Für viele Geschichtsstudenten stellt das Latinum eine große Hürde in ihrer Studienlaufbahn dar. Nun soll künftigen Studenten der Einstieg in die lateinische Sprache mit einem Propädeutikum erleichtert werden.

Ende des letzten Sommersemesters riefen die Lehrenden am Historischen Institut eine Kommission ins Leben, die Möglichkeiten prüfen sollte, wie den Studierenden der Weg zum Latinum erleichtert werden könne. Ihr gehörten neben dem Fachschaftsrat Geschichte auch Professor Thomas Stamm-Kuhlmann, Direktor des Historischen Instituts, Dr. Bernard van Wickevoort Crommelin vom Lehrstuhl für Alte Geschichte, sowie Dr. Lars Deile vom Arbeitsbereich Fachdidaktik und Jens Metz an, der als Lateindozent tätig ist und auch die Latinumsprüfung abnimmt. Metz schätzt die Zusammenarbeit als harmonisch und fruchtbar ein: „Es gab aus meiner Sicht keine großartigen Meinungsverschiedenheiten. Soweit ich das einschätzen kann, sieht der aktuelle Fachschaftsrat  – eher als der vorige – die Notwendigkeit des Lateins bzw. Latinums für Historiker.“ Den Wünschen vieler betroffener Studenten, lediglich Lateinkenntnisse zu verlangen, konnte jedoch nicht entsprochen werden. Eine derartige Änderung der bestehenden Regelungen obliegt allein dem Kultusministerium in Schwerin.

Um den Studenten dennoch entgegenzukommen, beschloss die Kommission die Einführung eines Propädeutikum oder Tutorium. In ihm sollen insbesondere die Kenntnisse der Studenten zu grammatikalischen Grundbegrifflichkeiten auf einen einheitlichen Stand gebracht werden. Professor Stamm-Kuhlmann hat bereits die Finanzierung dieses Propädeutikums beantragt. Bis diese allerdings bewilligt ist, kann noch einige Zeit vergehen. Die Lehrveranstaltung wird frühestens im Sommersemester 2011 angeboten werden.

Eine Regelung, dass das Latinum bis zum Ende des Grundstudiums abzulegen sei, wie es einige Lehrkräfte sich wünschen, wird es jedoch in den nächsten Semestern nicht geben. „Hierfür wäre nach Auskunft des Historischen Instituts eine Änderung der Studienordnung notwendig, womit ein sehr hoher administrativer Aufwand einherginge. Dennoch wäre eine derartige Regelung aus meiner und auf lange Sicht wünschenswert.“, so Metz. Ob eine solche Bestimmung jemals eingeführt wird, steht aber weiterhin in den Sternen.

Hintergrund:

Wer Geschichte auf Lehramt studiert, benötigt für das Staatsexamen das Latinum. Dies stellt viele Studenten, die das Latinum nicht bereits in der Schule abgelegt haben, vor ungeheure Schwierigkeiten. Die Arbeitsbelastung gleicht nicht nur der eines zusätzlichen Studienfachs. Wer die Latinumsprüfung dreimal nicht besteht, darf bundesweit keinen Abschluss machen. Näheres zu bestehenden Regelungen und den daraus resultierenden Problemen gibt es hier.

Bild: eisenbahner via flickr (Lateintext)