Der akademische Senat tagte in der vergangenen Woche in seiner ersten ordentlichen Sitzung. Dabei wurde auch Stellung zu der fraglichen Doktorandenstelle bezogen, die in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen sorgte.

In der Aprilsitzung des Senates waren gleich mehrere Themen von Relevanz auf der Tagesordnung. Neben den allmonatlichen Berufungen und Ausschreibungen für Professurstellen wurde unter anderem der zeitliche Ablauf zur Wahl des Rektors der Universität beschlossen. Nach dem Dokument soll zwischen Dezember 2016 und Januar 2017 ein neues Rektorat gewählt werden. Ob Rektorin Johanna Weber erneut kandidieren wird, wurde auf der Sitzung nicht erörtert. Der wohl wichtigste Antrag des Tages kam aus den Reihen der Studierenden und bezog sich auf den medialen Aufruhr, der um die Personalien Ralph Weber und seinen Promovenden Maik Bunzel in den vergangenen Wochen ausgelöst wurde. Im Antrag wurde erneut auf das Leitbild der Universität und seine Bedeutsamkeit für alle Mitarbeiter verwiesen. Zusätzlich dazu solle ein künstlerischer Wettbewerb, welcher vom Rektorat zu organisieren sei, in der Domstraße 20 – Sitz der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät – ausgestellt werden. Damit solle ein Zeichen gegen Fremdenhass und für eine wirklich bunte und weltoffene Universität gesetzt werden, hieß es in der Begründung.

Kaum Redebeiträge zum Thema

 

Die folgende Diskussion zu dem Thema lief holprig und begann bereits mit einem Antrag zur Geschäftsordnung, die Passage mit dem festgeschriebenen Ausstellungsort zu löschen. Diese Frage, ob und wo die Ausstellung zu präsentieren sei, überwog in der folgenden Diskussion. Es wurde kaum bis gar nicht über rechte Strukturen oder Lösungsansätze, welche sich in Satzungen widerspiegeln könnten, geredet. Laut Prorektor Prof. Joecks gebe es zur Zeit keine Handhabe gegen die Auswahl eines externen Promovenden, der keinen Doktoradenvertrag besitze. Jedem Professor ist es frei überlassen, wer bei ihm den akademischen Grad des Doktors erlangen darf. Der Respekt vor der Thematik als Ganzes schwang durch die gesamte Debatte.

Vielleicht war es genau dieser Respekt, jetzt noch einen Fehler zu begehen, der die Diskussion über mehrere Redebeiträge hinweg nicht über die Frage nach einer politisch geeigneten Örtlichkeit der Ausstellung tragen konnte. Die Geschäftsordnung des Senates, welche die öffentliche Diskussion von Personalien verbietet, schränkte die Senatoren zusätzlich ein. Jedoch konnten auch galante Formulierungen und die aufgeworfene Frage, ob denn die Domstraße 20 überhaupt genug Platz böte, nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier eine ganz andere Diskussion stattfinden sollte: Wie kann man es in Zukunft vermeiden, dass wieder ein Fall wie der des vermeidlichen Neonazi-Promovenden Bunzel stattfinden kann? Professor Buchstein, neues Senatsmitglied, mahnte direkt zu Beginn der Diskussion deswegen an, eine möglichst breite Öffentlichkeit herzustellen. Nur so könne man der negativen Berichterstattung und dem laut Buchstein internationalen Ruf der Universität Nazis zu promovieren entgegenwirken. Vorangegangen war bereits ein Geschäftsordnungsantrag von Professor Lege, Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Er betonte, dass er es nicht für richtig halte, die Diskussion in der Domstraße 20 beginnen zu lassen. So würde nur eine Verallgemeinerung und Pauschalisierung stattfinden, was den restlichen Mitarbeitern nicht gerecht würde. Abgestimmt wurde der Beschluss in einer leichten Abwandlung. Das Zitat des Leitbilds wurde gestrichen und nur auf die Bedeutung des selbigen verwiesen. Des Weiteren sollte die von den Studierenden angedachte Ausstellung nicht nur in der Domstraße beginnen, sondern eine Wanderausstellung werden, welche an prominenten Orten der Universität auszustellen ist. Ob Maik Bunzel zu der feierlichen Verleihung der Promotionsurkunde ausgeladen werden solle, wollte der Senat ebenfalls nicht öffentlich diskutieren. Ob die Thematik im Ganzen mit diesem symbolischen Akt abgeschlossen ist, bleibt fraglich. Für den Senat vermutlich schon.

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