Jetzt wo die Umbenennung der Universität eigentlich durch ist, werden Stimmen laut, dass die Umbenennung zurückgenommen werden soll. Auch eine kleine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag und eine neue Bürgerinitiative sind dabei. 

Nachdem vor zwei Tagen die Umbenennung der Universität durch den akademischen Senat beschlossen wurde, ging eine Welle der Aufregung durch die Greifswalder Bevölkerung. Besonders in den sozialen Netzwerken kam es teils zu starken Anfeindungen und Drohgebärden gegen die 12 studentischen Senatoren, die die Satzungsänderung im Oktober in den Senat einbrachten und die neuerliche Debatte ins Rollen brachten. Am Donnerstag gründete sich dann ebenfalls über Facebook eine Bürgerinitiative gegen die Umbenennung der EMAU Greifswald. Dort wird neben der Beibehaltung des Namens auch eine stärkere Einbeziehung der Greifswalder Bevölkerung gefordert und auf den hohen Umkostenfaktor, den die Namensänderung nach sich zieht, hingewiesen. Zudem soll eine Petition den akademischen Senat der Universität zu einer Rücknahme der Entscheidung bewegen. Mit Stand Freitag, 10:40 Uhr haben 280 Personen unterschrieben. In dem Erklärungstext heißt es, dass die Studierenden keinen Bezug zu Greifswald und der Geschichte der Stadt haben. Daraus soll folgen, dass diese keine Berechtigung zu so einer Entscheidung haben. Da diese jedoch in den akademischen Senat gewählt wurden und Statusgruppe der Studierenden vertreten sind sie formal zu einer Abstimmung berechtigt. 

Einen anderen Weg beschritt das Landtags- und Greifswalder Bürgerschaftsmitglied für die CDU Egbert Liskow. Dieser richtete sich mit einer kleinen Anfrage an Bildungsministerin Birgit Hesse. Ihrem Ministerium unterliegt die Bestätigung der Umbenennung. In der kleinen Anfrage bezweifelte der CDU-Politiker die rechtliche Richtigkeit des Senatsbeschlusses.

1. Ist der Senat der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald berechtigt, eigenständig eine Änderung des Namens zu beschließen, obwohl in § 1 Abs. 1 LHG M-V der Name ausdrücklich bestimmt ist?
2. Ist es zutreffend, dass der Name „Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald“ in die zeitlich danach erstellte Grundordnung eingegangen ist, weil dieser so im Landeshochschulgesetz vorgegeben war?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass durch den Beschluss des Senats aufgrund einer untergesetzlichen Regelung, Änderungen im Landeshochschulgesetz vorgenommen werden müssten und dadurch in die Gesetzgebungsbefugnis des Landtages eingegriffen wird? 
4. Hat der Beschluss des Senats lediglich empfehlenden Charakter oder bindende Wirkung?
5. Beabsichtigt die Landesregierung aufgrund dieser rechtlichen Bedenken den Beschluss des Senats vom 18.01.2017 auf Namensänderung zu beanstanden?
– Quelle CDU-vg.de 19.01.2017
 
Hesse hingegen ließ hingegen bereits am Mittwoch über einen Sprecher verlauten, dass sie keinen Zweifel an der Richtigkeit der formalen Entscheidung des Senates sehe. Im Landeshochschulgesetz sei
sei klar verankert, dass der Standort der Universität im Namen erkennbar seien muss, das sei bei der jüngsten Entscheidung gegeben.  
 

Die Kostenfrage

 
Bereits im Vorfeld wurde auch die Kostenfrage als Argument gegen die Umbenennung der Universität ins Feld geführt. Vor der Entscheidung geisterte eine Zahl von 300.000 Euro durch Greifswald. Die Ostsee-Zeitung griff diese am Mittwochabend auf, in dem sie Ralph Weber, Landtagsabgeordneter der AfD und Rechtsprofessor der Universität zitierte. Er nannte die Zahl mit den Worten geschätzt und etwa. Die Ostsee-Zeitung begründete die Entscheidung, dem AfD Politiker und Hochschulpolitischen Sprecher der Partei ein Podium zu bieten mit seiner Funktion innerhalb der Partei und das man die Zahl prominent zur Diskussion stellen wollte. Nur einen Tag später, am gestrigen Donnerstag, sprach man bei der OZ-Online von einer Zahl weit unter 100.000 Euro mit Berufung auf einen Sprecher der Universität. 
 
Am heutigen Freitagvormittag meldete sich auch die Rektorin der Universität, Frau Prof. Weber, zu Wort. In einer Mail an alle Studierenden und Angehörigen der Universität. Auch sie betonte erneut, dass die Umbenennung erst nach der Zustimmung durch das Bildungsministerium erfolgt. Der webmoritz. wird in kürze ein Interview mit dem Kanzler der Universität, Dr. Wolfgang Flieger, veröffentlichen. Als oberster Verwalter der Alma Mater obliegt ihm auch die kostenneutrale Umbenennung zu koordinieren. 
 
Foto: Magnus Schult