Eine Tafel vor dem Eingang des Greifswalder Strandbads Eldena sorgte in letzter Zeit für Wirbel. Obwohl die Tafel mit der Badeverordnung schon seit langem einzusehen ist, las wohl erst ein Hamburger Gast den Inhalt aufmerksam. Er beschwerte sich anschließend über den Inhalt bei der Deutschen Epilepsievereinigung, bei der Greifswalder Bürgerschaft und der Stadtverwaltung. Zu Recht, denn die brisante Verordnung verwährt „Epileptikern“, „Verwahrlosten“, „Geisteskranken“ und „Personen mit Anstoß erregender Krankheit“ den Zutritt.

Aber nicht nur in Eldena besteht so eine Baderegelung, sondern auch in Städten wie Hildesheim, Trier oder im brandenburgischen Templin, sagt Michael Weilandt, Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder in Essen gegenüber der Ostsee-Zeitung. Das Greifswalder Behindertenforum beschreibt die Strandverordnung als „übel“ und „pure Ausgrenzung“, so die Greifswalder Lokalzeitung im Bericht vom 18.Juni.

Die Verantwortlichen versprachen eine Umformulierung der Badeverordnung, die auf eine veraltete Musterformulierung zurückgehen soll. Zusätzlich versicherten sie, dass eine solche Ausgrenzung in der Praxis nie statt gefunden hätte.

Übrigens: Diese Geschichte brachte Greifswald wieder einmal auf Spiegel Online.

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