Eine unbekannte Anzahl Zulassungsbescheide aus dem Studentensekretariat ist höchstwahrscheinlich auf dem Postweg verloren gegangen. Prekär dabei: Hauptsächlicher Leidtragender ist die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, der für den Staatsexamensstudiengang bis jetzt rund 60 Bewerber verloren gegangen sind. Dekan Hans Pechtl bezeichnete die Zahl als „argumentatives Trauma in der aktuellen Strukturdebatte“.

Die Bescheide waren am 19. September vom Studentensekretariat an eine Kuvertierfirma gegeben worden, die die fertigen Briefe dann an die Post und für die nähere Umgebung an einen privaten Verteilservice weiterleitete. Dass die Anzahl der Bescheide korrekt gewesen sei, könne sie belegen, so Monika Hädelt, Leiterin der Abteilung Studentische Angelegenheiten. Dass die Bescheide falsch adressiert oder beschriftet gewesen sein könnten, schließt Uni-Kanzler Thomas Behrens aus, vielmehr müsse der Fehler bei der Kuvertierfirma oder dem Verteilservice liegen. Ein Nachforschungsantrag bei der Post läuft.
Einige aufmerksame Anwärter auf ein Jura-Studium, die sich telefonisch nach dem Verbleib ihrer Zulassung erkundigten, veranlassten das Studentensekretariat, 400 Zulassungsbescheide für den Staatsexamensstudiengang erneut zu verschicken. Vermutlich sind nicht nur kommende Jura-Studenten von den verschollenen Zulassungsbescheiden betroffen. „Bisher sind aber in keinem der anderen zulassungsbeschränkten Fächer nennenswerte Einbrüche zu verzeichnen“, so Bernd Ebert, Leiter des Studentensekretariates.
Ein Teil der verschmähten Jura-Erstsemester könnte nach Rostock gegangen sein. Der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät in Greifswald, Hans Pechtl, bezeichnet die Situation als äußerst mißlich, weil ihm ein großer Teil potentieller Studierender verloren gegangen sei. „In der aktuellen Strukturdebatte könnten die niedrigeren Einschreibezahlen auf den ersten Blick als Argument gegen uns verwendet werden“, so Pechtl.
Sowohl Pechtl als auch das Studentensekretariat geben sich inzwischen unbürokratisch. „Studenten, die sich in den zulassungsfreien Bachelor of Laws eingeschrieben haben, können in Absprache mit der Fakultät in den Staatsexamensstudiengang wechseln“, so Monika Hädelt, „und mit verspäteten Einschreibern gehen wir kulant um.“

Geschrieben von Ulrich Kötter