Wer sich das erste Mal mit Hochschulpolitik beschäftigt, stößt schnell auf ein ganz eigenes Vokabular. Ein zunächst überforderndes Wirrwarr aus Begrifflichkeiten, Titeln und vor allem Abkürzungen! Höchste Zeit also um etwas Licht ins Dunkle zu bringen, Zusammenhänge aufzuzeigen und euch den Einstieg in die endlosen Weiten der Hochschulpolitik zu ermöglichen. Denn wer die Sprache der Hochschulpolitik versteht, versteht auch, wie Demokratie auf dem Campus funktioniert und wie man sich an ihr beteiligen kann.

Studentische Selbstverwaltung

Die studentische Selbstverwaltung ist in Form der sogenannten „verfassten Studierendenschaft“ rechtlich im Landeshochschulgesetz (kurz LHG) von Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben. Kurz gesagt bedeutet das, dass sich die Studierenden als eigenständige Gruppe der Hochschule zusammentun und ihre Angelegenheiten selbst regeln. Da dies bei einer Anzahl von mehr als 9000 Studierenden nicht ganz einfach ist, gibt es einige studentische Institutionen, die die Interessen der gesamten Studierendenschaft vertreten sollen.

Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Gremium der studentischen Selbstverwaltung. Es besteht aus bis zu 27 Mitgliedern, die jährlich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) und von der gesamten Studierendenschaft gewählt werden. Das Parlament tagt alle zwei Wochen und entscheidet im Allgemeinen über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. Dies beinhaltet unter anderem die Verabschiedung des Finanzhaushalts, die Bearbeitung und Besprechung von Anträgen oder auch die Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

Wer bequem von zuhause tiefere Einblicke in die Arbeit des StuPA bekommen möchte, ist herzlich dazu eingeladen unseren Liveticker zu verfolgen, den unser Ticker-Team bei jeder Sitzung anfertigt!

Hochschulgruppen (HSG)

Die Hochschulgruppen sind Teil des Studierendenparlaments. Ähnlich wie bei einer Partei im Bundestag, schließen sich in ihnen Studierende zusammen, die sich politisch im Rahmen der Hochschulpolitik engagieren wollen und gleiche bzw. ähnliche Interessen und Anliegen verfolgen. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass die Zugehörigkeit zu einer Hochschulgruppe keine Voraussetzung für die Wahl ins StuPa darstellt! Die meisten Mitglieder sind dennoch Teil einer Hochschulgruppe.

In Greifswald gibt es aktuell sechs verschiedene Hochschulgruppen im StuPa, die weitestgehend an das bestehende Parteienspektrum in Deutschland angelehnt sind. Das sind:

Juso Hochschulgruppe (kurz: „Jusos“): direkter Bezug zu der Partei SPD

Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS): direkter Bezug zu der Partei CDU

Linksjugend Solid: direkter Bezug zu der Partei Die Linke

Liberale Hochschulgruppe Greifswald (LHG): direkter Bezug zu der Partei FDP

Campus Grüne HGW: direkter Bezug zu der Partei Bündnis 90/Die Grünen

Werte-Konservative Hochschulgruppe (WKH): kein offizieller Bezug zu einer bestehenden Partei

Präsidium des Studierendenparlaments

Das Studierendenparlament wird im Allgemeinen durch seine*n Präsident*in vertreten. Diese*r wird aus den Reihen der (gewählten) Mitglieder des StuPa gewählt. Er*Sie fungiert danach als Vorsitzende*r des StuPa mit der Aufgabe das Gremium zu leiten, die Sitzungen zu moderieren und Beschlüsse des StuPas umzusetzen. Zusätzlich schägt er*sie zwei Stellvertreter*innen vor, welche dann ebenfalls vom StuPa gewählt werden. Diese müssen lediglich Teil der Studierendenschaft sein und nicht zwingend dem StuPa selbst angehören.

Studentische*r Prorektor*in

Den Posten des studentischen Prorektorats gibt es an der Universität Greifswald seit 2022. Der*Die stundentische*r Prorektor*in ist das studentische Mitglied im Rektorat, welches die Hochschulleitung der Universität ist. Er*Sie ist somit strenggenommen nicht Teil der studentischen, sondern Teil der akademischen Selbstverwaltung der Universität. Trotzdem fungiert er*sie als Anprechpartner*in für die Studierenden im Senat und nimmt beispielsweise ebenfalls an den Sitzungen des StuPas teil. Somit schlägt er*sie eine direkte Brücke zwischen der studentischen und der akademischen Selbstverwaltung der Universität. Seine*Ihre Amtszeit beläuft sich auf ein Jahr, wobei die Wahl durch den akademischen Senat der Hochschule erfolgt.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das Exekutivorgan der Studierendenschaft. Er führt die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft, sorgt für die Ausführung der Beschlüsse aus dem Studierendenparlament und dient ebenso als Interessensvertretung der Studierendenschaft, sowohl in den hochschulpolitischen Gremien, als auch nach außen.

In Greifswald besteht der AStA aus insgesamt 13 Referent*innen, welche sich auf die insgesamt fünf Aufgabenfelder: Hochschulpolitik, Administration, Soziales, Studienorganisation und Kultur aufteilen (für inhaltliche Details zu den Aufgabenfeldern siehe Satzung der Studierendenschaft). Die Wahl seiner Mitglieder erfolgt durch das Studierendenparlament und wird jährlich zu Beginn des Sommersemesters vorgenommen. Dementsprechend gilt für ein gewähltes Mitglied eine Amtszeit von einem Jahr. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass der AStA weitere (nicht stimmberechtigte) Mitglieder kooptiert (hineinwählt). Diese Möglichkeit ist insbesondere für AStA-Praktikant*innen oder Beauftragte, also für Personen mit speziellem inhaltlichem Fachwissen, die zur Unterstützung für einzelne Projekte herangezogen werden, vorgesehen.

Fachschaftsrat (FSR)

Die Fachschaftsräte (FSR) vertreten grundsätzlich die spezifischen Angelegenheiten aller Studierenden eines bestimmten Studiengangs (=Fachschaft). Dabei kann es sein, dass kleinere oder verwandte Fachrichtungen in einer Fachschaft zusammengefasst werden. Die Anzahl der Fachschaften, ihre Organe und grundlegende Züge ihrer Arbeit sind in der sogenannten „Fachschaftsrahmenordnung“ festgeschrieben, welche vom Studierendenparlament bestimmt wird. Die Fachschaftsräte werden jährlich von der gesamten Fachschaft gewählt und bestehen je nach Größe der Fachschaft aus drei bis neun gewählten Mitgliedern. Sie sind in verschiedene Referate (Aufgabenbereiche) unterteilt und organisieren beispielsweise fachliche Veranstaltungen, Partys und die Erstsemesterwoche. Gleichzeitig sind sie das Bindeglied zwischen den Studierenden und den Lehrenden ihres Instituts.

Fachschaftskonferenz (FSK)

Die Fachschaftskonferenz (FSK) findet einmal im Monat statt und dient zur Koordinierung aller Fachschaften. Jeder Fachschaftsrat (FSR) wird dabei von einem Mitglied vertreten. Inhaltlich berät die Fachschaftskonferenz über Sachverhalte, die übergeordnet alle Fachschaften betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Prüfungsordnungen, Durchführungen von Veranstaltungen wie der Erstsemesterwoche oder auch Stellungnahmen an das Studierendenparlament (StuPa).

Teil der Fachschaftskonferenz ist die „Ständige Kommission Lehramt“ (SKL). Sie besteht unter anderem aus Vertreter*innen aus allen lehramtsbildenden Fachschaften sowie weiteren studentischen Vertreter*innen aus universitären lehramtsspezifischen Gremien. Auch die SKL trifft sich monatlich, um fachübergreifende Themen und Probleme zu besprechen und sich regelmäßig mit anderen Universitäten auszutauschen.

Vollversammlung der Studierendenschaft (VV)

Die Vollversammlung (kurz VV) ist formell das höchste Organ der Studierendenschaft. Sie wird einmal pro Semester vom AStA organisiert und bietet allen Studierenden die Möglichkeit eigene Anträge einzureichen und ihre Stimme abzugeben. Dementsprechend werden Anträge, über Probleme und Verbesserungsvorschläge an der Uni, quasi „in großer Runde“ diskutiert und anschließend zur Abstimmung gebracht. Wichtig ist dabei, dass mindestens drei Prozent der Studierenden anwesend sein müssen, um beschlussfähig zu sein. Da die Versammlung traditionell bereits vormittags beginnt, dürfen Dozierende an diesem Tag lediglich bis 12Uhr lehren. Es hat also jeder die Möglichkeit an der Versammlung teilzunehmen und über die Anträge abzustimmen.

Wer dennoch nicht teilnehmen kann oder lieber bequem von Zuhause die Versammlung verfolgen möchte, hat die Möglichkeit auf unseren Liveticker zurückzugreifen, den unser Ticker-Team bei jeder Sitzung anfertigt.

Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommern (LKS M-V)

Die Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommern (LKS M-V) bildet die landesweite Studierendenvertretung. Sie setzt sich aus den insgesamt sechs Studierendenschaften der Universität Greifswald, der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock, der Hochschule Stralsund, der Hochschule Neubrandenburg und der Hochschule Wismar zusammen. Jeder Hochschulstandort wird dabei in der LKS mit zwei Mitgliedern vertreten. Ziel der LKS ist es die Interessen der Studierenden auf landes- und bundespolitischer Ebene zu vertreten und den Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und zu verbessern. Die LKS tagt in der Regel einmal im Monat, wobei die Sitzungen für alle öffentlich zugänglich sind.

Wer noch tiefer in die Materie der studentischen Selbstverwaltung einsteigen möchte, findet weitere Einzelheiten zu den Aufgaben und dem Aufbau der einzelnen Institutionen in der „Satzung der Studierendenschaft der Universität Greifswald
(aktuelle Fassung vom 30.06.2020).

 

Beitragsbild: Laura Schirmeister.