Die Bundestagswahlen stehen vor der Tür. Um Aufmerksamkeit zu erzielen, versuchte die NPD heute Mittag ab 11 Uhr mit einem Informationsstand auf Wählerfang zu gehen. Etwa eine Stunde vorher organisierten sich die Gegner über soziale Netzwerke und riefen zum Gegenprotest auf. Bis 13 Uhr pfiffen etwa 60 bis 70 Gegendemonstranten die NPD aus. Wahlkampf war da nur schwer bis gar nicht möglich.
Zwischen beiden Seiten kam es laut Polizei, die mit vier Streifenwagen vor Ort war, zu keiner Gewalt. Die NPD war mit fünf bis zehn Leuten vertreten. Die Gegendemonstranten aus antifachistischen Gruppen aus Greifswald versammelten sich ein paar Meter weiter im Mühlentor und buhten die NPD mit Pfiffen und Gegenparolen aus. Entsprechend waren sie auch bis zur Mensa am Schießwall zu hören. Mit drei Plakaten wandten sie sich gegen die NPD, gegen die momentan ein Verbotsverfahren durch den Bundesrat angestrengt wird.
Fotos: webMoritz
*Update* Um 23:50 Uhr wurden neue Fotos im Artikel hinzugefügt.
Zwei Archivbilder und kein aktuelles, das ist ein wenig schade.
In der Tat. Das war anders geplant, leider gab es vorhin technische Probleme mit der Kamera.
Gibt immer wieder gute Gründe, warum etwas anders läuft. Schade, aber kommt vor.
Und jetzt haben wir doch aktuelle Fotos bekommen! Sie wurden im Artikel eingefügt.
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Der letzte Satz ist eine Praline für Germanisten. Streng genommen würde ich sagen, so wie er im Artikel steht ist er schlicht falsch. Dem Bundesrat obliegt nämlich kein Verbotsverfahren. Dafür wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Dem liegt jedoch kein Verbotsantrag vor. Dessen Erscheinen wird übrigens immer weiter verschoben. Vielleicht begreifen Sie auch die Blamage und lassen es ganz sein. Falls es doch einen Verbotsantrag geben wird, wird ein Verbotsverfahren erst nach Einreichung desselben, angestrengt.
Hm, der letzte Satz lautet: "Mit drei Plakaten wandten sie sich gegen die NPD, gegen die momentan ein Verbotsverfahren durch den Bundesrat angestrengt wird."
Man kann sich ja darüber streiten, ob "durch den Bundesrat" sprachlich geglückt ist. Besser wäre m.E. "…, gegen die der Bundesrat momentan ein Verbotsverfahren anstrengt". Aber die Kernaussage ist nicht zu beanstanden: "Angestrengt" wird ein Verfahren von demjenigen, der antrags- oder klagebefugt ist, nicht von demjenigen, der es zu verhandeln bzw. zu entscheiden hat. Das Verfahren wird also zutreffend vom Bundesrat angestrengt, nicht vom Bundesverfassungsgericht.
Und überhaupt, die "germanistische Praline" liefert hier doch eher die Toffifeediaet. Von "obliegen" zu sprechen, wenn "zuständig sein" gemeint ist, verbietet sich. Und wer genau ("Sie" = persönliche Anrede) soll eigentlich die Blamage begreifen? Auch der letzte Satz ist – mit Verlaub – Humbug: wenn der Verbotsantrag (=Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit, Art. 21 II GG, §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht ist, ist die Phase des "Anstrengens" (durch wen auch immer) vorbei. Dann wird entschieden, erstens über die Zulässigkeit (Formalien etc.) und zweitens über die Begründetheit (also in der Sache selbst).
Salve.
Sie bezog sich hier auf die Verbotsbefürworter im Bundesrat. Was für ein Glück, dass ich kein Germanist bin. Aber noch besser, das sich jemand berufen fühlt. 😉
Aber so wie Du es verstanden hast habe ich gar nicht geschrieben. Lass es mich so erklären.
Erst wenn das besagte Verbotsverfahren begonnen hat wird es durch den Antragsteller angestrengt. Bis jetzt wird ein Verbotsantrag lediglich vorbereitet. Nachdem dieser Antrag eingegangen ist würde ich vom Anstrengen eines Verbotsverfahrens sprechen.
Der Duden bestätigt dies übrigens. Anstrengen ist laut Duden die Einleitung bzw. Veranlassung eines Gerichtsverfahrens. Somit ist Deine lustige Erklärung mit der "Phase des Anstrengens" entkräftet. Und obige Formulierung im Artikel als sprachlich unkorrekt identifiziert.
Ich hab jetzt auch noch mal "obliegen" im Duden nachgeschlagen.
"jemandem als Pflicht, Aufgabe zufallen"
Warum sich mein Satz diesbezüglich verbieten soll erschließt sich mir nicht. Ich finde den immer noch einwandfrei. Aber vielleicht geht es hier auch gar nicht um einwandfreies Formulieren. Wie bei einer Schülerzeitung üblich, steht der Spaß am Machen im Vordergrund.