sonstigen Parteien 4,4 % der Zweitstimmen.
Das Land ist in 36 Wahlkreise unterteilt. In den Wahlkreisen treten die Direktkandidaten an. Wer von diesen die meisten Erststimmen erhält, ist in den Landtag gewählt.
Seit 12 Jahren besteht der Schweriner Landtag aus drei Parteien (SPD, CDU und PDS).
Seit 8 Jahren regiert in Mecklenburg-Vorpommern eine rot-rote Landesregierung aus SPD und PDS.
Damit eine Partei gemäß der Stimmverteilung Sitze zugeteilt bekommt, muss sie mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen.
Jeder Wähler hat 2 Stimmen: Mit der Erststimme wählt er einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Durch sie wird festgelegt, wie stark eine jede Partei im Landtag vertreten ist.
Zum 1. Mal finden die Landtagswahlen nicht gleichzeitig mit den Bundestagswahlen statt. Bislang wurden landesspezifische oft von bundespolitischen Wahlkampfthemen verdrängt. Das ist nun nicht mehr möglich.

Geschrieben von Simon Sieweke, hochschulpolitischer Referent des AStA