Auch dieses Jahr kommt hier von uns eine kleine, aber feine Erinnerung: Die studentischen Gremienwahlen stehen an. Dieses Jahr finden sie vom 07.01. bis zum 10.01. statt. Online könnt ihr die Leute wählen, die euch in der neuen Legislatur ab dem Sommersemester repräsentieren sollen. Doch wen wählen wir eigentlich, wofür wählen wir und was bedeuten diese Wahlen für die Hochschulpolitik? Hier bekommt ihr eine knackige Einführung dazu, was studentische und akademische Wahlen sind und wofür die Personen zuständig wären, die ihr wählt.

Die studentischen Gremien

Im Zuge der studentischen Gremienwahl wählt ihr Kandidierende für das Studierendenparlament und für euren Fachschaftsrat. Im Studierendenparlament kommen alle zwei Wochen die von euch gewählten Stupist*innen zusammen und debattieren aktuelle Belange der Studierendenschaft, es ist das höchste Gremium der Studierendenschaft. Das lang debattierte Semesterticket, der Umgang der Studierendenschaft mit Geld oder studentisches Wohnen – das sind nur ein paar Einblicke in die aktuellen Debatten. Dementsprechend hat es eine Bedeutung, wem ihr eure Stimme gebt, denn all diese Dinge betreffen euch als Studierende direkt. Genau so wichtig ist es sich mit der Wahl eures Fachschaftsrates zu beschäftigen. Dieser vertritt eure Interessen der Universität gegenüber und soll als Anlaufstelle für euch fungieren. Sie sollen euch zum Beispiel bei Problemen mit eurem Studium oder Professor*innen unterstützen. Außerdem sollen die Mitglieder des FSRs an der Gestaltung der Fakultäten teilhaben. Der FSR eures Vertrauens ist aber auch für das Ausrichten von Veranstaltungen zuständig und nimmt aktive Rollen in den Debatten um Haushaltsgelder und zum Beispiel die Änderung der Rahmenprüfungsordnung ein.

Die akademischen Gremien

Im Rahmen der akademischen Wahlen gebt ihr eure Stimme für euren Fakultätsrat und den studentischen Senat ab. Für jede Fakultät gibt es einen Fakultätsrat. In jedem Fakultätsrat sitzen auch Studierende, die ihr im Zuge dieser Wahl wählen könnt. Hier werden grundsätzliche Fragen zum Studium und zur Lehre an der Fakultät besprochen. Außerdem besetzt der Fakultätsrat das Dekanat, also die Fakultätsleitung.
Im studentischen Senat gibt es die Unterteilung in den engeren und den erweiterten Senat. Im erweiterten Senat wird zum Beispiel die Grundordnung besprochen, aber auch das Rektorat und die Kanzler*in werden bestellt. Hierfür könnt ihr Studierende über eine Liste wählen, die euch dort vertreten sollen. Aus dem erweiterten Senat gehören diejenigen mit den meisten Stimmen der Liste zum engeren Senat. Dort geht es zum Beispiel um die Abstimmung des Haushaltsplanes der Universität.

Natürlich ist es schwierig, Personen zu wählen, die ihr teilweise vielleicht nicht kennt. Um euch umfassender für die Wahl zu informieren, haben wir Steckbriefe zu den einzelnen Personen erstellt und veröffentlichen noch vor der Wahl umfassende Einsichten in die Ziele der Hochschulgruppen.

Beitragsbild: moritz.medien