Lachen ist gesund. Das muss auch der stellvertretende Oberbürgermeister und ehemaliger Kandidat um den Oberbürgermeisterposten erkannt haben und hat deswegen exklusiv über die OZ ankündigen lassen, dass er Klage gegen die Entscheidung der Bürgerschaft einreichen wird.
Anders können sich viele diese Entscheidung zumindest nicht erklären. Nachdem sich über Monate kein Mensch aus dem betroffenen Wahlbezirk gefunden hatte, der öffentlich zugeben wollte, den CDU Kandidaten nur deshalb nicht gewählt zu haben, weil er am Wahlsonntag vor verschlossener Tür stand, soll nun ein Gericht darüber entscheiden, wie erheblich der Wahlfehler war. Obwohl sich niemand gemeldet hatte, bestand die CDU um ihren Kandidaten darauf, dass mehr als 15 ihrer Wähler nicht in der Lage waren, eine Klingel zu betätigen. Der geneigte Leser mag nun selber entscheiden, für wie wahrscheinlich er das hält – immerhin hat sich auch noch niemand gemeldet, weil er an seinem demokratischen Recht gehindert wurde. Auch unter den Einspruchsführern gab es nur eine Person, die am Wahlsonntag nicht an diesem demokratischen Prozess partizipieren konnte – dies lag aber weniger an der geschlossenen Tür als vielmehr am Wohnort des Einspruchsführers – schließlich wohnte dieser nicht in der Universitäts- und Hansestadt oder gar in dem betroffenen Wahlbezirk. Die Sorge um geschlossene Türen war stattdessen über die Stadtgrenzen hinaus bis nach Brandenburg vorgedrungen. Vorgedrungen war das Thema auch in die Redaktionen diverser Medien. Diese interessierten sich aber mehr für den gesundheitlichen als für den demokratischen Aspekt der Lokalposse. Damit war Greifswald immerhin erneut mit einer Lokalposse in den Schlagzeilen der bundesweiten Presse. Dem amtierenden Oberbürgermeister war dabei gar nicht zum Lachen zumute. Dass an seinem Stuhl gesägt wurde, erfuhr er erst aus der Presse. Um die Paartherapie kommt das seltsame Paar nun nicht mehr herum. Welche Auswirkungen die kurzzeitige Schwäche der Fußmatte auf die Verwaltung und damit auch auf die Einwohner Greifswalds haben wird, bleibt abzuwarten. Eine schlechtere Ausgangssituation für einen neuen Oberbürgermeister ist aber kaum denkbar. Man könnte meinen, auf Greifswald läge ein Fluch, der alles zu verhindern sucht, was den schwarzen Filz in Muttis Wahlkreis zu entflechten versucht. Es muss sich dabei um einen alten Fluch handeln, sind doch die Grünen inzwischen weit gekommen und haben ihre Turnschuhe mit den Resten ihrer Kindheit auf dem Dachboden verstaut. Die Konservativen haben sich diese Schuhe zwar nicht angezogen, der Vorgänger des neuen grünen Oberbürgermeister war aber ebenso wie dieser mit einem Drahtesel unterwegs. So wie in jeder Beziehung werden sich die beiden einstigen Konkurrenten gegenseitig beeinflussen und verändern. Hoffen wir, dass sie sich ebenso zusammenreißen und das Beste aus der Situation rausholen. “Es gehören immer zwei zu einer kaputten Ehe.” aus: Ein seltsames Paar
Die Kolumnisten mögen das zum Lachen finden, aber vielleicht warten wir einfach mal die Entscheidung des OVG ab (mindestens bis dahin wird sie Sache sicher gehen). Leute, die in dieser Materie bewandert sind (d.h. erfahrene Volljuristen, die – anders als die insoweit offenkundig vollkommen ahnungslosen Kolumnisten – auch mal die eine oder andere Fachpublikation gelesen haben, vor allem aber die einschlägige verwaltungs- und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung kennen), halten es für überwiegend wahrscheinlich, dass die Wahlanfechtung des stellvertretenden OB im Ergebnis Erfolg haben wird.
Ich hätte übrigens gerne mal die Beiträge gelesen, die wir geneigte Leser hier von den Kolumnisten bei exakt umgekehrtem Ausgang der Stichwahl vorgesetzt bekommen hätten, also bei 15 Stimmen Differenz zugunsten des stellv. OB und einem (für wie lange eigentlich?) verschlossenen Wahllokal in einem "grünen" Wahlbezirk.
Übrigens: Ich habe bei der Wahl für den Wechsel gestimmt. Nach 25 Jahren wollte ich wirklich mal einen "neuen Besen" im Rathaus (kehren) sehen. Den haben wir nun und ich hoffe, er macht seine Sache gut. Aber dass er dort (noch) kehren darf, hat einfach einen faden Beigeschmack. Das ist sehr schade.
Gar keine, weil niemand geklagt hätte.