Am 26. Juni findet die nächste Vollversammlung der Studierendenschaft an der Universität Greifswald statt. Auch du kannst noch bis Donnerstag einen Antrag einbringen.
Die Vollversammlung findet einmal pro Semester statt und bietet der Studierendenschaft die Möglichkeit, direkt in die Hochschulpolitik einzugreifen, in dem Meinungsbilder formuliert werden. Beispielsweise können Forderungen ausgearbeitet werden, welche anschließend im Namen der Greifswalder Studierendenschaft an die Universität, die Stadt oder auch das Land Mecklenburg-Vorpommern gerichtet werden können. Ihr könnt auf diese Weise eure Meinung kundtun und ihr Nachdruck verleihen. In der Vergangenheit geschah dies beispielsweise mit Forderungen nach einer breiteren Unterstützung Studentischer Kultur oder des Hochschulsportes. Auch Themen lokalpolitischer Dimension hat es schon gegeben, welche sich eher an die Stadt gerichtet haben.
Wenn euch also etwas an dieser Universität nicht passt, dann könnt ihr dieses Problem auf die Tagesordnung setzen lassen, damit es am 26. Juni von den Kommilitonen diskutiert werden kann. Wird ein Antrag angenommen, so geht er mit breiter Unterstützung an den Adressaten, um diesem zu zeigen, was eventuell schief läuft.
Anträge bindent für das Studierendenparlament
Die Beschlüsse der Vollversammlung sind für das Studierendenparlament (StuPa) bindend, es muss sich mit diesen beschäftigen und sie übernehmen. Dies geht jedoch nur, wenn die Versammlung auch beschlussfähig ist, was bei einer Anwesenheit von fünf Prozent der Studierendenschaft der Fall ist (in Zahlen: knapp 600). Wenn nicht, dann haben die Beschlüsse empfehlenden Charakter.
Die Vollversammlung wird vom AStA organisiert, dieser nimmt auch eure Anträge entgegen. Einreichen könnt ihr sie entweder per Mail an den Referenten für Hochschulpolitik, Henri Tatschner oder persönlich im AStA-Büro in der Friedrich-Loeffler-Straße 28. Antragsschluss ist der kommende Donnerstag (14. Juni) um 12 Uhr.
Foto: Simon Voigt
"bindend" !
Die Beschlüsse der Vollversammlung sind leider nicht bindend für das StuPa, sondern stellen nur eine Empfehlung da. Das LHG M-V verhindert in der gegenwärtigen Form leider die Bindung.
Es sollte hier vielleicht noch ergänzt werden, dass jenseits des juristischen Überbaus, der dem Stupa hier die Freiheit nimmt, trotzdem ein Stupa-Beschluss gefasst wurde, wonach VV-Beschlüsse für das Stupa bindend seien. Das Justitiariat hatte das moniert, weshalb der Beschluss in der Form wieder zurückgenommen werden musste.
Allerdings ändert das wiederum nichts an der Tatsache, dass das Stupa signalisiert hat, sich an Beschlüsse der VV binden lassen zu wollen.
Was bedeutet das in der Praxis? Ganz einfach: Offiziell sind sie nicht bindend, werden in der Regel jedoch vom Stupa übernommen und angenommen, also als bindend behandelt. (Um bei der Realität zu bleiben: Es gab natürlich auch Beschlüsse, die vom Stupa nicht übernommen wurden).