Die monatliche Aufwandsentschädigung für die AStA-Referenten sei sittenwridig, heißt es in einem kurzen Rechtsgutachten, das noch vom alten StuPa-Präsidium unter Korbinian Geiger in Auftrag gegeben wurde. Sittenwidrig ist eine Bezahlung, wenn der ortsübliche Lohn um 30 Prozent unterschritten wird.
Nach dem Gutachten vom Greifswalder Rechtsanwalt Dennis Shea und Steuerrechtler Jan Evers „stellt die Tätigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft des AStA ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis dar, das als solches der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt“. So müssten von der Aufwandsentschädigung Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgeführt werden.
Stundenlohn von 3,50 Euro
AStA-Referenten erhalten zur Zeit eine Aufwandsentschädigung von 210 Euro monatlich bei einem wöchentlichen Stundenaufwand von 15 Stunden. Legt man nun vier Wochen im Monat zugrunde, kommt man auf 60 Stunden und entsprechend auf einen Stundenlohn von 3,50 Euro. Dabei ist aber unterstellt, dass die Referenten auch wirklich nur 15 Wochenstunden und nicht mehr arbeiten, was von mehreren AStA-Referenten bestätigt wurde.
„Die Vergütung der AStA Referenten ist für mich eine eindeutig eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung“, meint hingegen StuPa-Präsident Erik von Malottki. So sehen es auch viele AStA-Referenten. Entsprechend heißt es im Leitbild des AStA: „Die AStA ReferentInnen sind ehrenamtlich tätig.“
Dennis Shea: „20 Wochenstunden gehen groß über das Maß ehrenamtlicher Arbeit hinaus“
Im Gespräch mit dem webMoritz machte Rechtsanwalt Dennis Shea aber deutlich: Die 20 Wochenstunden „gehen groß über das Maß hinaus, was ehrenamtliche Arbeit ist.“ Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handele es sich bei der Tätigkeit beim AStA um ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Lohn, „von dem Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind“. Das Rechtsgutachten stuft die Aufwandsentschädigung als „einkommenssteuerpflichtigen Lohn“ ein, was bedeutet, dass die AStA-Referenten Lohnsteuer von diesen Einnahmen bezahlen müssen, falls sie über den jährlichen Steuerfreibetrag von etwa 8000 Euro kommen.
Weitere Entwicklung abwarten
Die Arbeitsgruppe Satzung des StuPa hält den Inhalt der Stellungnahme für nicht ausreichend. StuPa-Präsident Erik von Malottki: „Wir versuchen gerade von verschiedenen Seiten(Rechtsaufsicht, AStA Kiel) Informationen einzuholen um uns ein klares Bild über die rechtliche Lage machen zu können. Bis jetzt haben wir noch keine Rückantwort“, bittet er um Geduld.
Fotos: Christine Fratzke, David Vössing
[Edit Moderation: Provokation von Off-Topic-Debatten]
Mit ein paar Service-Diensten weniger und mit einem gewerbsmäßigen Finanzer (der nicht noch mitten im Studium steckt) und dafür mehr hochschulpoitischen Einsatz, ließe sich mit Sicherheit die Aufwandsentschädigung wieder zu einer solchen machen (will heißen: ließe sich der Zeitaufwand auf Ehrenamtsniveau senken.
Tut mir Leid, dass ich so offen bin, aber Populismus kann auch zu Ausbeutung führen.
ich glaube kaum, dass sich der Zeitaufwand auf ein Ehrenamtsniveau senken ließe. Solange wir etwas größeres Erreichen wollen, wird es ein Fulltime-Job bleiben.
Ich glaube vielen Referenten ist der Arbeitsaufwand egal, da sie sich engagieren wollen und nicht aufs Geld heiß sind
Es geht nicht ums StuPa sondern um den AStA.
Wer sich in solchem Amt engagiert, dem muss das Geld egal sein. Mal ehrlich, wer nimmt schon einen Job an, bei dem er 3,50 € / h bekommt?
Wenn es sich dabei um einen "Fulltime-Job" handelt, dann muss die Aufwandsentschädigung deutlich steigen, um Jobniveau zu erreichen.
Der, der sonst HartzIV Leistungen gestrichen bekommt.
Oh, wie schlagfertig. War doch klar, dass jemand mit dem Argument kommt. Hier geht es aber nicht um vom Amt aufgezwungene Arbeit, die zusätzlich mit Sozialleistungen unterstützt wird. Hier geht es um ehrenamtliches Engagement, das als Job verkauft werden soll. Wo ist denn da bitte der Maßstab???
mmhh… ich tu mich ja wieder ein wenig schwer mit dem Lesen…
mir tut sowas wie "Rechtsgutachten, dass" schon wirklich weh… bitte bitte ändern…
dann noch dies:
"Nach dem Gutachten vom Greifswalder Rechtsanwalt Dennis Shea und Steuerrechtler Jan Evers “stellt die Tätigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft des AStA als ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis dar, das als solches der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt”."
der Satz hat keinen Sinn… irgendwas daran ist definitiv falsch…
oder auch:
"So müssten [….] abführt werden." … da hat es wohl für das "ge" nicht mehr gereicht 😉
an sich ist der Artikel nicht schlecht, von den zahlreichen grammatikalischen Fehlern mal abgesehen, nur meines Erachtens viel zu kurz für einen Aufmacher….
Danke für die Hinweise. Wir haben die Fehler entsprechend korrigiert.
Ich glaub, ich verklag jetzt das StuPa… 😉 Wenn die mir über ein Jahr lang einen sittenwidrigen Lohn gezahlt haben, kann ich mich ja auf 'ne satte Nachzahlung freuen.
Scherz beiseite: Es ist abwegig, das Geld als "Lohn" für geleistete Arbeit zu sehen. Es ist wirklich im Wortsinne eine Aufwandsentschädigung. Die Arbeit produziert "Betriebskosten" für Telefonieren, Verpflegung, Fahrten, etc., die sich mit der Aufwandsentschädigung decken lassen. Und dann bleibt auch schon nicht mehr viel übrig.