Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraße: So richtig blickt man manchmal nicht mehr durch bei den vielen Formen der Radverkehrsführung. Insbesondere da Greifswald „Fahrradhauptstadt“ sein will und in gut gemeintem Aktionismus einen Flickenteppich aus den verschiedenen Lösungen über die ganze Stadt ausgebreitet hat. Der webMoritz sagt euch, was ihr wo dürft, und was ihr euch gefallen lassen müsst. Außerdem werfen wir einen kurzen Blick auf den neuen Bußgeldkatalog.

Fangen wir mit dem altbekannten Radweg an: Hier hat niemand anderes etwas zu suchen, außer eventuell Mofas. Eure eigene kleine Welt. Wenn ihr euch den Radweg mit Fußgängern teilt, dann solltet ihr Rücksicht auf sie nehmen.

Eine Freigabe von Fußwegen für Radfahrer („Radfahrer frei“) berechtigt euch dazu, auf dem Fußweg zu fahren, allerdings müsst ihr, sofern notwendig, eure Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen. Fußwege oder Fußgängerzonen, die nicht für Radfahrer freigegeben sind, dürft ihr logischerweise auch nicht nutzen. Wenn ihr es doch macht und erwischt werdet, werden mindestens 15 Euro fällig.

Fahrradstraßen hingegen geben euch Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. Hier dürft ihr ungestraft nebeneinander fahren, müsst nicht Platz machen für Autos und das Geschwindigkeitslimit sind 30 Kilometer pro Stunde.

Mit Markierungen gegen knappe Kassen

Eine relativ neue Lösung sind Schutzstreifen (Führung im Straßenraum, abgetrennt durch unterbrochene Linie). Sie werden extra für den Radverkehr angelegt. Ähnlich wie beim Radweg müsst ihr hier fahren, dürft aber zum Überholen den Schutzstreifen verlassen. Ebenso dürfen Autofahrer „bei Bedarf“ auf den Schutzstreifen ausweichen, zum Beispiel wenn ihnen ein breites Fahrzeug entgegenkommt. Dabei dürfen sie euch natürlich nicht gefährden. Außerdem herrscht auf dem Schutzstreifen ein Parkverbot.

Auch der Radfahrstreifen (Führung im Straßenraum, abgetrennt mit durchgehender Linie) ist extra für euch da. Im Gegensatz zum Schutzstreifen haben Autos hier rein gar nix verloren, allerdings dürft ihr ihn auch nicht zum Überholen verlassen. Daher ist er in der Regel breiter als der Schutzstreifen. Diese beiden Lösungen sind deutlich günstiger als der Bau eines Radweges und daher inzwischen sehr beliebt in ganz Deutschland

Alles wird teurer, sogar das Bußgeld

Überall gilt natürlich das Rechtsfahrgebot: Wenn auf der rechten Straßenseite ein Radweg oder Ähnliches ausgewiesen ist, so müsst ihr diesen benutzen. Andernfalls werden mindestens 15 Euro fällig, außerdem gefährdet ihr euch nur unnötig (immer wieder „schön“ zu beobachten an der Bushaltestelle „Platz der Freiheit“ an der Anklamer Straße, nahe der Europakreuzung). Telefonieren ist natürlich auch nicht erlaubt, hier werden mindestens 25 Euro fällig, und wenn das Licht an eurem Rad nicht betriebsbereit ist, müsst ihr 20 Euro berappen, auch tagsüber.

„Ist doch alles Mumpitz, ich fahre wo ich will“ mag mancher jetzt sagen. Klar, könntet ihr machen, dafür müsste sich nur jeder Verkehrsteilnehmer an Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung halten:

„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Leider ist es unwahrscheinlich, dass dies eines Tages passiert, weshalb es die restlichen 53 Paragraphen ebenfalls gibt. Und extra ausgewiesene Radwege. Und Polizeikontrollen. Und Bußgelder.

Wem das alles zu kompliziert ist, der halte sich an folgende drei Faustregeln:

  1. Nehmt Rücksicht.
  2. Wenn irgendwo ein blaues Schild mit weißem Radfahrer ist, müsst ihr dort fahren.
  3. Pocht nicht auf euer Recht und fahrt vorsichtig. Im Zweifelsfall seid ihr meist der schwächere Verkehrsteilnehmer.

Fotos: Erik Lohmann