Der Fakultätsrat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (RSF) entschied sich bei der gestrigen Sitzung gegen eine öffentliche Stellungnahme.
Bereits während der Berichte aus dem Dekanat stellte sich wieder ein Thema in den Vordergrund, welches seit Wochen nicht mehr aus der Universität wegzudenken ist. Der Dekan der RSF, Prof. Lege, sprach über die Thematik der „Promotion Bunzel“ aus der vergangenen Senatssitzung. Diese stehe in keiner Kontroverse mit der Promotionsordnung und könne deshalb bei wissenschaftlich eingehaltenen Richtlinien rechtlich nicht angefochten werden. Nachdem ein Fakultätsratsmitglied bezüglich einer Stellungnahme der Fakultät nachfragte, sprach sich ein Kollege dagegen aus. In der Begründung hieß es, dass aufgrund der rechtlich nicht anfechtbaren Promotion eine Stellungnahme der Fakultät negativ zurückfallen könnte. Ein anwesender Gast wies jedoch darauf hin, dass man sich in der Studierendenschaft, auch aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments, eine Erklärung der Fakultät wünsche, um etwaigen, auch internationalen, Rufschädigungen für die Universität vorzubeugen.
Professor Schinkels erklärte daraufhin, dass die Medienlandschaft eh nur wieder die „Empörungsmaschinerie“ anwerfen würde und bei einer entsprechenden, öffentlichen Reaktion der Fakultät nur das Negative im Vordergrund stünde. Unterstützend fügte ein weiterer Kollege hinzu: der Promovend sei zwar in seiner Vergangenheit im rechtsradikalen Spektrum aktiv gewesen und auch wegen einer Straftat verurteilt worden, jedoch seien diese Tatsachen bereits verjährt und man könne nicht wissen, ob er immernoch in diesen Kreisen unterwegs ist.
Unterstützend fügte der Dekan hinzu, dass niemand dazu verpflichtet sei, sich von seiner vergangenen, politischen Position zu distanzieren. Man könne heute trotzdem der ehemaligen Gesinnung entgegenstehen, ohne es nach außen zu tragen. Stichwort nach außen tragen: Bereits in der Sitzung des Studierendenparlaments am 19. April war der Dekan nicht bereit, öffentlich Stellung zu nehmen. Eine benötigte Zweidrittel-Mehrheit zum Ausschluss der Öffentlichkeit wurde nicht erreicht. Am Ende bleibt es dabei: die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät hüllt sich auch weiterhin in Schweigen.
Foto: Magnus Schult, Prof. Lege im Studierendenparlament
Daß jemandem aufgrund seiner politischen Einstellung der Zugang zu akademischen Institutionen verweigert wurde, hatten wir in Deutschland ja schon mal. Glücklicherweise sind diese Zeiten vorbei,abrr einige wünschen sich das wohl zurück.
*aufgrund
*„Empörungsmaschinerie“
*[…], ob er immernoch in diesen Kreisen unterwegs sei
Meine Fresse, sprachlich ist der Artikel eine Vollkatastrophe. Zum Inhalt sage ich besser nichts.(#Empoerungsmaschinerie)
Einfach mehr Nazis promovieren lassen, den äußerlich schon verkommenen Weber weiter freidrehen lassen, ein paar warme Worte, wen juckt es schon? Die Uni war so oft mit schlechten Schlagzeilen in der Presse, emeritierte Professoren geben sich Mühe, Studierenden jedes Mitspracherecht abzusprechen, Arndt als Patron… passt doch alles super zusammen. Die Dulli-Hochschule im Nordosten, hinterwäldlerischer geht’s nicht mehr. Was soll’s.
Die paar Zecken, die noch rumjaulen, sind eh alles unfähige Langzeitstudis, die Elite säuft Bier aufm Haus und gröhlt nachts inna Fußgängerzone. Olé olé, Greifswald wird wieder akademische Strafkolonie.
Eine kurze Frage zur Abrundung dieses „kleinen Kunstwerkes“: Da ist was von einer „Operation …“ zu lesen. Widerspricht die Nennung eines dortigen Namens eigentlich eine Empfehlung des Pressekodicis? Oder ist der Fall schon als allgemein bekannt anzusehen, so dass durch Namensnennung kein weiterer Schaden für den Betroffenen, für den ja noch die Unschuldsvermutung gilt, entsteht? Immerhin existiert ja bereits ein Wikipedia-Eintrag für ihn, allerdings ebenso wie für einen gewissen Germanwings-Bruchpiloten, bei der meiner Erinnerung zufolge tatsächlich der Presserat reagierte.
„Unschuldsvermutung“? Wessen hat er sich denn schuldig gemacht? Rassistische Positionen zu vertreten ist zwar Scheiße, aber nicht verboten. Ebenso wenig, wie es verboten ist, Kommunist, Anarchist, Nationalsozialist, Nationalist, Christ, Hinduist, Moslem, Jude… usw. usf. zu sein. Das ist ja das Schöne an der Meinungs- und Religionsfreiheit.
Das Problem ist hier nur folgendes: Er durfte aufgrund seiner politischen Einstellung, die eben NICHT als mit dem Grundgesetz vereinbar galt und gilt, keine Laufbahn im öffentlichen Dienst antreten. Durch die Promotion hat er jedoch nun wiederum die Chance – trotz seiner mit dem GG nicht zu vereinbaren Einstellung – über den Weg als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. die Berechtigung zur Habilitation in den öffentlichen Dienst treten zu können.
Und gerade bei Ämtern, die sozusagen die Eckpfeiler unserer Gesellschaft repräsentieren, und dazu gehört nun mal die Gerichtsbarkeit, sollte es unabdingbar sein, ohne wenn und aber hinter den Ideen des Grundgesetzes zu stehen.
Allerdings: Verboten ist es nicht, eine vom GG abweichende Meinung zu haben. Nur wie gesagt sollte es dann eigentlich auch so sein, dass diese Menschen NICHT im öffentlichen Dienst tätig sein dürften… – weil sich damit der Staat selbst schadet.
Herzlichen Dank für Deine erhellende Antwort! (Ernst gemeint!) Mir sind jetzt einige weitere Aspekte der Sachlage klar geworden. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man also auch mit vermutlich verfassungsfeindlicher Gesinnung promovieren, nur die Laufbahn im öffentlichen Dienst als Richter ist einem verwehrt (wobei er laut einem wunderbar „bequellten“ Wikipedia-Artikel [Disclaimer: trotzdem ganz schlechte Quelle, weil Sekundärliteratur] einen diesbezüglichen Fragebogen bei der Bewerbung auf’s Richteramt falsch ausgefüllt hat), richtig? Gibt es eigentlich auch bei der Einstellung zum öffentlichen Dienst als wissenschaftlicher Mitarbeiter einen wahrheitsgemäß auszufüllenden Fragebogen?
Andere Frage, weiß jemand, ob die Band „Hassgesang“ des B. selbst verboten ist? Zumindest Teile ihres Liedgutes sind ja, soweit ich weiß, mit absolutem Verbreitungsverbot indiziert.
Im Übrigen möchte ich mich nochmal für die wunderbare, sachliche Diskussion unter diesem Artikel bedanken.
Pressekodicis?
Ist das was mit Nudeln?
Wenn dann Kodexe oder Kodizes? Obwohl der benannte Kodex keine Sammlung sein dürfte und damit die Einzahl ausreicht.
Mit Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken und Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet dürfte der Name ohnehin der Öffentlichkeit bekannt sein.
Zur Publikation: Kann man so sehen. Einwenden könnte man, dass man, ohne den Namen zu kennen, wohl nicht so ganz einfach an die Dissertation herankommt. Dann müsste man schon Suchkriterien wie Zeitraum, Fach und Universität benutzen.
Zum „Kodicis“: Die Form gefiel mir einfach :-). „Pressekodex“ steht hier – aus dem Satzzusammenhang heraus für mich leicht ersichtlich – keinesfalls im Plural, sondern, der Wortherkunft folgend, im lateinischen Genitiv – ähnlich wie bei der derselben Deklinationsklasse zugehörigen Matrix (https://la.wiktionary.org/wiki/matrix).
PS: Wie kommst Du auf Nudeln?