Am 26. Januar hat das Bundesverfassungsgericht das generelle Verbot von Studiengebühren, wie es im Hochschulrahmengesetz verankert ist, gekippt. Dies bedeutet, dass nun allein die Länder entscheiden können, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht – nicht mehr aber auch nicht weniger.

Nüchtern betrachtet, sind Studiengebühren ein sinnvoller Weg, die Lehrsituation an den Universitäten zu verbessern. Geld ist nicht der einzige, aber doch ein wichtiger Grund für die derzeit schlechte Situation an deutschen Hochschulen. Seminare mit mehr als fünfzig Teilnehmern, schlechte Ausstattung der Lehrräume und ein Professor, der nie für seine Studenten erreichbar ist – hätte die Uni mehr Geld zur Verfügung könnte sie hier Abhilfe schaffen.
Bald werden die ersten Bundesländer die Hand bei den Studenten aufhalten. Im Süden der Republik soll es bereits zum kommenden Wintersemester soweit sein. Doch ist hier auch Vorsicht geboten. Studiengebühren können nämlich nur dann zu einem Segen werden, wenn sie vernünftig eingeführt werden – und das bedeutet nachgelagert. Wer könnte schon aus dem Stand pro Semester 500 Euro oder mehr aufbringen, wo das Geld doch jetzt schon gerade so reicht? Das Kredit-Modell der KfW ist da sicher ein Schritt in die richtige Richtung, doch muss ein Alumni-Konzept das Ziel sein. Warum soll ein Arzt nicht das Studium desjenigen bezahlen, der sein Nachfolger werden soll?
Ein Letztes ist zu beachten: Die Gebühren müssen direkt den Unis zugute kommen. Wer das bezahlte Studium nur als Möglichkeit sieht, Haushaltslöcher zu stopfen, betreibt Raubbau an der Bildung.
Übrigens können Studiengebühren auch die Studenten unschlagbar stärken, denn wer bezahlt, dem steht auch eine Gegenleistung zu. Der Kunde Student hat dann ein Anrecht auf einen Seminarplatz oder ein Gespräch mit dem Professor – wenn es sein muss, rund um die Uhr.
Also, liebe Landespolitiker, führt Studiengebühren ein, doch bedenkt die Folgen.

Geschrieben von Kai Doering