Neu ist das Thema eigentlich nicht, doch der linke Flügel im StuPa (Mitglieder der Jusos und von Die Linke.SDS sowie freie Stupisten) haben es vor einigen Wochen erneut auf die hochschulpolitische Tagesordnung gebracht. In einem Antrag an das StuPa, der bisher nicht behandelt wurde, fordern sie, die zuständigen Gremien sollten die Zulassungsbeschränkung für Master-Studiengänge abschaffen und so „Durchlässigkeit zwischen Bachelor und Master herstellen“.
An der Greifswalder Universität kann sich in den meisten Fällen nur immatrikulieren, wer zuvor einen Bachelor mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 gemacht hat – in wenigen Studiengängen gelten Sonderkonditionen. So ist zum Beispiel für den „Master of Laws in Tax and Economic Law“ ein „befriedigend“ in der ersten juristischen Prüfung erforderlich – erfahrungsgemäß aber ebenfalls eine hohe Hürde.
Praktisch gibt es keine Beschränkungen
Die Prüfungsausschüsse können jedoch auch Ausnahmen beschließen. Wer eine schlechtere Abschlussnote als die geforderte hat, kann den Antrag stellen, trotzdem zum Master-Studium zugelassen zu werden. Informationen des webMoritz zufolge sind in den vergangenen Jahren stets sämtliche dieser Anträge akzeptiert worden, auch wenn sich die Anträge vor diesem Wintersemester im Vergleich zur letzten Bewerbungsfrist von circa 50 auf circa 100 etwa verdoppelt haben. Eine offizielle Bestätigung dieser Zahlen steht aber noch aus, da der zuständige Mitarbeiter derzeit krankheitsbedingt nicht erreichbar ist.
Selbst nach der Verdopplung der Antragsteller in diesem Jahr sollen bisher noch alle Bewerber berücksichtigt worden sein, denn die Kapazitäten für Master-Studiengänge wurden bei weitem nicht ausgeschöpft. Bleibt die Frage, warum die Zulassungsbeschränkung dann überhaupt existiert. Sie geht zurück auf einen Beschluss im Zuge der Bologna-Reformen, nachdem nicht ohne Weiteres jeder, der einen Bachelor-Abschluss gemacht hat, auch ein Master-Studium dranhängen können soll. Stattdessen soll der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss sein.
Das sei in der Praxis allerdings nicht so, sagt Erik von Malottki (Jusos), der den Antrag maßgeblich mitgestaltet hat: „Die Wirtschaft stellt Bachelor-Studenten nur sehr zögerlich ein, im Grunde wird der Abschluss nicht anerkannt.“ Wer Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben wolle, müsse einen Master machen. Schlechte Abschlussnoten könnten dem unberechtigterweise aber einen Strich durch die Rechnung machen.
„Endnote ist gar nicht aussagekräftig“
Ein praktisches Beispiel aus Greifswald: Wer B.A. studiert, muss in Greifswald auch ausführlich „General Studies“ belegen. Dieser Studienbestandteil besteht zum einen aus Pflichtveranstaltungen wie der Vorlesung „Methoden.“ Die Veranstaltung bietet nach übereinstimmenden Meinungen von Studenten und sogar von Lehrenden faktisch keinen Mehrwert, da sie lediglich sehr grobe Einführung in eine Reihe von Fächern enthält, muss aber mit einer lernaufwändigen Klausur passiert werden. Die Folge: Viele Studenten machen hier schlechte Noten – ohne jede Relevanz für ihr Studienfach.
Zum anderen bestehen „General Studies“ aus Wahlpflicht-Angeboten wie zum Beispiel Sprachen. Auch die Ergebnisse aus diesen Modulen fließen in die Endnote mit ein. Doch anstatt eine neue Sprache zu lernen und darin durchschnittliche Noten zu kassieren, wählen die Studenten oft Sprachen, die sie schon können. So kann beispielsweise ein Russisch-Muttersprachler einen Anfängerkurs in seiner Muttersprache besuchen und darin eine exzellente Prüfung ablegen – und so seine Note aufbessern. In Erik von Malottkis Augen ist die Bachelor-Endnote daher sowieso ungerecht: „Die Note ist allein überhaupt nicht aussagekräftig genug.“ Überdies sei eine Zulassungsbeschränkung auch prinzipiell ungerecht.
Unterstützung von ganz oben
Auch in den Augen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist die Hürde beim Master-Studium in der aktuellen Umsetzung nicht sinnvoll. Ende Oktober beschloss das HRK-Präsidium eine Reihe von Punkten, in denen die Bologna-Reformen verändert werden müssten. Gleich der erste betrifft den Master:
„Die Länder sollten auf die Leitvorstellung des Bachelors als Regelabschluss und des Masters als Ausnahme verzichten und ausreichend Kapazitäten sowohl für den Bachelor-, als auch für den Masterabschluss bereitstellen, denn die Frage, für wieviele Studierende der Bachelor eine Berufseinmündung bedeutet, ist nach wissenschaftlicher Disziplin und nach der empirisch zu beobachtenden Entwicklung am Arbeitsmarkt zu entscheiden.“
Auch Professoren aus Greifswald halten die Regelung für unglücklich. An zahlreichen Instituten, wie etwa dem Institut für Politik- und Kommunikationswissenschaft (IPK) und dem Historischen Institut wird über die mangelnde Auslastung der Master-Angebote geklagt. Professor Michael Herbst, Prorektor für Studium und Lehre, sagte dem webMoritz, er sehe bei der Zulassungsbeschränkung für Master-Studiengänge ebenfalls Probleme, besonders, weil die „employabilty“ des Bachelors (also die Arbeitsmarktfähigkeit des Abschlusses) oft nicht gegeben sei: „Das ist ein strukturelles Problem, das nicht auf dem Rücken der Studenten ausgetragen werden darf.“
Laut Erik von Malotki kann die Universität ihre Zulassungsbeschränkungen für den Master selbstständig abschaffen. Alle Ordnungen, in denen die Zulassungsbeschränkungen festgeschrieben seien, würden von Gremien der Hochschule selbst beschlossen, sagte er dem webMoritz. Diese Sicht der Dinge bestätigte auch Paula Zill, AStA-Referentin für Studium und Lehre. Eine eindeutige Bestätigung dieser Auffassung konnten wir vor dem Wochenende allerdings nicht mehr einholen.
Bilder: Frederike Kühnel (Masterhürde), privat (Erik von Malotki), Archiv
Soweit ich informiert bin, gibt es zwei Noten am Ende des Bachelors: Einmal die oben angegebene absolute Note (1 bis 4) und dann gibt es noch eine "Ellenbogen"-Note. Diese spiegelt dann wieder in welchem Bereich der letzten 3 Abschlussjahrgänge man steht (von A bis D glaub ich). Wenn man also eine 3,0 hat und eine A bedeutet das, dass man mit einer "nur" befriedigenden Note immer noch zu den 10% der letzten drei Jahre gehört.
Ich weiß nicht in wie weit das praktisch durchgeführt wird (habs vor Monaten in der Gemeinsamen Bachelor Prüfungsordnung gelesen) und in wie weit das ein Greifswalder Phänomen oder ein Bundesweites ist.
Vielleicht kann Erik beurteilen wie diese zweite Note vom Arbeitsmarkt angenommen wird?
Für weitere Infos wäre ich in dieser Sache sehr dankbar.
@Gabriel:
Bildunterschrift:
"Die Jusos präsentierten diese Woche öffentlichkeitswirksam gegen die "Master-Hürde"."
Danke! Hab's geändert.
Gute Aktion – passt auch wunderbar zum Bildungsstreik!
wenn alle Anträge, trotz einer schlechteren Bachelornote doch zum Masterstudium zugelassen zu werden, in einer Genehmigung münden — wo liegt dann das Problem?
Wer seinen Bachelor mit 4,0 macht, der sollte sich vielleicht auch mal selber fragen, ob er überhaupt einen Masterstudiengang machen will !
PS: Wo kein Problem ist, wird Protest zur Luftnummer.
DITO !!!
Ich finde ein NC für Masterstudiengänge vollkommen richitg!!
Desweiteren kann ich die Behauptung nicht verstehen, dass man einen Bachelor nicht in der Regelstudienzeit schaffen kann.
Man muss nur etwas dafür machen.
Ob ein Abschluss in Regelstudienzeit zu schaffen ist kommt auf den Studiengang und dessen Umsetzung ins Bachelor-Format an.
Wenn ein vorheriger Diplomstudiengang einfach in 6 Semester gestopft wurde, ist es nicht möglich!
Soweit ich weiß wird die "Ellenbogen-Note" hier gar nicht umgesetzt – zumindest nicht bei uns. Bei schwierigen Studiengängen ist das fast schade, da dies die einzige Möglichkeit wäre, einem Arbeitgeber darzulegen, dass die 3,0 trotzdem einer Top-Leistung entspricht, nur der Studiengang so anspruchsvoll ist.
In Greifswald kommt es auf die Fächerkombination an, ob es in sechs Semestern machbar ist. In einigen Fällen legt einem die Studienordnung schlichtweg Steine in den Weg. Aber das ist auch gar nicht das Thema.
Natürlich ist eine solche Hürde ein Problem. Wenn irgendwann die Anträge nicht mehr angenommen werden, steht nämlich ein Drittel der Studenten vor einem sehr großen. Das Ziel der beschränkten Übergangsmöglichkeit zwischen Bachelor und Master ist es, etwa 1/3 auszusieben. Deswegen ist die 2,5 auch nicht willkürlich gewählt, aber eben auch nicht kapazitätsbedingt, wie auch der Artikel zeigt. Es ist schlichtweg eine weitere Möglichkeit der Selektion, die man ausschöpfen wird, sobald mehr Leute hier nen Master machen wollen – wenn diese Möglichkeit bis dahin nicht abgeschafft wird. Deshalb muss sie weg.
Ich persönlich bin Bachelor-Student und werde alles andere als Probleme haben, die 2,5er-Hürde zu erreichen – deswegen halte ich solche Hürden trotzdem nicht für richtig. Sicherlich ist es bei einigen besonderen oder speziellen oder sonst wie tollen Mastern vielleicht sinnvoll. Wichtig ist aber, dass es eine Art Grundversorgung gibt. Wer seinen Bachelor in Skandinavistik gemacht hat (nein, das studiere ich nicht), der soll auch einen Master in dem Fach machen können. Das muss kein hochspezieller sein. Aber die Leute müssen wenigstens die Chance bekommen, sich einigermaßen adäquat auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Bachelor-Note ist oftmals reines Glücksspiel und nicht unbedingt ein Argument für Stärke oder Schwäche eines Studenten. Gerade in Greifswald. Das geht bei der Fächerkombi los.
Weniger Glücksspiel als eine eigene Wissenschaft für sich: Wenn man ins Prüfungsamt geht und fragt, wie sich die Endnote errechnet, wird einem gesagt, dass das am Ende in eine Maske eingegeben wird und dann springt die Note raus. Um selber zu verstehen, wie das Ganze funktioniert muss man mehrere Ordnungen lesen und Grundlagenwissen in Excel haben. Selbst danach kann man sich noch nicht sicher sein, ob alles richtig ist, weil in den Ordnungen teilweise verschiedene Zahlen auftauchen.
Es ist bei einer Prüfungsflut von mehreren Klausuren, mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten unbedingt notwendig zu wissen, was wie viel zählt, damit man Schwerpunkte setzen kann.
Ernüchternd wird das ganze aber er, wenn ein Professor – der diese Prüfungsordnungen massgeblich mit gestalten sollte – nach Verbesserungsvorschlägen fragt, aber sagt er möchte von dem ganzen Punktequatsch nichts wissen, weil er eine bestimmte Vorstellung von Bildung hat.
Warum hört ihr an den entscheidenden Stellen auf zu recherchieren, bzw. zu berichten?
Sowohl LL.M. EU and Comparative Law, als auch LL.M. Tax setzen für die Zulassung alternativ zum 1. Examen voraus, dass man seinen LL.B. (=Bachelor of Laws) mit der Note 3,0 bestanden hat.
Das sollte wohl zu schaffen sein.
Solche Voraussetzungen haben einen Sinn! Es geht nicht darum irgendjemanden zu schikanieren oder von Bildung fernzuhalten.
Ohne Leistung geht es nunmal nicht. Warum sollte man die Lebenswirklichkeit von der Uni fernhalten?
Meine Eltern sind übrigens nicht reich.
Ich denke die Masterhürde ist totaler Irrsinn! Sollten nicht alle Bachelorstudierenden einen Zugang zu weiterführender Bildung bekommen?
Jeder Diplom Student (z.B. BWL) und Staatsexamer (z.B. Jura) hat doch auch das Recht nach seinem Grundstudium sein Hauptstudium fortsetzen – EGAL mit welcher Vornote!
Ich studiere Politik und Öffentliches Recht (B.a.), was schon eine der heftigeren Kombinationen darstellt, da ich als „Öff-Rechtler“ quasi ein halbes Jurastudium in drei Jahren absolvieren muss. Wenn ich meine Prüfungsbelastung mit der eines Jurastudierenden vergleiche, ist diese deutlich höher. In der selben Zeit in denen ich bereits 9 Prüfungen (ALLE auf NOTE) schreiben musste, muss ein Jurastudent in HGW nur zwei Prüfung und eine Hausarbeit als Schein bestehen. Dabei sind die Prüfung identisch zu denen der Bachelorstudierenden, wobei es im Jurastudium ein eigenes Bewertungssystem gibt indem bereits 9 von 18 Punkten ein mit „ausgezeichnet“ bestanden bedeutet. Für mich als „Öff-rechtler“ bedeutet das allerdings gerade einmal eine 4,0. Das würde längst nicht für einen bei 2,5 begrenzten Masterplatz reichen.
Du wirfst für deine Argumentation einiges durcheinander was nicht durcheinander gehört.
Was soll denn bitte bei einem Jurastudenten das Hauptstudium sein?
Dass du ein halbes Jurastudium im Nebenfach absolvierst, halte ich für eine sehr gewagte Behauptung. ÖffR ist mit Sicherheit nicht die Hälfte der Rechtswissenschaft.
Jurastudenten sind weiterhin nicht nur Examenskandidaten, sondern auch Leute die auf LL.B./LL.M. studieren und diese schreiben ebenfalls eine Menge Prüfungen. Die lässt du völlig außen vor und damit hinkt dein Vergleich.
Völlig falsch sind deine Ausführungen zum den 9 Punkten. 9 Punkte sind nicht "ausgezeichnet"! 9 Punkte sind in Klausuren die keine Examensklausuren sind, nur "befriedigend". Im Examen bedeuten 9 Punkte "vollbefriedigend". Wo du "ausgezeichnet" her nimmst, ist mir ein Rätsel.
Nagut, die LL.B./LL.M Absolventen habe ich jetzt mal bewusst ausgeklammert. Somal kann man die auch an einer Hand abzählen. Die Leute die ich kenne, sind alle stark am überlegen wann sie zum Staatsexamen wechseln. Habe mit "Ausgezeichnet" wohl die falsche Bezeichnung für die 9 Punkte geschrieben. Jedoch musst du eingestehen das es für einen Jurastudierenden eine gute Leistung ist, für einen Bachelor Studierenen, der auf Note schreiben muss und nach dem selben Maßstab bewertet wird eine 4,0.
Möchte hier niemandem auf den Schlipz treten, aber so ist es leider… 🙁
Eine Idee für General Studies wäre, die Klausuren nur noch als Scheine zu werten, so das diese Noten nicht mehr in die Endnote mit einfließen würden.
Genauso wie nicht jeder Student Medizin studieren kann, weil nicht jeder den Medizin-NC schafft, genauso kann eben nicht jeder einen Master machen. Da es sich bei einem NC aussschliesslich um eine leistungsmäßige Begrenzung handelt, und nicht um eine soziale Benachteiligung, halte ich das für absolut gerechtfertigt. Wer nen Bachelor mit 4,0 macht, der muss sich halt auch mal fragen, ob ein Master dann überhaupt noch für ihn Sinn macht.
Dem stimme ich voll und ganz zu.