In Greifswald bezogen im März 1.328 Haushalte Wohngeld. Darunter sind 472 Auszubildende und Studenten, wobei der Anteil letzterer bei rund 80 Prozent liegt. Durchschnittlich zahlt die Stadt 105 Euro pro Haushalt. Diese und weitere Zahlen präsentierte Ludwig- Andreas Klöckner von der Greifswalder Wohngeldstelle bei einer kleinen Pressekonferenz am Freitag im Rathaus.
Die Stadt Greifswald möchte nun vermehrt über das Wohngeld aufklären, welches der Sicherung angemessenen Wohnens dient und als Mietzuschuss gezahlt wird, wie es im Wohngeldgesetz heißt. Dabei wird das Wohngeld zur Hälfte von Bund und Land finanziert. Für den Anspruch auf Wohngeld sind die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete ausschlaggebend.
Anspruch auf Wohngeld haben Studenten sowohl, wenn sie alleine eine Mietwohnung besitzen, in Wohngemeinschaften wohnen oder in einem Studentenwohnheim. Dabei wird grundsätzlich für eine Person maximal 330 Euro als Kaltmiete berücksichtigt, bei zwei Personen sind es 402 Euro monatlich. Auch eine Vermögensgrenze gibt es für Wohngeld, die bei einem Barvermögen von etwa 60.000 Euro liegt, wozu kein Auto zählt. Daran sei bisher aber noch kein Wohngeldantrag gescheitert, so Klöckner.
Wohngeld hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete ab
Wie hoch das Wohngeld ausfällt, richtet sich daher fast nur nach dem Einkommen des Antragstellers. Bei Studenten werden auch Zuschüsse der Eltern und Verwandtschaft angerechnet. Des Weiteren seien Einkünfte aus Zinsen (soweit vorhanden) und aus Studentenjobs anzugeben. Schwankt das Einkommen um mehr als 15 Prozent, sind diese Änderungen der Wohngeldstelle mitzuteilen. Da Studenten häufig in den Semesterferien mehr verdienen als in der Vorlesungszeit, werde eine Einkommensprognose aufgestellt, so Klöckner.
Wer nun einen Antrag auf Wohngeld stellt, bekommt die passenden Formulare dafür in der Spiegelsdorfer Wende, Haus 2. Wohngeld gibt es für den vollen Monat, in welchen der Antrag gestellt wurde. Dann gibt es einen Monat Zeit, um die entsprechenden Nachweise über die Einkünfte, Miethöhe und ähnliches vorzulegen. Die Bearbeitung durch das Amt dauere dann noch weitere zwei Monate, äußerte Klöckner. Genauere Informationen zur Berechnung des Wohngeldes gibt es beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus.
BAFöG-Bezieher von Wohngeld ausgeschlossen
Ausgeschlossen vom Wohngeld sind aber Studenten, die BAFöG beziehen und Menschen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommen. Darin sind jeweils Komponenten für die Miete enthalten. Nach der Einführung von Arbeitslosengeld II im Jahr 2005 sank die Zahl der Wohngeldempfänger von 5.300 auf inzwischen 1.328 Haushalte. Dabei gebe laut Klöckner immer ein Wechselspiel zwischen Hartz IV und Wohngeld, je nachdem, mit welchem sich die Empfänger besser stellen.
Neben den Auszubildenden und Studenten mit 472 Wohngeldempfängern sind 407 Rentner die zweitgrößte Gruppe. Es folgen 212 Arbeitslose und 178 Arbeitnehmer. Bundesweit liegen aber Rentner vorne. So erhielten 408.000 Rentnerhaushalte Wohngeld von durchschnittlich 91 Euro. Mit 105 Euro liegt Greifswald über dem Bundesschnitt.
Datenabgleich ab Juli 2013 für 10 Jahre rückwirkend
Ab Juli 2013 wird es für zehn Jahre rückwirkend zu einem automatischen Datenabgleich kommen, erläuterte Klöckner abschließend. Dabei werden die Daten der Wohngeldstellen mit denen der Minijob-Zentralen, dem Bundeszentralamt für Steuern oder den Einwohnermeldeämtern durchgeführt. Kommt es zu Unstimmigkeiten, drohen den Wohngeldempfängern, wenn sie falsche Angaben gemacht haben, Verwarn-, Bußgelder und Strafverfahren wegen Betrug. Nach einem Test in Nordrhein-Westfalen seien 15 Prozent der Angaben zum Vermögen und 40 Prozent derjenigen zu Minijobs.
Fotos: Gabriel Kords (Artikelbild, Archiv), David Vössing (Klöckner)