Der akademische Senat debattierte jüngst über Online-Wahlen im kommenden Januar. In einem ersten Schritt sollen nur die Studierenden diese Möglichkeit bekommen, ihre Vertreter im Senat online zu wählen. Noch gibt es jedoch Zweifel.
Was kann es bequemeres geben, als am Wahltag nicht das Haus verlassen zu müssen, weil alles bequem von der Couch aus geht? Einfach in das Wahlportal einloggen und die Haken setzten, alles online. Das soll ab Januar auch an der Universität möglich sein, zumindest für die Statusgruppen der Professoren und Mitarbeiter. Laut dem stellvertretenden Wahlleiter der Universität, Stefan Wehlte, wird bereits seit mehreren Jahren an der Umsetzung des Systems gearbeitet. Die Zusammenarbeit findet dabei mit dem Unternehmen POLYAS GmbH statt. POLYAS führt auf die Online-Wahlen für Hochschulen momentan in Jena und JLU Gießen durch. Bis 2017 soll das Verfahren an 10 – 15 Hochschulen und Universitäten Anwendung finden. Der Kostenpunkt für Greifswald wird für den ersten Wahldurchgang im Januar rund 10.500 Euro kosten, sollte die Universität Rostock bei dem Programm mitmachen, würden die Kosten sinken.
Bedenken gab es bei der Vorstellung und Debatte des Systems auf der vergangenen Senatssitzung reichlich, gerade aus den Reihen der Professoren. In Jena wurde erfolgreich gegen die Ausführung der Online-Wahlen geklagt. Diese musste zwar nicht wiederholt werden, jedoch musste die Wahlordnung formell und umfassend angepasst werden. Seit dieser einmaligen Anfechtung können die Wahlen in Jena jedoch ohne Zwischenfälle durchgeführt werden. (1) Auch ein vorhandenes Zertifikat des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik konnte die zahlreiche Zweifel, sowohl im rechtlichen, als auch im ethischen Bereich geäußert wurden nicht zerschlagen. Rein formal hat das Bildungsministerium den Universitäten und Hochschulen selbst überlassen, wie sie bei dem Thema Online-Wahlen verfahren wollen. Im LHG ist geregelt, dass in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden muss, die Details kann also die Hochschule in ihrer Wahlordnung selbst regeln, solange diese allg. Wahlrechtsgrundsätze beachtet werden. Das ist möglich, da es sich nicht um eine politische sondern eine Gremienwahl handelt.
Wenn man nicht mehr weiter weiß…
Da die Mehrheit der Senatoren kein Interesse daran hatte die umfangreiche Präsentation der POLYAS GmbH zu sehen, wurde eine Arbeitsgruppe initiiert, die sich der Frage annehemen soll, ob Online-Wahlen an der Universität rechtlich und moralisch zu vertreten sind. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller Statusgruppen und bis zur Senatssitzung im Oktober eine Empfehlung an das Gremium abgeben. An diesem Datum muss auch entschieden werden, ob die Wahlen durchgeführt werden, alles andere wäre zu Spät und würde nach der offiziellen Bekanntmachung der Wahl liegen.
Foto: POLYAS GmbH
(1) Änderung am Text, 29. Sept.: An der JLU Gießen gab es keine Anfechtung der Online-Wahl. In Jena wurde die Wahl nur einmalig angefochten. Nachdem die Wahlordnung entsprechend der Auflagen geändert wurde, gab es keine weiteren Klagen.
Text editiert 2. Oktober, 15:34 Uhr
Lieber Herr Schulz,
der Text ist nicht ganz korrekt:
1. Bei der Wahl im Januar 2017 wählen hier in Greifswald nicht die Statusgruppen der Professoren und Mitarbeiter, sondern nur die Studierenden, und zwar ihre Vertreter im Akademischen Senat und in den Fakultätsräten (sog. kleine Wahl). Die sog. große Wahl, bei der alle Statusgruppen ihre Vertreter wählen, findet nur alle zwei Jahre statt, das nächste Mal also erst im Januar 2018.
2. An der Universität Göttingen gibt es (noch) keine Online-Wahl. Online-Wahlen (mit Polyas) gibt es an der FSU Jena (insoweit stimmt der Text) und an der JLU Gießen.
3. In Jena wurde nicht gegen die „Ausführung der Online-Wahl“ geklagt, es wurde 2012 vielmehr im Rahmen eines sog. Normenkontrollverfahrens (erfolgreich) die Änderungssatzung zur Wahlordnung angefochten, mit welcher Online-Wahlen an der FSU Jena ermöglicht werden sollten. Daraufhin ist die Wahlordnung anhand der vom OVG Thüringen in dieser Entscheidung von 2013 aufgestellten Grundsätze überarbeitet worden, ebenso das Wahlsystem der Polyas GmbH. Inzwischen wird in Jena und in Gießen erfolgreich mit diesem (seit kurzem auch vom BSI zertifizierten) System auf dieser Rechtsgrundlage gewählt. Die Wahlordnung unserer Universität wurde bereits im März 2016 vom Senat so neu gefasst, dass Online-Wahlen (wie in Jena und Gießen) auch hier grundsätzlich möglich sind. Ob diese aber auch tatsächlich durchgeführt werden, entscheidet der Senat gesondert. Das steht so in unserer Wahlordnung.
4. Das Justizministerium hat den Hochschulen nicht überlassen, „wie sie bei dem Thema Online-Wahlen verfahren wollen.“ Vielmehr hat der Landesgesetzgeber im Landeshochschulgesetz (§ 53 LHG M-V) lediglich geregelt, dass die „Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat, im Konzil und im Fachbereichsrat … in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden, ohne dafür ein bestimmtes Wahlverfahren vorzusehen. Die Details kann also die Hochschule in ihrer Wahlordnung selbst regeln, solange diese allg. Wahlrechtsgrundsätze beachtet werden. Rechtsaufsicht über die Universität ist übrigens das Bildungsministerium (BM), so dass dieses, nicht aber das Justizministerium, bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des LHG tätig würde. Das BM hat übrigens bereits vor der Neufassung der Wahlordnung im März durchblicken lassen, dass es eine Online-Wahl für mit dem LHG vereinbar hält. Dabei wurde allerdings auch auf die vom OVG Thüringen 2013 aufgestellten Grundsätze hingewiesen, die zu berücksichtigen seien.
5. Es ist zwar richtig, dass ich auch Datenschutzbeauftragter bin. Im Senat (und außerhalb) vertrete ich die Einführung von Online-Wahlen allerdings als stellvertretender Wahlleiter.
Beste Grüße,
S.W.
Da kommt alle Jubeltage mal ein Artikel auf den Webmoritz geschneit und dann ist da wieder so viel handwerklicher Murks dabei. Für diese „Leistung“ wiederum soll der leidgeprüfte Student tief in die Tasche greifen und ein dickes Chefredakteursgehalt löhnen. Stabil!
Wie dick ist denn das Chefredakteursgehalt?
Ich weiß es ja leider nicht genau, weil dem zahlenden Studierenden gegenüber Transparenz ganz, ganz klein geschrieben wird. Dennoch bin ich recht sicher, dass jeden Monat mindestens 300€ Aufwandsentschädigung (!) für ein Ehrenamt (!) ihren Besitzer wechseln ohne, dass ehrenamtlich besonders viel geleistet würde. Die Greifswalder Studierendenschaft basiert seit einigen Jahren auf dem gleichen leistungsfeindlichen Nepotismus, der auch die meisten autokratischen Systeme dahingerafft hat. Schad nur, dass wir hier nicht vom Ami oder vom Russen gerettet werden. 🙁
So einen handwerklich schrecklichen Artikel gab es ja schon lange nicht mehr. Ich kann mich meinen Vorrednern also nur anschließen.
Der Artikel hat nach einer wohl erfolgten ersten Überarbeitung immer noch ca. zehn Rechtschreib-/Tippfehler und fehlerhafte Sätze. Es ist schade, dass die Motivation wohl nicht dazu reicht, den Text vor der Veröffentlichung nocheinmal kurz durchzulesen.
Da ist wohl ein Fehler im System, dass zwar viele Studierende in den Studiengängen eingeschrieben sind welche faktisch auf eine journalistische Tätigkeit vorbereiten, beim webmoritz aber nur noch (überwiegend!) Redakteure mit Rechtschreibschwäche arbeiten, die zudem Schwierigkeiten haben, einfache Sachverhalte verständlich darzustellen.
Hier die o.g. fehlerhaften Sätze mit fehlenden Wörtern oder Redundanzen:
„Der Kostenpunkt für Greifswald wird für den ersten Wahldurchgang im Januar rund 10.500 Euro kosten, …“
„Auch ein vorhandenes Zertifikat des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik konnte die zahlreiche Zweifel, sowohl im rechtlichen, als auch im ethischen Bereich geäußert wurden nicht zerschlagen.“
„Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller Statusgruppen und bis zur Senatssitzung im Oktober eine Empfehlung an das Gremium abgeben.“
Diese Niveau schreckt natürlich auch potenzielle Redakteure vor der Mitarbeit ab.
Es ist wie vor der Wende. Hauptsache Mitglied in der Partei. Ob man fähig ist oder nicht ist dabei nicht so entscheidend. Eine Schande für Studenten.
Nice, aber wahre Worte von allen Kommentierenden. Es wäre wohl auch besser für die Moritz-Medien und somit letztendlich für die gesamte Studierendenschaft, wenn besagte Person keine weiteren Artikel mehr veröffentlichen dürfe …
Liebe Moritz-Medien, früher wart ihr besser. Wacht bitte wieder auf und kehrt zurück zu den alten Gewohnheiten … es gab bessere Zeiten für euch.
Die Aussagen stimmen auch für Jena nicht. Bisher wurde jede Wahl angefochten, erst seit Ende des letzten Jahres liegt ein /erstes/ Sachurteil zur Wahl 2014 vor. Zuvor war es dem Verwaltungsgericht nicht möglich gewesen, die Wahlanfechtung innerhalb der Amtszeit zu erledigen, weshalb die Verfahren als prozessual überholt eingestellt werden mussten. Eilverfahren halten die Thüringer Gerichte in Sachen Onlienwahlen/Zulässigkeit auf satzungsrechtlicher Basis für nicht möglich, vielmehr müssten fehlerhafte oder demokratisch nicht legitimierte Gremien und deren Entscheidungen hingenommen werden – scheinbar auch jahrelang.
Aktuell wurden auch nicht die konkreten Fehler in der Wahl 2014 geprüft, sondern wegen der Fortsetzungsfeststellungklage nur die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses. Allerdings unterliefen dem Gericht eine ganze Reihe Sachverhaltsirrtümer und die Frage, ob die Online-Wahlen allein durch eine Satzung eingeführt werden dürfen, prüfte es erst gar nicht, sondern schloss sich dem OVG an, das dies so aber nie gesagt und geprüft hat. Ob außerdem die neue Wahlordnung den Anforderungen aus dem Urteil vom 2013 entsprach wurde ebenfalls nicht geprüft.
Daher wird gegen dieses Urteil sicherlich Berufung beantragt. Es laufen außerdem noch die Anfechtungen der Wahlen von 2015 und 2016 sowie ein weiteres Normenkontrollverfahren. Ob das BSI-Zertifikat etwas sagt ist vor allem deswegen umstritten, weil die genutzte Version der Software gar nicht der des Zertifikats entspricht und mithin dazu nichts aussagt. Teile der Software liegen bei POLYAS und sind deswegen nicht prüfbar, einen Einblick in den Quelltext erhielt zudem nur, wer sich verpflichtete, nichts über gefundene Fehler öffentlich zu verlautbaren. Allerdings hat uns damals schon ein Vertreter der ehrenwerten Firma gesagt, dass „wer den Browser kontrolliert sowieso alles machen kann“. Leider eben sind Teil des Wahlsystems eben die Browser/Geräter aller Studis – wer für deren Integrität wohl die Garantie übernehmen will? Wer nach dieser Wahl wohl von einer demokratischen Legitimation sprechen kann, wo doch keiner nachvollziehen kann, ob das was im Speicher/Wahldatenbank hinterlegt ist, der Wahl entsprach? Letzeres ist übrigens die Forderung und der Wahlgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der, wenn er so wie damals vom BVerfG im Wahlcomputerurteil ausgeführt auch an Unis gelten soll, nie zu erfüllen wäre. Sagte ebenfalls Polyas.
Verteidigungsstrategie? Bei den Uniwahlen geht es ja auch um nichts weiter, vor allem keine Grundrechtseinschränkungen. Daher seien geringere Maßstäbe zu erfüllen. Nur was anderes als Grundrechtseinschränkungen sind denn z.B. Prüfungsordnungen?
Kurz und gut: Es ist bei weitem nicht so rosig wie geschrieben.