Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraße: So richtig blickt man manchmal nicht mehr durch bei den vielen Formen der Radverkehrsführung. Insbesondere da Greifswald „Fahrradhauptstadt“ sein will und in gut gemeintem Aktionismus einen Flickenteppich aus den verschiedenen Lösungen über die ganze Stadt ausgebreitet hat. Der webMoritz sagt euch, was ihr wo dürft, und was ihr euch gefallen lassen müsst. Außerdem werfen wir einen kurzen Blick auf den neuen Bußgeldkatalog.
Fangen wir mit dem altbekannten Radweg an: Hier hat niemand anderes etwas zu suchen, außer eventuell Mofas. Eure eigene kleine Welt. Wenn ihr euch den Radweg mit Fußgängern teilt, dann solltet ihr Rücksicht auf sie nehmen.
Eine Freigabe von Fußwegen für Radfahrer („Radfahrer frei“) berechtigt euch dazu, auf dem Fußweg zu fahren, allerdings müsst ihr, sofern notwendig, eure Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen. Fußwege oder Fußgängerzonen, die nicht für Radfahrer freigegeben sind, dürft ihr logischerweise auch nicht nutzen. Wenn ihr es doch macht und erwischt werdet, werden mindestens 15 Euro fällig.
Fahrradstraßen hingegen geben euch Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. Hier dürft ihr ungestraft nebeneinander fahren, müsst nicht Platz machen für Autos und das Geschwindigkeitslimit sind 30 Kilometer pro Stunde.
Mit Markierungen gegen knappe Kassen
Eine relativ neue Lösung sind Schutzstreifen (Führung im Straßenraum, abgetrennt durch unterbrochene Linie). Sie werden extra für den Radverkehr angelegt. Ähnlich wie beim Radweg müsst ihr hier fahren, dürft aber zum Überholen den Schutzstreifen verlassen. Ebenso dürfen Autofahrer „bei Bedarf“ auf den Schutzstreifen ausweichen, zum Beispiel wenn ihnen ein breites Fahrzeug entgegenkommt. Dabei dürfen sie euch natürlich nicht gefährden. Außerdem herrscht auf dem Schutzstreifen ein Parkverbot.
Auch der Radfahrstreifen (Führung im Straßenraum, abgetrennt mit durchgehender Linie) ist extra für euch da. Im Gegensatz zum Schutzstreifen haben Autos hier rein gar nix verloren, allerdings dürft ihr ihn auch nicht zum Überholen verlassen. Daher ist er in der Regel breiter als der Schutzstreifen. Diese beiden Lösungen sind deutlich günstiger als der Bau eines Radweges und daher inzwischen sehr beliebt in ganz Deutschland
Alles wird teurer, sogar das Bußgeld
Überall gilt natürlich das Rechtsfahrgebot: Wenn auf der rechten Straßenseite ein Radweg oder Ähnliches ausgewiesen ist, so müsst ihr diesen benutzen. Andernfalls werden mindestens 15 Euro fällig, außerdem gefährdet ihr euch nur unnötig (immer wieder „schön“ zu beobachten an der Bushaltestelle „Platz der Freiheit“ an der Anklamer Straße, nahe der Europakreuzung). Telefonieren ist natürlich auch nicht erlaubt, hier werden mindestens 25 Euro fällig, und wenn das Licht an eurem Rad nicht betriebsbereit ist, müsst ihr 20 Euro berappen, auch tagsüber.
„Ist doch alles Mumpitz, ich fahre wo ich will“ mag mancher jetzt sagen. Klar, könntet ihr machen, dafür müsste sich nur jeder Verkehrsteilnehmer an Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung halten:
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Leider ist es unwahrscheinlich, dass dies eines Tages passiert, weshalb es die restlichen 53 Paragraphen ebenfalls gibt. Und extra ausgewiesene Radwege. Und Polizeikontrollen. Und Bußgelder.
Wem das alles zu kompliziert ist, der halte sich an folgende drei Faustregeln:
- Nehmt Rücksicht.
- Wenn irgendwo ein blaues Schild mit weißem Radfahrer ist, müsst ihr dort fahren.
- Pocht nicht auf euer Recht und fahrt vorsichtig. Im Zweifelsfall seid ihr meist der schwächere Verkehrsteilnehmer.
Fotos: Erik Lohmann
Dem Versuch einer Verkehrserziehung fehlen zwei wichtiges Kapitel. Einbahnstrassen. Das Einhalten der Richtung dient durchaus der eigenen Lebenserhaltung. Nicht jede ist generell in alle Richtungen befahrbar. Als Faustregel gilt, Zusatzschilder lesen und befolgen. Vorfahrt. Wenn kein Schild an der Kreuzung steht bedeutet das nicht jeder fährt wie er will. In der Innenstadt gilt sehr oft rechts vor links. Hier hat ein Jeder von rechts kommende das Recht vor einem selbst die Kreuzung zu passieren. Im Zweifelsfall Punkt 3.
Der Schutzstreifen als relativ neue Lösung existiert immerhin seit 1977. Auch gilt keine Benutzungspflicht. Lediglich das Rechtsfahrgebot greift hier. Und zu guter Letzt ist es lediglich ein weißes Fahrrad auf blauem Grund. Der Fahrer fehlt.
Wobei man dazu anmerken sollte, dass es in der Domstraße als Einbahnstraße zwar erlaubt ist, sie in beide Richtungen zu befahren, tatsächlich allerdings nur in eine Richtung befahrbar ist, nämlich in der, in der sich auch Autos bewegen. Kommt ein Fahrradfahrer einem entgegen, kann der laut StVO vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Rad und Auto nicht mehr eingehalten werden. Deshalb finde ich es auch einfach nur verrückt, dass die Stadt da den Radfahrern per Schild und Fahrbahnmarkierungen erlaubt, entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.
in dem Fall gilt, der jenige mit dem hinderniss auf seiner fahrbahnseite, hat dem anderen vorfahrt zu gewähren… wo ist also das problem?
Das viele Verkehrsteilnehmer das nicht wissen, beziehungsweise nicht anwenden, und dass in der Domstraße nur relativ wenige Stellen zu finden sind, an denen ein Auto dem Radfahrer Platz machen kann – sofern der Autofahrer es denn überhaupt für notwendig erachtet.