Wer kennt das nicht? Die Einen sehen einen erheblichen Einschnitt ihres Selbstbestimmungsrechts und ihrer Privatsphäre, die Anderen fühlen sich zukunftsorientiert und freuen sich über den unkomplizierten Austausch von Informationen. Die Rede ist natürlich von der Datenschutzdebatte, die nun die Universität Greifswald erreicht hat.
Anlass ist die bevorstehende Änderung der Datenschutzsatzung. Diese regelt, wie mit den Daten sämtlicher Personen, welche mit der Universität in Verbindung stehen, umgegangen wird. Dies betrifft Studenten, Studienbewerber, Doktoranden, Prüfungskandidaten sowie Gast- und Zweithörer und Teilnehmer am Studienkolleg.
In der letzten Senatssitzung stand eine Änderungen auf der Tagesordnung und in der Diskussion zeigte sich, dass vor allem einige wesentliche Details strittig sind. Dazu gehörte insbesondere das Problem, dass viele Studenten unwissentlich mit ihrer Immatrikulation auch der Speicherung ihrer Daten über einen sehr langen Zeitraum zustimmen. So meinte der Präsident des Studierendenparlamentes Milos Rodatos: „Wie soll ein 19-Jähriger Student verstehen, dass er mit einem Häckchen seine Daten für 50 Jahre speichern lässt?“.
Folgende Daten werden gemäß Datenschutzsatzung nach Verlassen der Universität über 50 Jahre gespeichert:
- Vorname und Familienname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Heimatanschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Fakultätszugehörigkeit, Matrikelnummer
- Studiengang, Studienfach, abgelegte Prüfungen (Art, Fach, Datum und Ergebnis)
- Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Aufnahme in die Universität
- Zeitpunkt der Exmatrikulation oder der Beendigung des Studiums
Alle übrigen Daten werden bereits vier Jahre nach Verlassen der Universität gelöscht. Zwar gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs, allerdings gilt das nur für die E-Mail-Adresse, die Heimatanschrift und die Telefonnummer. Diese werden sofort gelöscht.
Deshalb fänden es viele Senatoren besser, wenn es eine Zuspruchsklausel gäbe. Das bedeutet, dass die Daten erst gespeichert werden dürfen, wenn der Studierende seine Zustimmung gegeben hat. Somit könnte das verhindert werden, was viele Senatoren mit den Methoden von Facebook verglichen haben. „Wir sprechen hier von 11.700 Studierenden, bei denen laut einem Datenschutzbeauftragten in Facebook-Manier die Daten abgegriffen werden“, beklagte Rodatos. Professor Joachim Schiedermair schlug vor, eine solche Klausel auf dem Exmatrikulationsdokument aufzuführen. Auch sollten die Daten nicht für 50, sondern nur für 30 Jahre gespeichert werden.
Probleme bei der Erreichbarkeit von Ehemaligen
Dies bringe allerdings einige Probleme bei der Alumni-Arbeit mit sich. Bei sich häufig verändernden Daten wie Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail- Konten sei es ohnehin kompliziert, jemanden nach einer gewissen Zeit nach dem Studium zu erreichen, wie Babette Verclas, Leiterin des Alumni-Büros erklärte. Dieses pflegt den Kontakt zu den ehemaligen Studierenden und veranstaltete im vergangenen Oktober ein Treffen. Dabei gab es Schwierigkeiten bei der Organisation: „Ich konnte keinem direkt schreiben, weil es keine Datenbank gibt, die ich verwenden kann.“
Für den Austausch der Daten von den Ehemaligen müssen diese ohnehin nach Paragraf sieben der Datenschutzsatzung ihre schriftliche Zustimmung geben. Das Fehlen einer Datenbank für die Alumnis sorge dafür, das die Uni ehemalige Studenten nur über soziale Netzwerke wie Facebook kontaktieren könne. Dabei werden zum einen nicht alle erreicht und zum anderen sollte es diejenigen, denen der Schutz ihrer Daten wirklich wichtig ist, wesentlich mehr beunruhigen, auf diese Netzwerke zurückgreifen zu müssen.
Eine Datenbank würde es ermöglichen, die Ehemaligen direkt zu kontaktieren, um ihnen alle gewünschten Informationen zukommen zu lassen, sowie weiterführende Projekte für sie zu realisieren, beschrieb Verclas. Auf diese Weise könnten Karrierenetzwerke entstehen und ein Austausch zwischen Studenten und Alumnis wäre gewährleistet. Auch ließen sich statistische Erhebungen durchführen, welche von der Universität zur Qualitätssteigerung genutzt werden könnten.
Dies ist natürlich auch ein Schwachpunkt, denn je größer die Vernetzung ist, desto schwieriger ist die Sicherstellung des Datenschutzes. Auch die statistischen Erhebungen werden wahrscheinlich nicht nur der Universität zugänglich sein. Aber hier muss sich auch wieder jeder Betroffene die Frage stellen, ob er von den vielen Vorteilen der besseren Vernetzung profitieren möchte, oder ob es ihm wichtiger ist, jederzeit Herr über die eigene Identität zu sein.
Das Thema Datenschutz wird nun in die Satzungskommission gehen und in der nächsten Senatssitzung am 18. Dezember erneut behandelt werden.
Fotos: Simon Voigt (Archiv)