Jetzt dürfen sie also doch am Tag der Reichspogromnacht durch Wolgast marschieren: Die NPD. Wie der Nordkurier im Laufe des Tages berichtete, habe das Verwaltungsgericht Greifswald den für Freitag geplanten Aufmarsch der NPD genehmigt. Nicht erlaubt werden dem Bericht zufolge hingegen Fackeln. Darüber hinaus wird es Rassistinnen und Rassisten untersagt, am Heim vorbei zu ziehen. Es sei ein Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten. Die ursprünglich geplante Kundgebung dürfe ebenso wenig in der Nähe des Heimes stattfinden. In diesem Zusammenhang sei über eine Ausweichrute unter weitreichenden Auflagen verfügt worden.

Inwiefern diese Ausweichroute Auswirkungen auf den vom Bündnis „Vorpommern – weltoffen, demokratisch, bunt“ und dem Präventionsrat geplanten Lampionumzug hat, ist bislang noch nicht bekannt. Ursprünglich war geplant, den Lampionumzug durch Wolgast Nord führen zu lassen, sodass die Demonstration der Nazigegnerinnen und Nazigegner teilweise auf der Route der NPD liegen würde.

Auf die geplanten Aktivitäten des Bündnisses „Rassisten stoppen! – Solidarität mit Flüchtlingen“ wird die Verbotsaufhebung hingegen keine Auswirkungen haben. Es ruft nach wie vor zum Blockieren auf. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes könne nun noch beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. In Anbetracht der Tatsache, dass das Verwaltungsgericht den Marsch bereits wieder unter hohen Auflagen genehmigte, dürfte die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering sein, dass die Stadt Wolgast gegen den Bescheid Widerspruch einlegen wird.

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 *Update* Kreis legt Beschwerde gegen Gerichtsurteil ein

Es gleicht einem Rennen mit der Zeit: Der Landkreis legte beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes ein, in der Hoffnung, den Fackelmarsch doch noch verbieten zu können. Landrätin Dr. Barbara Syrbe (Die Linke.) hebt dem Nordkurier gegenüber hervor, dass eine Demonstration der NPD an einem derart historischem Datum nicht mit demokratischen Grundwerten vereinbar sei.

Sie hofft, dass das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichtes aufheben und somit das Verbot rechtsgültig machen wird. Tritt dieser Fall ein, ist davon auszugehen, dass die NPD beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen wird. Wie ähnliche Beispiele aus der Vergangenheit zeigten, dürfte spätestens dann das Bundesverfassungsgericht das Verbot wieder aufheben.

Aus diesem Grund gehen trotz der Beschwerde alle Bündnisse und Gruppen, die am 9. November gegen die Demo der NPD protestieren wollen, davon aus, dass sie durch die Stadt ziehen wird. Das Mindeste, das der Landkreis nach Aussagen des Nordkuriers erzielen wolle, ist eine weitere Verschärfung der Auflagen.

/*Update* Donnerstag, 08.11.2012, 14:35 Uhr

 *Update* Oberverwaltungsgericht Greifswald weist Beschwerde des Landkreises zurück.

Von David Vössing

Nach einem Bericht des Nordkuriers hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald am frühen Freitagnachmittag die Beschwerde des Landkreises zurückgewiesen und damit endgültig den Aufmarsch der NPD heute Abend in Wolgast gebilligt. Jedoch wurde die Route des NPD-Aufmarsches so verändert, dass sie nicht in den Wolgaster Norden in die Nähe des Asylbewerberwohnheimes kommen können, sondern den Rechtsextremen wurde als Kundgebungsort der Ernst-Thälmann-Platz im Südwesten Wolgasts zugewiesen. Die Auflagen des Landkreises wurden hingegen bestätigt, sodass weiterhin keine Fackeln erlaubt sind.

/*Update* Freitag, 09.11.2012, 14:42 Uhr