Ben Lefebvre legte am 24. Juli, nach drei Monaten, das Amt des Vorsitzenden zum 1. August nieder

Bereits zu Beginn der neuen Legislatur hatte er in der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments am 18. April bei seiner Wahl angekündigt, das Amt lediglich einige Wochen anzutreten. Ab 1. August wird dann zunächst Florian Mehs, Referent für Hochschulpolitik, den Altersvorsitz gemäß §13 Absatz. 2a der Satzung der Studierendenschaft das Amt übergangsweise wahrnehmen.

Zum Amt des AStA-Vorsitzenden

Der*Die AStA-Vorsitzende ist zuständig für die Leitung der AStA-Arbeit. Er*Sie vertritt den AStA und die Studierendenschaft gegenüber der Universität und nach außen und übernimmt für alle Bereiche des AStA die Richtlinienkompetenz. In diesem Zusammenhang fungiert er*sie als Pressesprecher*in des AStA. Der*Die AStA-Vorsitzende vertritt die Belange der Studierendenschaft in der Dienstberatung des Rektorats. Dabei informiert er*sie regelmäßig innerhalb der Berichte über alle hochschulöffentlichen Punkte der Dienstberatung des Rektorats. Er*Sie plant und leitet die Sitzungen des AStA. Des Weiteren ist er*sie für die Personalführung und Koordination der einzelnen Referate verantwortlich und führt zu diesem Zwecke regelmäßig Rücksprache mit den Referenten*innen. 

Er*Sie ist AStA-Vorsitzende*r gemäß §13 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft und ist Dienstvorgesetzte*r der Bürostelle im AStA gemäß §3 Abs. 5 der Geschäftsordnung des AStA.

(AStA-Vorsitz, Tätigkeitsbeschreibung)

Bei Interesse könnt ihr euch an: stupa@uni-greifswald.de wenden.

 

(Bild: Magnus Schult)