Die Senatoren der Universitäten Greifswald und Rostock begrüßen es, dass die Finanzierung der Hochschulen durch den Landesrechnungshof (LRH) geprüft wurde. Dennoch sind sie nicht mit allem einverstanden, was der Bericht feststellt. Das geht aus den jeweiligen Stellungnahmen hervor, die heute in Rostock vorgestellt wurden.
„Wir begrüßen eine Vielzahl der Aspekte, die im Gutachten des Landesrechnungshofes genannt sind“, erklärt der Rostocker Senatsvorsitzende Martin Benkenstein. Darunter fallen die möglichen Effizienzsteigerungen in Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung sowie das Zusammenspiel zwischen den Hochschulen untereinander und mit dem Bildungsministerium. Auch der Greifswalder Senat befürwortet, dass die Finanzierung der staatlichen Hochschulen untersucht wurde. Die Greifswalder Senatsvorsitzende Maria-Theresia Schafmeister allerdings macht deutlich: „Es war der Auftrag zu prüfen, wie hoch die Bedarfe sind – gemessen an dem Angebot, das wir im Land vorhalten. Dieser Auftrag ist meiner Ansicht nach nicht erfüllt wurden.“
Auch für die Rostocker ist klar: Der LRH hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten, dass die tatsächlichen Bedarfe zu ermitteln seien, sondern habe sich auf die zu dem Zeitpunkt freiwerdenden BAföG-Mittel gestürzt. Eine Erklärung haben sie dafür auch: „Der Senat interpretiert dies so, dass der Rechnungshof durchaus erkannt hat, dass eine strukturelle Unterfinanzierung, die noch über die Höhe der BAföG-Mittel hinausgeht, besteht, aber keinen politischen Willen erkennen kann, diese zu beheben.“ Der Aussage des LRH, dass „keine empirische Evidenz für eine strukturelle Unterfinanzierung festgestellt werden“ konnte, widersprechen beide Senate aufs Schärfste. Zudem stören sie sich daran, dass die Universitäten mit einem Ausfinanzierungsgrad von 96 Prozent in vollem Umfang ihren Aufgaben nachgehen sollen. Wenn vier Prozent von 100 Stellen nicht besetzt sind, sei es schwer, allen Anforderungen gerecht zu werden.
Gutachten weise Diskrepanzen auf
Das dem Sonderbericht zugrunde liegende Gutachten des ifo Instituts (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) kommt beim Vergleich der hiesigen mit ähnlichen Universitäten zum dem Schluss, dass die Hochschulen des Landes genug Mittel erhalten. Für Benkenstein ist allerdings fraglich, ob die Vergleichsuniversitäten Jena, Kiel, Magdeburg und die Universität des Saarlands gut gewählt sind. „Bei der Universität des Saarlands sind zurzeit 15 bis 20 Prozent Personalkürzungen geplant“, führt er als Beispiel an.
Der Greifswalder Senat betont, dass das Gutachten methodisch inkonsistent ist. So gehe die Analyse von einer untauglichen Datenlage aus, weil sie unter anderem bei der Universitätsmedizin miteinberechnet, wie viel diese durch die Krankenversorgung eingenommen habe. Die Senatoren bemängeln zudem, dass das die im Bericht aufgeführten BAföG-Millionen nicht zu 100 Prozent den Universitätshaushalten zugeführt werden. Dies allerdings erwarten die Senate beider Hochschulen. Der LRH schlägt vor, damit Stellen im Ministerium zu finanzieren, um die Hochschulen und deren Strukturanpassungen zu steuern. „Sie [die Verteilung der BAföG-Mittel, Anm. d. Red.] würde überdies den im Bericht beklagten Zustand noch verstärken, dass die Hochschulsteuerung des Landes, die auf dem Zusammenspiel von Globalhaushalt und Zielvereinbarung aufbaut, gerade wegen der Einrichtung zahlreicher Nebenquellen in der Hochschulfinanzierung nicht funktioniert“, erklärt der Senat.
Am heutigen Dienstag haben die Vorsitzende des Greifswalder Senats, die Professorin Maria-Theresia Schafmeister, sowie Professor Martin Benkenstein als Vorsitzender des Rostocker Senats gemeinsam die Stellungnahmen der Universitäten in Rostock vorgestellt. Am 5. März findet in Schwerin erneut eine Anhörung zum Sonderbericht statt, zu der unter anderem auch Studierendenvertreter geladen sind.
Foto: darkone via wikimedia (Artikelbild), Kristin Nölting für Uni Rostock (Senatsvorsitzende)