Eine Woche vor Beginn der Senatswahlen hat der studentische Senator und neuerliche Senatskandidat Sebastian Jabbusch am vergangenen Sonntag eine Pressemitteilung herausgegeben, in der er behauptet, der Senat erhöhe mit einer seiner jüngsten Maßnahmen die eigene Intransparenz, anstatt sie abzubauen. Konkret geht es um einen Beschluss im Kontext der Senatsentscheidung, in Zukunft die Senatsunterlagen hochschulöffentlich im Uni-Intranet zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung war bereits im Sommer getroffen worden, sie wurde allerdings bisher noch nicht umgesetzt.
In der Dezember-Sitzung beschloss der Senat allerdings eine Änderung der Geschäftsordnung, auf die Jabbusch in seiner Pressemitteilung Bezug nimmt. In der Änderung heißt es, dass diejenigen Studenten vom Zugang zu den Unterlagen ausgeschlossen werden können, die diese unbefugt Dritten zugänglich machen. Im Klartext: Wer die Senatsunterlagen heraus gibt, kann mit dem Entzug auf die Daten bestraft werden. Der Zugriff auf die Daten soll mit Nutzername und Passwort erfolgen.
Sebastian Jabbusch findet das falsch und droht an – sollte es tatsächlich zu derartigen Sperrungen kommen – alle Unterlagen privat im Internet zu veröffentlichen. Er hat als Senator derzeit vollständigen Zugriff auf die Unterlagen. Dieser kann ihm auch durch die neue Regelung nicht entzogen werden, weil Senatoren davon ausgenommen sind. Eine von ihm per Twitter verbreitete gegenteilige Behauptung ist falsch. Jabbusch fordert außerdem, dass alle Unterlagen „rückwirkend bis mindestens 1. Februar 2003 – dem Amtsantritt des jetzigen Rektors – online gestellt werden.“ Andernfalls wolle er diese ebenfalls selbst veröffentlichen. Dieses Ultimatum läuft bereits am 1. Februar 2009, also bereits nach der nächsten Senatssitzung, aus.
Der stellvertretende Senatsvorsitzende Thomas Schattschneider kann Jabbuschs Beweggründe für die Pressemitteilung nicht ganz nachvollziehen: „Für mich wirkt das ein bisschen wie Säbelrasseln“, sagte er dem webMoritz. Die neue Regelung stehe nicht im Widerspruch zu dem Beschluss aus dem Sommer, die Unterlagen künftig hochschulöffentlich zugänglich zu machen. Überdies findet Schattschneider, dass Jabbusch sich für den Vorstoß anstatt eines Alleingangs Verbündete hätte suchen sollen: „Aber vielleicht hat er ja auch gar keine gefunden.“ Was ihn zudem ärgere sei, das Jabbusch in der Sitzung zwar gegen die strittige Vorlage gestimmt habe, allerdings keinen guten Gegenvorschlag gemacht habe: „Ihm ist die Vorlage vor der Sitzung zugänglich gewesen. Er hätte sich vorbereiten und einen Gegenvorschlag einbringen können, aber das hat er auch nicht getan.“
Auch wenn Jabbuschs Pressemitteilung nicht ganz danach klingt: Rein juristisch hat er am Vorgehen des Senats offenbar nichts auszusetzen. Vielmehr sei sein Anliegen ein politisches, sagte er dem webMoritz. Die Debatte dreht sich bereits seit ihrem Beginn vor mehr als einem Jahr um die Frage, ob die Prozesse im Senat nun hochschulöffentlich oder öffentlich gemacht werden sollen. Das Landeshochschulgesetz sieht lediglich Hochschulöffentlichkeit vor, verschiedene Senatsmitglieder, darunter Jabbusch, halten dies allerdings für kaum praktikabel und pochen auf vollständige Öffentlichkeit. Dabei erwähnen sie neben grundsätzlichen demokratietheoretischen Erwägungen auch häufig, dass über die meisten Senatssitzungen in der Ostsee-Zeitung berichtet wird, obwohl die Sitzungen nur hochschulöffentlich waren. Wie die Pressemitteilung von Sebastian Jabbusch ausführt, bedient sich die Ostsee-Zeitung dabei eines simplen Tricks: OZ-Redakteur Eckhard Oberdörfer ist an der Uni seit Jahren als Student eingeschrieben – und kann so an den Sitzungen teilnehmen. Nach Jabbuschs Angaben unterhält auch der „NDR“ so einen „Scheinstudenten.“ Sebastian Jabbusch mutmaßt, dass genau diesen Leuten mit der neuen Regelung in die Parade gefahren werden solle.
Thomas Schattschneider findet die Regelung indes „ganz normal“. Sie solle nur ein Instrumentarium schaffen, anhand dessen man gegen Personen vorgehen könne, die die Unterlagen über den Kreis der Befugten hinaus weiterreichen: „Und das ist legitim, finde ich.“ Dass nicht zumindest die Beschlüsse des Senats auf dessen Homepage abrufbar sind, stört hingegen auch Schattschneider: „Die Veröffentlichung der Beschlüsse habe ich auch schon angeregt. Ich weiß derzeit aber noch nicht, ob das rechtlich möglich ist.“
Bereits mehrfach Ärger mit der Öffentlichkeit
Sebastian Jabbusch hat für seine Vorstöße zu mehr Öffentlichkeit im Senat bereits mehrfach Ärger bekommen: Vor mehr als einem Jahr wurde ihm untersagt, live im Internet über die Debatte zu berichten. Auch für seine verschiedentlichen Twitter-Mitteilungen aus den Senatssitzungen wurde er von der Senatsvorsitzenden kritisiert. Diese soll ihm zufolge sogar mit der Abschaltung des WLANs im Raum gedroht haben. Die hier von Jabbuschs Parteifreunden aufgestellte Behauptung, Schafmeister habe auch die Installation von (in Deutschland ohnehin verbotenen) Störsendern angedroht, ist nach Informationen des webMoritz allerdings falsch. Jabbusch, der sich von verschiedenen Seiten dem Vorwurf ausgesetzt sehen muss, mit der Pressemitteilung Wahlkampf zu betreiben, nennt diese Vorgänge auf der Homepage der Senatsliste, auf der er kandidiert, den „Twitter-Skandal“.
Die Senatsvorsitzende, Professor Maria-Theresia Schafmeister, hält Jabbuschs jüngste Mitteilung aus verschiedenen Gründen für zweifelhaft. In dem Schriftstück seien „viele Sachen nicht ganz richtig, wie man das von Herrn Jabbusch kennt.“ Schon der erste Satz der Mitteilung („Mit dieser Pressemitteilung macht sich der Senator Sebastian Jabbusch nach Ansicht der Senatsvorsitzenden der Universität Greifswald strafbar.“) sei so wohl etwas übertrieben. Ebenfalls fehle in der Mitteilung der Hinweis, dass Jabbusch der Zugang zu den Unterlagen nicht entzogen werden könne, da er Senator sei. Im Übrigen empfinde sie die Form der Debatte als „Frechheit“. Jabbusch, der in der Mitteilung moniert, Schafmeister habe eine seiner Anfragen nicht beantwortet, habe ihr unmittelbar vor Weihnachten eine Mail geschrieben, die sie bis zum 4. Januar nicht habe beantworten können, weil sie die ganze Zeit erkrankt gewesen sei.
Thomas Schattschneider, der auf der selben Liste wie Jabbusch kandidiert, hält sich mit expliziter Kritik an ihm hingegen zurück: „Jeder macht eben seinen Wahlkampf auf seine Art.“
Bilder: via webMoritz-Archiv (Porträts: privat, Senat: Sandro Teuber, Grafik „Gremienwahl“: Jakob Pallus)
Hmm – das mir hier Wahlkampf unterstellt wird, verwundert mich nicht. Aber ich will es nochmal einfach erklären:
Jeder Student der zukünftig Senatsunterlagen im Internet (z.B. auf seinem Blog), veröffentlicht, in einem Kommentar kopiert oder sie einfach nur an die Ostsee-Zeitung weitergibt, den kann der Zugang zu diesen Unterlagen des Senats entzogen werden !
Es geht hierbei wohlgemerkt um Unterlagen die im öffentlichen Teil des Senats diskutiert werden und – das war die Intension des damaligen Antrags im Juni 2009 – jedem zugänglich sein sollen…
Noch mal die Grundlagen:
a)Der durch Wahlen zusammengesetzte Senat ist das höchste Gremium der demokratischen Selbstverwaltung der Universität Greifswald.
b)Etliche Senatoren, u.a. ich, setzen sich für mehr Transparenz ein: Dies mündete u.a. in den Streit um eine Live-Berichterstattung aus dem Senat im „Uni-Greifswald-Blog“ (heute webMoritz, die damals quasi als "unerwünscht" deklariert werden sollte) und zum Twitter-Verbot durch die Senatsvorsitzende.
c) Diese, Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, macht keinen Hell daraus, dass sie möglichst wenig Öffentlichkeit wünscht. Es dürfe nur die „Hochschulöffentlichkeit“ an den Sitzungen „teilnehmen“. Das Internet bzw. die Lokalzeitung seien jedoch „weltöffentlich“ und damit „zu öffentlich“.
d)Aus dem Streit entstand im Juli 2009 ein Kompromiss: Zumindest die Studenten & Mitarbeiter der Uni sollten zum 1. Oktober 09 Zugriff auf die Unterlagen erhalten. Doch bisher verzögerte die Vorsitzende die Umsetzung des Beschlusses wegen angeblich „technischen Schwierigkeiten“.
„Mit dem neuen Beschluss (16.12.09) wird nun die Verfügbarkeit der Dokumente begrenzt, noch bevor die Unterlagen überhaupt veröffentlicht wurden!“, so Jabbusch.
„Sollte bis zum 1. Februar 2010 der Senatsbeschluss vom Juni letzten Jahres nicht umgesetzt sein, werde ich alle Dokumente in einem Blog online stellen. Das gleiche gilt, falls irgendeinem Studenten im Nachhinein der Zugang zu den Unterlagen entzogen wird, weil sie von ihrer Meinungsfreiheit gebrauch machen. Und das gilt auch, falls Dokumente unterschlagen werden: Es müssen alle Senatsunterlagen rückwirkend bis mindestes 1. Februar 2003 – dem Amtsantritt des jetzigen Rektors – online gestellt werden.“
Fazit:
„Wir haben hier in Greifswald offenbar ein Mentalitätsproblem. Der Rektor und auch die Senatoren sind alle nur gewählte Vertreter. Der Senat ist ein öffentliches, demokratisch gewähltes Gremium. Die Wähler müssen sich ungehindert darüber informieren und austauschen dürfen. Und der Zugang zu den Informationen darf nicht vom Gutdünken der Senatsvorsitzenden abhängen“, so Jabbusch.
Weitere Informationen und Verweise:
•Der Antrag im Juli 09 wurde u.a. von Juraprofessor Jürgen Kohler, Sebastian Jabbusch und einige andere studentische Senatoren beantragt. Dieser Antrag fand eine große Mehrheit. Prof. Kohler sagte damals gegenüber dem Onlineportal „webMoritz“:
<quote>“Ich bin der Auffassung, dass wir in der Uni mehr Transparenz brauchen und dass man auch sinnvollerweise der Sitzung des Senates als Zuhörer nur folgen kann, wenn man das Bezugsmaterial kennt, auf dessen Basis die Diskussionen geführt werden.
Die Demokratie entartet, wenn sie als rein formales Mehrheitssystem verstanden wird. Es bedarf immer noch einer Begründung auf sachlicher Ebene.“</quote>
WEITERE FAKTEN:
•Positivbeispiel Studierendenparlament: Das StuPa der Uni hat bereits seit 2005 alle Unterlagen auf seiner Internetseite veröffentlicht. Es unterliegt übrigens _demselben_ Landeshochschulgesetz!
•Positivbeispiel webMoritz.de: Seit 2008 berichtet es live aus jeder StuPa-Sitzung. Positiver Effekt: Es gibt eine transparente hochschulöffentliche Debatte über das Studierendenparlament. Zudem steigt seitdem kontinuierlich die Wahlbeteiligung und die Zahl der Kandidaten (dieses Jahr neuer Rekord). „Diese Freiheit & Transparenz wünsche ich mir auch für den Senat“, so Jabbusch.
•Positivbeispiel Schweden: Dort sind alle staatlichen Informationen für jeden zugänglich. Eine Tradition, die auf das Jahr 1766 zurückgeht und dazu führt, dass Schweden heute die niedrigste Korruptionsrate weltweit hat.
•In Deutschland gibt es erst seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz. In MV wurde es im Juli 2006 beschlossen. Demnach hat jeder Bürger MVs ein einklagbares Recht an grundsätzlich jedes Dokument in öffentlichen Einrichtungen zu gelangen. (Also auch an die angeblich so "geheimen" Senatsunterlagen)
•Wie die Senatsvorsitzende übrigens technisch feststellen will „welcher“ Student Informationen „illegal“ weitergegeben haben will, sagte sie bisher nicht. Eine entsprechende Anfrage blieb unbeantwortet.
Übrigens:
Das der Begriff "Hochschulöffentlichkeit" keine Abschottung der Universität rechtfertigt – wie die Senatsvorsitzende immer wieder behauptet – hat der frühere Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Jürgen Matschke in diesem Kurzgutachten dargestellt: http://ow.ly/UqrX
Auszug:
Zusammenfassend stelle ich fest, daß weder aus dem Grundsatz der Hochschulöffentlichkeit noch der Vertraulichkeit eine „Abschottung(spflicht)“ in bezug auf die Gremienarbeit herzuleiten ist. […] Auch die Informationskanäle können unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten ausgewählt werden. Dies kann eine
Universitätszeitung, ein Studentenmagazin, dies können Rundmails oder Flugblätter, aber auch moderne
Medien sein. Die Auswahl kann zudem auch unter dem Blickwinkel erfolgen, welche Teilöffentlichkeit
erreicht werden soll und von wem welcher Informationskanal vorwiegend genutzt wird, so daß etwa zu
berücksichtigen ist, inwieweit bestimmte Medien auch für Personen außerhalb der Universität zugänglich
sind. Es ist weder aus der Sache heraus erforderlich noch praktisch möglich, den Zugang zu Informationen vollständig auf den eigentlichen Adressatenkreis zu begrenzen.
Und auch Rechtsanwalt & Professor für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Ernst Fricke unterstützt die Bestrebungen für mehr Transparenz und die volle Öffentlichkeit der Senatssitzung:
"Aus der Sicht demokratisch legitimierter Staatlichkeit ist die prinzipielle Öffentlichkeit von demokratisch verfassten Gremien unabdingbar. Nur so werden die Wähler und die Öffentlichkeit in die Lage versetzt, sich an der politischen Diskussion zu beteiligen. Klein führt in Artikel 42 seiner Kommentierung bei Maunz/Dürig folgendes aus:
"Nur die jedermann zugängliche, zumal vom Staat nicht behinderte, aber auch nicht von nur einigen wenigen beherrschte öffentliche Debatte ermöglicht eine – allerdings steht subjektiv und damit vorläufig bleibende – Meinungsbildung, die auf dem eigenen Urteil und nicht auf Autorität beruht."
http://ow.ly/UqvW
Auch die Piraten-Partei MV und die Hochschulpiraten Greifswald fordert mehr Transparenz und Offenheit in der Greifswalder Universität:
http://piraten-mv.de/piratenpartei-fordert-mehr-t…
Kurzum:
1.) Die Zeit der Geheimniskrämerei in der Hochschulpolitik muss ein Ende finde.
2. ) Meine Geduld in Bezug auf die Veröffentlichung ist nach sieben Monaten Warten praktisch aufgebraucht.
3.) Sollten im Februar die längst versprochenen Unterlagen nicht öffentlich sein, fühle ich mich gezwungen zu handeln. Das selbe gilt auch, falls Studenten im Nachhinein aufgrund der Wahrnehmung ihres Recht auf Meinungsfreiheit im Internet der Zugang zu den Daten wieder entzogen werden sollte.
Noch ein Wort zum Artikel:
Ich finde ihn doch etwas arg einseitig, gerade angesichts des wichtigen Themas. Es geht hier um die fundamentalen Rechte der Studenten!
Zu Thomas Schattschneiders Kommentar:
“Ihm ist die Vorlage vor der Sitzung zugänglich gewesen. Er hätte sich vorbereiten und einen Gegenvorschlag einbringen können, aber das hat er auch nicht getan.”
Ich wollte über die Vorlage diskutieren, wurde aber von Frau Schafmeister – der Senatsvorsitzenden – abgebrochen. Eine Debatte über meine Gegenargumente wurde abgewürgt.
Im übrigen hatte ich einen Gegenvorschlag eingebracht über den sogar abgestimmt wurde. Nämlich einen Änderungsantrag die zwei Absätze, mit den Strafen ersatzlos zu streichen. Dieser Änderungsantrag erhielt jedoch – da ich ihn wie gesagt nicht begründen durfte – keine Mehrheit.
Daher gehe ich nun diesen Schritt. Denn ohne Transparenz der Senatsunterlagen, sehe ich auch in Zukunft die Grundlagen für eine demokratische Debatte an der Universität als gefährdet an.
Weiter gehts:
"Die hier von Jabbuschs Parteifreunden aufgestellte Behauptung, Schafmeister habe auch die Installation von (in Deutschland ohnehin verbotenen) Störsendern angedroht, ist nach Informationen des webMoritz allerdings falsch.
Ich weiß zwar nicht welche Relevanz das für die Frage nach der Veröffentlichung der Senatsdokumente hat, aber offenbar soll es dazu dienen, generell Zweifel an der Stichhaltigkeit meiner Argumente zu streuen. Dazu von mir nur soviel:
Frau Schafmeister hat selbst bestätigt, dass Sie – wenn ich weiter Twittern solle (was ich tue, da ich den Senat – offenbar im Gegensatz zu Ihr – für ein öffentliches Gremium halte) – das W-LAN ausschalten will. Als jemand reinrief, dass man auch ohne W-LAN twittern könne, sagte sie – offenbar spontan – dass man ja auch Handy-Störsendern installieren könne. Daraufhin gab es im Senat lautes Lachen, da offenbar genug Leute wissen, dass dies eine öffentliche Genehmigung bedarf und sehr technikintensiv ist.
Aber es ist für mich im Prinzip egal ob Frau Schafmeister "nur" mit der Abschaltung des W-LANs drohte oder "auch" Störsender gegen Handys installieren will. Ich frage mich die ganze Zeit: Warum soll der Senat überhaupt abgeschirmt werden? Wozu die ganze Geheimhaltung?!
Wie sollen Wähler sich eine Meinung über den Senat bilden, wenn Ihnen der Zugang zu Informationen, Dokumenten und dem Sitzungsverlauf derart abgeschnitten werden?
Die Senatsvorsitzende, Professor Maria-Theresia Schafmeister, hält Jabbuschs jüngste Mitteilung aus verschiedenen Gründen für zweifelhaft. In dem Schriftstück seien “viele Sachen nicht ganz richtig, wie man das von Herrn Jabbusch kennt.”
Was hält Frau Schafmeister denn für "zweifelhaft"? Schade, dass Sie dies nicht begründet.
Schon der erste Satz der Mitteilung (”Mit dieser Pressemitteilung macht sich der Senator Sebastian Jabbusch nach Ansicht der Senatsvorsitzenden der Universität Greifswald strafbar.”) sei so wohl etwas übertrieben.
Nun ja – wer zukünftig Unterlagen "veröffentlicht", wird dafür durch Entzug der Senatsunterlagen durch die Vorsitzende "bestraft"… Rein juristisch ist dies wohl eher eine Ordnungswidrigkeit als eine Straftat, aber in der Konsequenz für den betroffenen Studenten macht es das nicht besser.
Im Übrigen empfinde sie die Form der Debatte als “Frechheit”.
Ich empfinde es auch als "Frechheit", wenn den Studenten der Zugang zu den Senatsunterlagen entzogen werden soll, noch bevor sie sie überhaupt erhalten haben. Es ist auch eine Frechheit, wenn eine Debatte über eine derartige Zensur im Senat abgebrochen wird. Wenn ich mich nach weiteren zwei Wochen Warten ohne jegliche Antwort (auch kein Hinweis auf spätere Antwort o.ä.), dass ich mich dann an die "Öffentlichkeit" damit wende, mag Frau Schafmeister eine "Frechheit" finden. Ich empfinde es als "die letzte Möglichkeit" / der "letzte Ausweg".
Denn die Frage der "Öffentlichkeit" gehört in die "Öffentlichkeit"…
Ich bin nun gespannt was passiert:
– Wird bis zum 1. Februar doch noch der Senatsbeschluss vom Juni 2009 umgesetzt?
– Werde ich eine Anzeige bekommen, wenn ich öffentliche Dokumente aus einer öffentlichen Sitzung veröffentliche?
– Nimmt irgend ein Gericht ein Verfahren gegen mich auf? Und wie wird es enden?
Irgendwie freue ich mich schon ein bisschen auf das Gerichtsverfahren, da es endlich die Frage klären dürfte, ob Hochschulöffentlichkeit wirklich den Ausschluss des Mediums "Internet" rechtfertigt !! Ich bin gespannt !
Man muss es einmal sagen: Respekt!
Letztendlich hat es doch kein anderer Senator geschafft derart wichtige Punkte in die Öffentlichkeit zu bringen.
Meine zwei Stimmen hast du.
Ich finds gut das du die Sache durchziehst.
Hast du nichts anderes zu tun? Vielleicht mal ein paar Inhalte, statt stänkern im Senat?
Soweit ich das sehe, geht es hier um sehr konkreten Inhalt.
Querolantentum? Na – da ist es mit deinem Demokratieverständnis ja nicht so weit her. Das kann nur jemand behaupten, der Willenseinheit befürwortet. Spars dir einfach, ok?!
Hallo Pentz,
Grundsätze wie Transparenz unterliegen nicht dem "demokratischen Votum". Die Informationsfreiheit ist im Grundgesetz Artikel 5 garantiert.
Solche Positionen sind genau unverhandelbar wie die Meinungsfreiheit oder das Recht auf Menschenwürde. Oder würdest Du das auch mit "einfacher Mehrheit" abschaffen wollen?
Wenn das hier für dich ein "derart wichtiger Punkt" ist, dann tut's mir ehrlich gesagt leid. Für mich zählen Aussagen zu Studiengebühren, Volluniversität, Kultur, Bologna, Studienqualität mehr als die Frage, ob ein Hochschulmitglied Senatsunterlagen an Externe weitergeben oder ins Internet stellen kann oder nicht. Wie es aussieht, kann künftig jedes Hochschulmitglied die Unterlagen herunterladen. Das reicht vollkommen aus und muss nicht noch weiter forciert werden. Eher sollte zugesehen werden, dass auch die Fakultäten und das Rektorat nachziehen.
Für mich sieht das nach einem Jabbusch'en Wahlkampfgag aus: Erst im Juni eine Änderung fordern, dann die Verwaltung ausarbeiten lassen und dann im Dezember nicht opponieren, wenn über den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt wird, sondern pünktlich zu den Wahlen im Januar den Piratensäbel rausholen und Wahlkampf machen.
Thomas Schattschneider hat recht: "Jeder macht Wahlkampf auf seine Art." Ich hoffe, es geht hier noch um Inhalte und nicht einzig um Medienpräsens. Und an den Hüter der Grundrechte der Hinweis: Wenn du dich im Unrecht siehst, such dir Rechtsbeistand und geh gegen die Uni vor, statt dich in deiner Opferrolle zu aalen.
Pfft.
Das Argument "es gibt aber noch wichtigere Punkte" wird in letzter Zeit auch inflationär benutzt. Dabei ist es sinnfrei: Letztlich gibt es a) immer ein wichtigeres Thema oder b) mehrere wichtige Themen. Das Argument kann man also immer anwenden – folglich nicht sehr fest.
Und so zu tun, als würden die anderen Themen unter SJs Vorstoß leiden halte ich für eine sehr gewagte These (Bildungsstreik wurde ja auch wahrgenommen – wo SJ auch augenscheinlich mitgewirkt hat).
Des Weiteren ist das hier eine Grundsatzdebatte: Je einfacher der Zugang zu Senatsunterlagen und -beschlüssen ist, desto einfacher können sich Studierende darüber informieren und werdens auch tun (nicht alle aber einige doch bestimmt). Sobald aber das Interesse an einem solchem Gremium steigt, wird es auch vermehrt zu Kritik an diesem kommen bzw. Studierende merken wie wichtig dieses Gremium eben ist. Wenn man also etwas an deinen genannten wichtigen Punkten etwas ändern will, ist dieser einfache Zugang zu Informationen eine wichtige Voraussetzung.
Ich komme also zur Annahme, dass dir das Thema nicht so wichtig ist, sondern du vielmehr die Chance nutzt dich an SJ abzureiben. Was dir selbst vielleicht auch noch nicht bewusst war.
Hallo Pentz,
a) Bei den Aussagen stimme ich voll mit meinen Kollegen von der Pro-Geisteswissenschaftenliste überein.
b) Dass demnächst überhaupt die Unterlagen den Studenten zur Verfügung stehen sollen, ist ja erst das Ergebnis dieses Konfliktes. Das Dir das ausreicht glaube ich. Es wird Dir aber nicht mehr ausreichen, wenn Dir – ohne Gerichtsverfahren – dieser Zugang zu den Informationen wieder genommen wird?!
c) Im Dezember habe ich klar meine Meinung gesagt, sogar einen Änderungsantrag eingebracht. Frau Schafmeister hat mich sogar abgebrochen… Ich denke das spricht für sich.
d) Ich bin kein "Opfer", sondern die Studenten sind hier das Opfer, wenn Ihnen der Zugang zu den Unterlagen genommen werden soll. Als Senator bin ich von der Bestrafung ausgenommen (was die ganze Regelung noch absurder macht!)
Finde ich auch. Ich wünschte mir, alle studentischen SenatorInnen würden sich entsprechend für mehr Transparenz und studentische Beteiligung einsetzen. Außer Sebastian und Thomas nimmt leider keines der studentischen Senatsmitglieder ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Studierenden wahr.