Der  Fakultätsrat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (RSF) entschied sich bei der gestrigen Sitzung gegen eine öffentliche Stellungnahme.

Bereits während der Berichte aus dem Dekanat stellte sich wieder ein Thema in den Vordergrund, welches seit Wochen nicht mehr aus der Universität wegzudenken ist. Der Dekan der RSF, Prof. Lege, sprach über die Thematik der „Promotion Bunzel“ aus der vergangenen Senatssitzung. Diese stehe in keiner Kontroverse mit der Promotionsordnung und könne deshalb bei wissenschaftlich eingehaltenen Richtlinien rechtlich nicht angefochten werden. Nachdem ein Fakultätsratsmitglied bezüglich einer Stellungnahme der Fakultät nachfragte, sprach sich ein Kollege dagegen aus. In der Begründung hieß es, dass aufgrund der rechtlich nicht anfechtbaren Promotion eine Stellungnahme der Fakultät negativ zurückfallen könnte. Ein anwesender Gast wies jedoch darauf hin, dass man sich in der Studierendenschaft, auch aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments, eine Erklärung der Fakultät wünsche, um etwaigen, auch internationalen, Rufschädigungen für die Universität vorzubeugen.

Professor Schinkels erklärte daraufhin, dass die Medienlandschaft eh nur wieder die „Empörungsmaschinerie“ anwerfen würde und bei einer entsprechenden, öffentlichen Reaktion der Fakultät nur das Negative im Vordergrund stünde. Unterstützend fügte ein weiterer Kollege hinzu: der Promovend sei zwar in seiner Vergangenheit im rechtsradikalen Spektrum aktiv gewesen und auch wegen einer Straftat verurteilt worden, jedoch seien diese Tatsachen bereits verjährt und man könne nicht wissen, ob er immernoch in diesen Kreisen unterwegs ist.

Unterstützend fügte der Dekan hinzu, dass niemand dazu verpflichtet sei, sich von seiner vergangenen, politischen Position zu distanzieren. Man könne heute trotzdem der ehemaligen Gesinnung entgegenstehen, ohne es nach außen zu tragen. Stichwort nach außen tragen: Bereits in der Sitzung des Studierendenparlaments am 19. April war der Dekan nicht bereit, öffentlich Stellung zu nehmen. Eine benötigte Zweidrittel-Mehrheit zum Ausschluss der Öffentlichkeit wurde nicht erreicht. Am Ende bleibt es dabei: die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät hüllt sich auch weiterhin in Schweigen.

 

Foto: Magnus Schult, Prof. Lege im Studierendenparlament