Ein Gast-Erlebnisbericht von Stephan Schumann
Am 13. Februar kommen jedes Jahr unzählige Nazis nach Dresden. Sie benutzen die Vergangenheit um für ihre Parolen zu werben. Seit 1998 jedes Jahr dasselbe. Soweit, so bekannt. Doch dieses Mal war alles anders.
Die Stadt Dresden selber und die örtliche CDU und FDP beteiligten sich am Protest. Ok, nur durch eine Menschenkette, aber um die friedlichen „GehDenken“ Demonstrationen der letzten Jahre haben selbige immer einen größeren Bogen gemacht.
Währenddessen versuchte ein breites linkes Bündnis den Aufmarsch der Rechtsextremen zu verhindern. An deren Sammelpunkt, dem Bahnhof Neustadt, wurden Punkt 9 Uhr wichtige Knotenpunkte besetzt. Der Versuch selbiges durch das Anmelden von Spontankundgebungen wenigsten etwas legaler zu machen fiel unterschiedlich erfolgreich aus. Auf dem Albertplatz wurde eine Kundgebung „Gegen das Demonstrationsverbot für Linke in der Neustadt“ genehmigt.
Ein Stück weiter versuchte die Polizei eine Blockade zu räumen, welche als öffentliche Sitzung von PolitikerInnen der Partei „Die Linke“ begonnen hatte. Als die Anzahl der Sitzenden dort auf etwa Zweitausend angewachsen war, wurde der Räumungsversuch allerdings abgebrochen. Die Meldung sorgte für Jubel.
An einem dritten Punkt wurde eine Blockade aufgelöst. Die Bilder auf SpiegelOnline, mit den brennenden Mülltonnen sind alle von dort. Auch Wasserwerfer kamen zum Einsatz, was bei Temperaturen unter Null eine unerfreuliche Angelegenheit ist.
Einer Gruppe der Rechtsextremen gelang schließlich der Durchbruch durch Polizei und Gegendemonstranten. Sie zog offensichtlich frustriert vom Warten durch die Neustadt. Auf dem Albertplatz brodelte die Gerüchteküche, das alternative Jugendzentrum AZConny sei angegriffen worden. Es habe Verletzte gegeben. Nach einer halben Stunde die Entwarnung. Nicht so schlimm. Nichts passiert. „Aber geht nur in Gruppen durch die Stadt.“, lautet der Rat der Organisatoren. Schließlich kommen noch Leute von der Menschenkette dazu. Wer auf der Neustädter Elbseite wohnt oder einen Abgeordnetenausweis vorzeigen kann, wird über die Elbe gelassen.
Zwischenzeitlich wächst die Menge auf Fünftausend Leute an. Alles ist ruhig. Ein linker Rapper wettert auf der Bühne gegen die Polizei – er wird ausgebuht. Dann die erlösende Nachricht: Es wird keinen Marsch der Nazis geben. Die Polizei „kann die Sicherheit nicht garantieren.“ Noch einmal Jubel. Es ist kurz vor 15 Uhr. Zwei Stunden später verlasse ich den Albertplatz mit einem guten Gefühl. Zum ersten Mal seit 98 hat Dresden seinen Ruf als weltoffene Stadt bestätigt. Die Gespräche ranken sich um die Zukunft. Jetzt sollen sich Stadt und Antifa an einen Tisch setzten. Nächstes Jahr ziehe ich noch ein paar Socken mehr an. Kommt gut nach Hause. Wir sehen uns nächstes Jahr – in Dresden.
(Der Autor ist Kreisvorsitzender der Jusos Greifswald-Ostvorpommern)
Bilder:
realname via flickr
Hier liest sich das irgendwie etwas anders:
http://www.dpolg-sachsen.de/aktuelles/150210-pres…
Von den 10.000 Spontandemonstranten wurden etwa 27 festgenommen. Das sind also 0,0027% der Gesamtdemonstranten. Also rund 0%.
Die Zahl der Verletzten Polizisten war übrigens noch geringer. Und es waren zirka 8000 Polizisten im Einsatz.
Dass die Ausschreitungen von "linken Chaoten" keine mediale Aufmerksamkeit hätten, ist vollkommen falsch. Sofort nachdem über den Erfolg der Blokade berichtet wurde, wurde im gleichen Atemzug erwähnt, dass "…es am Rande der Demonstration zu Ausschreitungen gewaltbereiter Linker" kam. Dass es am "Rande der Demonstration" auch zu Ausschreitungen von Neonazis kam und diese aus Frust auch noch in anderen Städten wie Gera und Pirna randalierten, wurde hingegen erst einen Tag später erzählt.
Man denke auch nur an G8 oder diverse Groß-Antifademos o.ä., über die Medien berichten. Ausschreitungen Linker stehen in diesen durchaus immer im medialen Interesse.
An der PM der Polizeigewerkschaft ist durchaus auch etwas wares dran. Nur es war eben keine Gewalt-demo (im Sinne von körperverletzenden Handlungen, auch wenn es diese durchaus vereinzelt gab), als die sie von der Polizeigewerkschaft stilisiert wurde. Das Blokieren von Bahnsteigen ist z.B.: eine Straftat und eine Form von Gewalt. Es wird damit eine rechtswidrige Handlung begangen. Aber es ist keine körperliche Gewalt. Das ist schon einmal ein entscheidender Fakt. Es ist also eine Straftat, allerdings keine Gewalttat. Sich unangemeldet zu versammeln, ist eine Ordnungswidrigkeit. Sich Aufforderungen der Polizei, zB die Gleise zu verlassen ist ebenfalls eine Straftat (Widerstand gegen Staatsgewalt).
Ziviler Ungehorsam ist in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Natürlich ist es die Pflicht der Polizei, solche Handlungen aufzulösen (geht ja auch aus dem Inhalt des Links hervor).
Andererseits:
Mit Händchen halten und Gebeten an eine höhere Macht, deren Existenz empirisch noch immer nicht bewiesen ist, können Neonazis definitiv nicht aufgehalten werden.
Straftaten für die "gute Sache" sind also OK? Stellt sich nur die Frage, wer die "gute Sache" definiert.
Siehst du das eigentlich immer noch so, wenn mal wieder ein Polizist dabei schwerstverletzt wird oder gar umkommt? Dumm gelaufen, aber in der Sache richtig?
Das was da teilweise abgeht ist nichts anderes als blanker, menschenverachtender Terror. Was ist daran weltoffen? Was demokratisch? Zum Kotzen diese Verharmlosungen.
Also, ma bitte schön die Füße ruhig halten, ja?!
Mir scheint, hier reißen einige den Mund weit auf, ohne ein bisschen Demo- Erfahrung!
Straftaten für die gute Sachen sind ok?! Was meinst du? Willst du den zivilen Unhgehorsam als Straftat darstellen, Sitzblockaden als Verbrechen?
Letztendlich muss es jeder mit seinem eigenen GEWISSEN ausmachen, aber wenn ich mich stundenlang zum Ärger der Polizei auf die Straße setze, Gleise blockiere oder auch ne brennende Mülltonne auf die Fahrbahn schiebe, um damit die Nazis am maschieren, lügen und verhöhnen zu hindern, ist es mir das alle mal wert! Auch das sehe ich als Bestandteil einer wehrhaften Demokratie! Klar, die Polizei muss diese auch verteidigen, aber ein bisschen Weitsicht kann man von Einsatzleitern ja auch erwarten. Obwohl der oben verlinkte Bericht eigentlich auch schon wieder ein Zeugnis gebündelter Dummheit ist!
"Das kein Polizeibeamter schwer verletzt oder getötet wurde ist einmal mehr dem Zufall zu verdanken" So ein zynischer Müll. Wer in Schutzpanzer mit Holzknüppeln auf Sitzblockaden losgeht und hinterher schreibt, man wäre dabei fast umgekommen, hat mehr als eine Schraube locker. Naja, warum wird man auch sonst PolizistIn?
Mir ging es nicht darum, Gewalt gegenüber Polizisten schön zu reden oder im Sinne der "guten Sache" (die ja immer im Auge des Betrachters liegt) gut zu finden, sondern vielmehr die Tatsache, dass eine bestimmte friedliche Aktion von der Stadt Dresden, die einen der größten Naziaufmärsche verhinderte nicht genehmigt wurde und die Beteiligten mit dem sich widersetzen dieser Entscheidung der Stadt eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Eine mMn vertretbare Ordnungswidrigkeit im Sinne der Aufrechterhaltung der Demokratie (schließlich haben sich auch zahlreiche Politiker von SPD, Grünen, Linkspartei usw. daran beteiligt, sodass wohl kaum von Verfassungsfeindlichkeit der Handlung gesprochen werden kann – Nazis hingegen sind Feinde der Demokratie…) Ich habe ja auch von "zivilen Ungehorsam" geschrieben. Und das Angreifen von Polizisten fällt mEn nicht unter die Kategorie des "zivilen Gehorsams", sondern unter die Kategorie "Körperverletzung". Und diese lehne ich grundsätzlich ab.
"(schließlich haben sich auch zahlreiche Politiker von SPD, Grünen, Linkspartei usw. daran beteiligt, sodass wohl kaum von Verfassungsfeindlichkeit der Handlung gesprochen werden kann – Nazis hingegen sind Feinde der Demokratie…) "
Das Argument funktioniert nicht, weil die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei eben nicht automatisch dafür sorgt, dass auch jede Handlung, im privaten oder im beruflichen Sinne, verfassungskonform ist. Wäre dem so, wäre ja jedes Gesetz das von einem Demokraten erlassen worden ist verfassungskonform, dass dem nicht so ist zeigt die Rechtsprechung des BVerfG.
Ich glaube nicht, dass man jeden Teilnehmer als "Nazi" bezeichen sollte, das Teilnehmerfeld des "Gedenkmarsches", der dann doch kein Marsch wurde, ist etwas komplexer.
http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=…
"Ich glaube nicht, dass man jeden Teilnehmer als "Nazi" bezeichen sollte" – Als was würdest Du sie denn bezeichnen?
Wer gegen einen herbeigeschwurbelten "anglo-amerikanischen Bombenholocaust" auf die Straße zieht und das NS-System glorifiziert, dürfte mit dem Begriff Nazi (bzw. allgemeiner: FaschistIn) ganz gut charakterisiert worden sein.
Dann erbringe doch bitte den Beweis dafür, dass jeder Demonstrationsteilnehmer das NS-System glorifiziert und die Bombenangriffe auf Dresden als "Bombenholocaust" bezeichnet hat. Dass das ein Teil der Demoteilnehmer macht will ich nicht bestreiten, was den Rest betrifft halte ich Deine Aussage für eine Unterstellung. Manchmal ist die Welt doch nicht so einfach in schwarz und weiß einzuteilen, wie einige es gerne hätten, ich weiß, das macht einiges komplizierter.
Noch einmal: Als was würdest Du die TeilnehmerInnen der Nazi-Demo denn bezeichnen?
In Leipzig ist vor Jahren das selbe geschehen. Dort haben Sitzblokaden u.ä. den Naziaufmarsch verhindert und seitdem sind Naziaufmärsche in Leipzig deutlich seltener geworden. Der entscheidende Unterschied: Die Stadt Leipzig stellte sich hinter diesen offensiven Antifaschismus. (im Gegensatz zu Dresden, wo man lediglich symbolischen Antifaschismus unterstützte – und selbst das zum ersten mal (!)…)
Das konnte Greifswald schon im Januar 2001:
"OZ vom 15.01.2001
Eine Stadt sieht bunt
In Greifswald demonstrierten 7000 Menschen gegen NPD-Aufmarsch
… Gegen diesen Geist haben sich alle gesellschaftlichen Kräfte der Stadt erhoben. Greifswald steht auf. Greifswald zeigt Flagge. So das Motto. Vor Wochen hatten die Kirchen zur Gegendemo aufgerufen. Parteien, Gewerkschaften, Schulen, Kirchen, Universität, Vereine, Theater, Künstler, Unternehmer, lokale Prominenz. Insgesamt sind 7000 Menschen in Greifswald auf die Straße gegangen. …"
Auf der Homepage der Stadtverwaltung findet man eine Dokument mit dem Titel:
"Möglichkeiten kommunaler Prävention in der
Auseinandersetzung mit Gewalt und Rechtsextremismus
am Beispiel der Hansestadt Greifswald"
unter "Suche" : praevention-koordinatorin-aufsatz
Auf Seite 5 auch etwas zur Gegendemonstration vom 14.01.2001!
Anm.: Das ist der 2. Versuch den Kommentar, jetzt etwas modifiziert, zu senden! Report an Redaktion seit gestern Nachmittag 17:30 unbeantwortet.
Bei Blockaden handelt es sich bestenfalls um Ordnungswidrigkeiten. Die Repression im Vorfeld und die Androhung von Ordnungswidrigkeiten seitens der Dresdner Staatsanwaltschaft wegen Blockade eines Nazi-Aufmarschs haben weder die (DGB-)Gewerkschaften, die Jusos, die Grünen, die Linksparte, Attac und viele tausend Menschen davon abgehalten, bei winterlichen Temperaturen den Nazis den Weg zu versperren.
Ich finde es super, daß sich das gemeinsame Bündnis trotz all dieser Provokationen von Polizei, Nazis und den Konservativen nicht hat provozieren lassen – entsprechend erfolgreich verlief der Tag.
Wie sagte Konstantin Wecker so schön anläßlich der Blockaden: Antifaschismus überlaßt man lieber nicht dem Staat.
[youtube X7gCnsRmKpM http://www.youtube.com/watch?v=X7gCnsRmKpM youtube]
Das mit der Straftat habe ich fälschlicherweise ins Spiel gebracht.
Eine unangemeldete Versammlung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Nur wie ist das Ganze (juristisch gesehen), wenn man der polizeilichen Aufforderung, die Versammlung aufzulösen, nicht nachkommt?
Ist das auch nur eine Ordnungswidrigkeit oder bereits eine Straftat?
In der PM der Polizeigewerkschaft steht ja, dass Bodo Ramelow zu Straftaten aufgerufen hätte. Ich war bei der Demo nicht dabei, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Ramelow zur Begehung von Straftaten aufgerufen hätte, was sich der Durchschnittsbürger unter Straftaten vorstellt: Brandstiftung, Diebstahl, Aufruf zu Körpergewalt, Körpergewalt usw.usf..
Und ich bezweifle, dass Ramelow zu Angriffen auf PolizistInnen, Anzünden von Mülltonnen, Stehlen von Polizeiautos, Wasserwerfern, Sturz der Regierung o.ä. aufgerufen hat.
Zu welchen Straftaten kann denn während einer Demo noch aufgerufen werden?
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (btw eine gelbe Spaltergewerkschaft, eben nicht die im DGB organisierte GdP) schreibt sich einen Schmarrn zusammen, das hätte mensch schon beim flüchtigen Überfliegen sehen können – auch ein Birkhuhn/-hahn! ;;)
Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, schrieb am 20.02.2010 in einer Pressemitteilung ganz treffend:
>>DPolG-Chef spricht nicht für sächsische Polizei – Blockade gegen Nazi-Aufmarsch
13. Februar 2010 in Dresden
Zu der Pressemitteilung des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG) Sachsen, Frank Conrad, http://www.dpolg-sachsen.de/aktuelles/150210-pres… zur „Gewalt gegen Polizeibeamte in Dresden“ erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Landesvorsitzende der LINKEN in Sachsen, Rico Gebhardt:
"Der Landespolizeipräsident von Sachsen, Bernd Merbitz, erklärte am Montag in der offiziellen Auswertungs-Pressekonferenz zu den Ereignissen des 13. Februar in Dresden, von den Blockierern selbst sei keine Gewalt ausgegangen. Vielleicht kann sich Herr Conrad bei künftigen Beiträgen zur Meinungsbildung mehr an den Fakten orientieren.
Dazu gehört auch, dass Bodo Ramelow entgegen der Behauptung von Herrn Conrad nicht Mitglied des Deutschen Bundestages, sondern Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag ist.
Unsere Beteiligung an einer friedlichen Blockade, die dazu geführt hat, dass erstmals das Gedenken an den 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens nicht durch einen Nazi-Aufmarsch missbraucht werden konnte, war legitim, notwendig und ist bei vielen Polizeibeamten auf spürbare Sympathie gestoßen.
Ich weiß nicht, aus welchen organisationspolitischen Motiven heraus Herr Conrad diese Erklärung abgegeben hat – für die sächsische Polizei spricht er offenbar nicht." <<
"viel unterschiedlich erfolgreich aus" ausvallen? ich dachte immer das schreibt man anders?
>> Ich dachte immer, das schreibt man anders!<<
– Wir wollen uns hier doch nicht ernsthaft über Orthographie- oder Grammatikfehler unterhalten, oder? Da wäre die Nase von Herzog Igzorn (s.o.) sicher auch ganz vorne mit dabei. 😉
Die Demo -Touristen glauben aber die Welt gerettet zu haben, bitte zerstöre nicht diesen Eindruck.
Einen guten Überblick über die Proteste in Dresden findet sich hier bei LeftVision:
[youtube Tsipatc8br0&feature=player_embedded http://www.youtube.com/watch?v=Tsipatc8br0&fe… youtube]
Danke an alle, die Zivilcourage gegen Nazis gezeigt haben! Damit konnte der größte Naziaufmarsch Deutschlands der letzten Jahren erfolgreich verhindert werden. – Die Nazis wollten vorgeblich "trauern", auf der Rückreise werden etliche von ihnen sicher ob ihrer diesjährigen Niederlage getrauert haben. 😀
Da die Mobilisierung zu den Protesten (Plakate, Informationsveranstaltungen, Infrastruktur) natürlich auch Geld gekostet hat, kann mensch sich über die zentrale Mobilisierungsseite http://www.dresden-nazifrei.com/ auch finanziell an den Kosten beteiligen. Das zentrale Spendenkonto läuft über die VVN-BdA Sachsen unter dem Stichwort: "Dresden Nazifrei".
Nötigung
Dazu gibt es dutzende höchstrichterliche Entscheidungen, die klar besagen, daß Menschenblockade keine Nötigung sind, siehe Wendland, siehe G8 Heiligendamm etc.
Auch bei Materialblockaden, die in Dresden ja bewußt nicht die prioritäre Aktionsform waren, handelt es sich nicht per se um Nötigung, vgl. Rechtssprechung zu Materialblockaden bei CASTOR-Transporten auf Bahngleisen und Straßen.
Ich bitte darum, diese juristischen Fakten zumindest zur Kenntnis zu nehmen und nicht weiter in einem irrigen Rechtsverständnis der 1980er Jahre zu verharren, wo die Friedensbewegung wegen der Blockade von Kasernen und Atombombendepots großflächig kriminalisiert wurde. Das BVerfG hat diese "Nötigungs"-Urteile in den 1990ern grundsätzlich als unrechtmäßig beschieden.
Ich habe die Fragestellung von Marco als eine abstrakte, weniger als eine konkret auf die Dresden Demo bezogene verstanden.
"Zu welchen Straftaten kann denn während einer Demo noch aufgerufen werden? "
Mensch kann ja grundsätzlich zu vielen Straftaten aufrufen.
Mensch kann auch viel Blödsinn verbreiten. 😉
Ich verweise noch einmal auf Art 139 Grundgesetz, das nationalsozialistische und militaristische Organisierung und Propaganda grundsätzlich verbietet.
"Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen, die sich auf Äußerungen zum Nationalsozialismus in den Jahren zwischen 1933 und 1945 beziehen, nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück. Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines antinationalsozialistisches Grundprinzip (vgl. so aber in der Sache: Battis/ Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121 [123 ff.]; OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2001 – 5 B 395/ 01 -, NJW 2001, S. 2111), das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts erlaubte. Ein solches Grundprinzip ergibt sich insbesondere weder aus Art. 79 Abs. 3 GG noch aus Art. 139 GG, in dem aufgrund bewusster Entscheidung allein die dort genannten Vorschriften von der Geltung der Verfassung ausgenommen werden. Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit. Der Parlamentarische Rat bekannte sich hierzu auch gegenüber dem soeben erst überwundenen Nationalsozialismus. In den Art. 9 Abs. 2, Art. 18 und Art. 21 Abs. 2 GG legte er fest, dass nicht schon die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen als solche die Grenze der freien politischen Auseinandersetzung bildet, sondern erst eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 5, 85 [141]). Entsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 241 [247]). Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen."
http://lexetius.com/2009,3327
Du weißt schon, daß Du da auf Maunz Spuren wandelst, oder? Maunz, Nazi-Jurist im NS-System und später eifriger Kommentator in der Deutschen Nationalzeitung und Rechtsberater der DVU, hat schon früh in seinem Grundgesetzkommentar den Art 139 als obsolet erklärt, um die "rechte Gesinnung" zu schützen. 😉
Ich verweise auf einen guten Überblickstext von Lars Winkler aus dem Freischüßler 1/2005 des AKJ Berlin: http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/pdf/139…
Für weitergehende juristische Scharmützelchen ist der Webmoritzkommentarbereich sicher höchst ungeeignet. Vielleicht mag der FSR Jura ja mal eine Veranstaltung dazu mit Pro- und Contra-VertreterIn organisieren.
Eine
"Du weißt schon, daß Du da auf Maunz Spuren wandelst, oder?"
Nö, mache ich nicht, mir sagt der Name Maunz nichts. Mein Zitat entstammt einer BVerfGE aus dem Jahr 2009, Antragsteller war ein gewisser bereits verstorbener Rechtsanwalt R. Über den habe ich mal etwas in der taz gelesen.
"mir sagt der Name Maunz nichts" – Dann brauchen wir auch nicht in einen juristischen Diskurs einzusteigen. Grund- und Staatsrechtsdiskurse zu führen, ohne das Standardwerk von Maunz zu kennen, ist so ein bißchen so wie Diskussionen ums BGB ohne den Palandt zu kennen.
Wie gesagt: Das wäre mal eine spannende Veranstaltungsidee für den FSR Jura, sachkundige SpezialistInnen könnte z.B. der BAKJ vermitteln.
ah, nicht maunz, aber rieger. wow.
nazi ist nazi.
http://de.wikipedia.org/wiki/Jürgen_Rieger
Grundsätzlich dürfte das falsche Wort sein.
Ich habe nie behauptet das die Juristerei mein Steckenpferd sei. Trotzdem habe ich das Recht mich zu hier aufgeworfenen Themen zu äußern.
Das sei Dir auch unbenommen. Nur setzt das zumindest ein wenig Sachkenntnis voraus. Rechtswissenschaften ist nun einmal die aufgeklärte Form der Theologie: Da wird jeweils Textexegese betrieben, da setzen sich Literatur- und herrschende Meinungen fest, da wird dann eine Norm entweder teleologisch, systematisch, grammatisch oder historisch ausgelegt. Ohne eine Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung und der Standardliteratur wirst Du da nicht weit kommen.
Danke für die Tipps, trotzdem steckt ja in jedem von uns ein Rechtsempfinden, ein Gefühl dafür was richtig und was falsch ist, der Laie nähert sich auf dieser Basis den Themen des Rechts. Das wird ja in den Rechtswissenschaften mit der Figur des durchschnittlich objektiven Betrachters, der ein Geschehen aus der ex ante/ex post Perspektive beurteilt, berücksichtigt.
Der Jurist mag das auf einer anderen Ebene, nämlich der der vorwiegenden Rechtsprechung, der Literatur, der hM, der hL usw. tun.
Die Nazi-Szene scheint wegen des 13.02. doch ziemlich angefressen zu sein, was ja wiederum zeigt, wie erfolgreich (und für die Nazis zermürbend) die antifaschistischen Proteste in Dresden waren. In Berlin erhielten jetzt mehrere AntifaschistInnen, die namentlich zu den Blockaden in Dresden aufgerufen hatten, von den Nazis entsprechende Drohbriefe. Die BZ schreibt dazu:
" Wie die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes am Montag mitteilte, haben mehrere Antifaschisten in den vergangenen Tagen anonyme Drohbriefe in ihren privaten Briefkästen gefunden. Darin stand: „…dein Leben interessiert uns brennend…“. Den Briefen lag jeweils ein Streichholz bei. Als Absender war ein „Kommando 13. Februar“ angegeben, das auf Angehörige der rechtsextremen Szene deutet. " (siehe: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/rechte-sze… )
Es wurde von den Betroffenen Anzeige erstattet. Die VVN-BdA ruft alle Betroffenen auf, sich bei der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (mbr) in Berlin zu melden, um einen besseren Überblick über das Ausmaß solcher Drohschreiben zu erhalten.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Rechtsextremism…
Mensch, Herzog Igzorn, BZ und Tagesspiegel haben doch einen wortgleichen Artikel. Der Link hat daher keinen wirklichen Neuigkeitswert. 🙁
Du warst doch vorhin bei der Theologie. Das Gute ist, wir brauchen nun keine Synopse.
Ich bezog mich auf ein Urteil des BVerfG und habe die Entscheidung des BVerfG zitiert, die mitnichten vom Rechtsanwalt R., sondern von einem Verfassungsrichter formuliert wurde. Merkst Du den Unterschied?
jupp, ashce auf mein haupt..
zusammenhang falsch konstruiert bzw.
missverständlich dargestellt. sry.
rieger bleibt aber nen nazi, wie maunz auch
einer war. interessant, dass beide in diesem
zusammenhang auftauchen. zufall?
ich glaube nicht, tim…
Ist halt die selbe Schule.
Die westdeutsche Justiz hat ja nie eine Entnazifizierung mitgemacht und wer zwischen 1933 und 1945 Recht formulierte und sprach, tat dies (zumindest in Westdeutschland) auch problemlos nach 1945 wieder. Oder wie NS-Filbinger mal sagte: "Was damals Recht war, kann heut nicht Unrecht sein."
Ähnliches denken die Nazis, die am 13.02. ihre Propaganda in Dresden verbreiten wollten, wahrscheinlich auch.
Zufall? ret marut hat den Maunz erwähnt, ich wusste nicht wer er ist, weiß es aber jetzt. Ich habe eine BVerfGE zitiert in der Rechtsanwalt R. als Kläger auftritt, ich weiß jetzt nicht was man da jetzt unbedingt hineininterpretieren muss? Manchmal ist es dann doch trivial.
anscheinend wirklich kein zufall, dass zwei der drei genannten protagonisten nazis sind… zwei generationen – gleiches thema – gleiche denke.
schämst du dich, den namen RIEGER zu schreiben,
oder warum kürzt du den immer mit "R." ab?
soll das deine kommentare seriöser erscheinen lassen?
soll das die recherche nach deinen quellen
erschweren?
so wie in einem b.z.-artikel zb.?
Komm mal wieder runter, wenn Du die von mir zitierte BVerfGE gelesen hättest oder wenn Du sie noch liest, wirst Du sehen, dass das in dem Urteil so angeführt wird. Ich habe es so dem Urteil entnommen.
Nicht hinter allem versteckt sich die von Dir erwartete böse Verschwörung.
"wirst Du sehen, dass das in dem Urteil so angeführt wird."
ja und? du wusstest also nicht, wer der kläger war(RIEGER)? entschuldigung, aber das glaube ich dir nicht:
"Antragsteller war ein gewisser bereits verstorbener Rechtsanwalt R. Über den habe ich mal etwas in der taz gelesen."
in dem artikel der linken tageszeitung hast du den absatz mit nazi, npd und arschloch einfach mal übersehen? zufall? hast du bewusst versucht über die person des klägers hinwegzutäuschen, indem du seinen namen verschweigst? nachprüfbarkeit der eigenen quellen? wissenschaftliches arbeiten, herr igzorn? zufall?
"Nicht hinter allem versteckt sich die von Dir erwartete böse Verschwörung."
nicht verschwörung – mir geht es um die gezielte lancierung (d)einer(?) geisteshaltung…
den verweis auf maunz konterst du mit einer bvg-antwort auf eine klage jürgen riegers. zufall?
da muss ich von nichts und niemandem runterkommen, wenn sich hier der eindruck aufdrängt, dass du klar partei für bekennende nazis ergreifst. diesen eindruck habe ich versucht zu äußern und öffentlich zu hinterfragen. widerlegt hast du ihn in meinen augen nicht. eher gelogen.
zufall?
zitat herzog_igzorn:
"Manchmal ist es dann doch trivial. "
Hast Du Dir überhaupt durchgelesen was ich geschrieben habe? Es ging um Art. 139 GG, in dieser BVerfGE wird darauf bezug genommen, ob da jetzt ein Rechtsanwalt R. klagt oder Sebastian Jabbusch spielt keine Rolle.
"eher gelogen. " Wo habe ich bitte gelogen, ich verbitte mir hier die infamen Unterstellungen von Deiner Seite.
"Hast Du Dir überhaupt durchgelesen was ich geschrieben habe?"
ja.
"ob da jetzt ein Rechtsanwalt R. klagt [..]spielt keine Rolle."
das sehe ich anders.
"Wo habe ich bitte gelogen"
habe ich oben ausgeführt.
"wenn sich hier der eindruck aufdrängt, dass du klar partei für bekennende nazis ergreifst."
Wo und in welcher Form mache ich das?
siehe oben.
Na ja, aus Dir wird man nicht wirklich schlau, viel Spaß noch.
Hier nochmal für Dich, kannst es unter Punkt 1 nachlesen, viel Spaß.
http://lexetius.com/2009,3327