Die erste Uniwoche ist vorbei und jetzt steht fest: Greifswald hat wieder mehr Erstsemester.
Die ersten von ihnen dürften inzwischen das Gefühl haben, mit Greifswald als Heimathafen die richtige Wahl getroffen zu haben. Falls es bei euch noch nicht soweit ist: Keine Sorge, das kommt noch. Spätestens im Sommer, wenn ihr am Strand von Eldena sitzt, der seit dieser Saison kostenlos betreten werden darf. Oder spätestens, wenn ihr im Sommer abends am Ryck sitzt und das saubere Wasser betrachtet, in dem unter keinen Umständen vor einigen Jahren eine Eisenbahnbrücke versenkt wurde. Aber spätestens dann, wenn der Winter vorbei ist und ihr nicht mehr mit Jacke im Hörsaal sitzen müsst, weil die Fenster noch aus einem anderen Jahrtausend stammen. Eine Tatsache, die man der Universität nur allzugerne verzeiht, immerhin setzt sie ihre Prioritäten auf die weichen Standortfaktoren, um die sich die verschiedenen Stellen der Hochschulleitung besonders gerne kümmern und für deren Erhalt sie nichts unversucht lassen. Dann beginnt auch wieder die Zeit, in der diese weiche Standortfaktoren zum Tragen kommen und dafür sorgen, dass Greifswald zum Heimathafen wird. Die Zeit, in der euch Handyverkäufer in der Innenstadt etwas über Tierschutz erzählen verkaufen wollen und ihr mit dem Rad nach Lubmin fahrt, weil wenigstens dort der Strand kostenlos nutzbar ist. Irgendwann wird es auch sicher einen Radweg dorthin geben, sodass ihr nicht mehr um euer Leben fürchten müsst, wenn euch zum wiederholten Mal ein LKW mit hundert Sachen und viel zu geringem Seitenabstand überholt. Wenn es schließlich etwas gibt, um das sich unsere Verwaltung und die Polizei kümmert, dann die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Regelmäßig finden Kontrollen statt, um die Autofahrer daran zu erinnern, dass sie einen gewissen Sicherheitsabstand halten müssen. Und es ist ja auch nicht so, dass es zu einer großen Debatte führen würde, wenn die Überlegung im Raum steht, vor einer Schule eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzurichten. Andere Erstis fangen jetzt vielleicht schon ob ihrer Berufswahl an zu zweifeln, ob sie den richtigen Weg eingeschlagen haben. Da ist es auch keine besonders große Hilfe, dass inzwischen feststeht, dass man für einen Literaturnobelpreis nicht studiert haben muss. Ein Studium ist dann doch kein Garant für Erfolg. Umgekehrt natürlich genauso. Zumindest wissen wir in Greifswald, dass wir hier sicher im Straßenverkehr unterwegs sind vor Sturmfluten sind. Da kann einem auch der nächste Montag nichts mehr anhaben.
Ich zerstöre vermutlich die heile (Bade-)Welt von Magnus Schult: Die Strandnutzung in Lubmin ist nicht kostenlos! Der Besuch des Strandes ist nur nach Zahlung von Kurtax gestattet, vgl. https://www.amtlubmin.de/rechtsgrundlagen/1/9570/kurabgabesatzung.html
Wo steht in der Satzung, dass die Strandnutzung „strandtalerpflichtig“ ist?
Der gesamte Bereich der Gemeinde Lubmin ist Strandtaler Pflichtig D. H. der Strand die Gehwege usw.. Die Gemeinde ist ein Seebad das ist quasi ne touristensteuer und sehr sinnvoll.
Also am Strand Strandtaler.
Strandnutzung nur gegen Cash !
Irgendwie können immer weniger Leute, auch an der Uni, Texte verstehen (von der Rechtschreibung Pans ganz zu schweigen). Wo steht das denn in der Satzung, Pan und Jannis??
Die bloße Strandnutzung ist eben nicht „strandtalerpflichtig“.
Hey,
Alles gut, das ist doch deine Chance dich noch stärker Konstruktiv zu beteiligen 🙂
Ich freue mich sehr auf deine Erklärung. Da außer dir keiner Texte versteht, kannst du sie uns ja „übersetzen“
§1
„(1) Die Gemeinde Lubmin ist als Seebad anerkannt. Erhebungsgebiet ist das Gemeindegebiet.“
Quelle:https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/rechtsgrundlagen/1346224450lubmin_kurabgabesatzung.pdf
Der Strand ist Teil des Gemeindegebiets, glaub ich.
„(3) Die Strandtalerkarte ist beim Betreten der Anlagen und Einrichtungen sowie dem Strand
mitzuführen. Sie ist auf Verlangen den Aufsichtspersonen, die sich ausweisen müssen,
vorzuzeigen. “
Und jetzt der Personenkreis.
(1) Strandtalerpflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt, ohne dort seinen
Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt zu haben. Unterkunft nimmt auch, wer in Wohnwagen,
Fahrzeugen, Zelten und dergleichen wohnt.
(2) Strandtalerpflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer
Wohneinheit (Wochenendhäuser, Bungalows o.ä.) ist, wenn und soweit er sie überwiegend
selbst zu Erholungszwecken nutzt.
Drösel dies mal bitte auf, wie die MA bei der Kontrolle am Strand zwischen Tagesgästen und Urlaubern mit Unterkunft differenzieren.
<3