Es wird Ernst für den Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Angehende Akademiker müssen dort für 3,50 Euro pro Stunde arbeiten. Einem Rechtsgutachten zufolge, welches der ehemalige Präsident des Studierendenparlamentes (StuPa) Korbinian Geiger in Auftrag gegeben hat, sei dies rechtswidrig. Mittlerweile prüft das Finanzamt.
Hintergrund: AStA-Referenten erhalten eine Aufwandsentschädigung von 210 Euro monatlich bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa 15 Stunden, macht 60 Stunden pro Monat und umgerechnet 3,50 Euro für jede Stunde Tätigkeit. Im Leitbild für die Arbeit des AStAs heißt es lediglich: „Die AStA-ReferentInnen sind ehrenamtlich tätig.“ Das Gutachten verfasste der Greifswalder Fachanwalt für Arbeitsrecht Dennis Shea gemeinsam mit dem Steuerberater Jan Evers. Die beiden Experten stellen klipp und klar fest: „Die Tätigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft des AStA stellt ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis dar, das als solches der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt.“ Somit müssten von der Aufwandsentschädigung Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- sowie Pflegeversicherung abgeführt werden.
Prinzip Abwarten: StuPa und AStA ignorierten alle Vorwarnungen
Das steuerrechtliche Problem ist also nicht neu für das StuPa und den AStA. Jetzt hat es das Finanzamt auf den Plan gerufen. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung des Landesbesoldungsamtes Mecklenburg-Vorpommern erfolgte die Überprüfung der Mitarbeiter der Uni Greifswald. Das Finanzamt stellte fest, dass die Studierendenschaft der Greifswalder Universität eine „rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule“ ist. In dem Schreiben des Finanzamtes heißt es: „Die Angestellten dieser Teilkörperschaft haben laut Satzung der Studierendenschaft Arbeitsverträge mit dem AStA. Für die Referenten sind wöchentliche Arbeitszeiten festgelegt. Die Vergütung erfolgt nach Paragraph 9a der Satzung. Laut Haushaltsplan sind weitere Arbeitnehmer und Projektkräfte angestellt und werden monatlich vergütet. Wie werden diese Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich behandelt, an wen wird die Lohnsteuer abgeführt?“
In der Vergangenheit widersprach StuPa-Präsident Erik von Malottki den Gutachtern: „Die Vergütung der AStA-Referenten ist für mich eine eindeutig ehrenamtliche Aufwandsentschädigung.“ Malottki scheint seine Meinung überdacht zu haben: „Wir arbeiten mit der AStA-Vorsitzenden zusammen und versuchen mit der Universität und dem Finanzamt zu kooperieren, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.“
AStA überrascht vom Finanzamt
Derweil hat der AStA reagiert und eine Stellungnahme an des Finanzamt Greifswald geschrieben, welches dem webMoritz vorliegt. Dort heißt es: „Als gewählte Vertreter der Studierendenschaft sind wir stets gutgläubig davon ausgegangen, dass es sich bei der Wahrnehmung der Referatstätigkeit im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) gemäß unserer Satzung um ein hochschulpolitisches Ehrenamt handelt, wie es etwa auch die Mitglieder des Senates ausüben.“ Auch interessant: „Arbeitsverträge mit dem AStA oder der Studierendenschaft gibt es zum Beispiel nicht und auch mit der Benennung einer ‚wöchentlichen Arbeitszeit‘ in unserer Satzung wird eher eine allgemeine Erwartung ausgedrückt, welchen zeitlichen Umfang der allein den Studierenden gewidmete Einsatz der AStA-ReferentInnen ungefähr ausmachen sollte.“
Malottki: „Gesprächsangebot an das Finanzamt“
Und er AStA bemerkt weiter an: „Die Einschätzung des Landesrechnungshofes, dass die für dieses Engagement gewährte (geringe) pauschale Aufwandsentschädigung der Lohnsteuerpflicht unterfallen könnte, hat uns vor diesem Hintergrund sehr überrascht.“ Zur Erinnerung: Das StuPa kürzte in der Vergangenheit öfter das Salär der Referenten und leitenden Mitarbeiter anderer Einrichtungen, wenn sie ihrer Meinung nach dem Arbeitsumfang nicht genügten. Außerdem ist dem StuPa seit Oktober 2010 die Einschätzung der Sachverständigen Shea und Evers bekannt.
„Die Stellungnahme des AStAs ist ein Gesprächsangebot an das Finanzamt. Wir wollen nun herausfinden wie die Sicht des Finanzamtes ist. Ob den Referenten zukünftig Lohn gezahlt werden muss ist noch nicht klar. Wir gehen aber davon aus das zumindest der größte Teil der bisherigen Aufwandsentschädigungen unter einen ehrenamtlichen Freibetrag fällt“, so StuPa-Präsident Malottki weiter. „Eine Antwort auf die Stellungnahme ist uns noch nicht zugegangen“, sagte die AStA-Vorsitzende Daniela Gleich auf Anfrage des webMoritz. An dem geplanten Gespräch soll dann Erik von Malottki, Daniela Gleich und vermutlich ein Vertreter der Rechtswissenschaft teilnehmen, so Gleich abschließend.
Fotos: Torsten Heil (Aufmacher-Grafik), DALIBRI via Wikipedia (Titelbild/Finanzamt) David Vössing (Archiv/Shea, Malottki), Adrian-Heim via jugendfotos.de (Portmonee),
Uiuiui… Um mal ´n völlig sinnfreien Kommentar loszuwerden. 😉
Schön, dass das FA nichts zu tun hat.
(nichts besseres, natürlich!)
Gut das der Webmoritz jetzt alle Studierenden informiert.
Hier einige Ergänzungen für die Leser:
Das Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei wurde am 12. Oktober in der AG Satzung besprochen. Die AG sah das Gutachten nicht als ausreichend an um weitere Massnahmen zu ergreifen. Deswegen gab es die Entscheidung, ein Rechtsgutachten der Rechtsabteilung einzuholen. Dieses ist dem Präsidium und der AStA Vorsitzenden am 03. Januar zugegangen. Daraufhin wurde das Studierendenparlament in der Sondersitzung am 11. Januar über das Schreiben des Finanzamtes und die Einschätzung der Rechtsabteilung informiert. Auf dieser Sitzung wurde dann ein Beschluß gefasst , der das oben beschriebene weitere Vorgehen festlegt.
20 Wochenstunden gehen über ehrenamtliche Tätigkeit hinaus? Wo lebt der?
das frag ich mich allerdings auch…
Ich wusste nicht, dass Ehrenamt mit geringem zeitlichen Aufwand gleichzusetzen ist, … strange. 210 Euro im Monat ist doch eine geringfügige BEschäftigung, bei der man von der BEitragspflicht befreit wird, oder hab ich da was komplett falsch im Kopf (wäre nicht das erste … 😀 )?
Finanzamt abschalten!
Finanzbeamte schottern!
Taschenrechner entglasen!
Formularfelder ohne Gentechnik!
…wegbassen und bla anfechten.
Kredite aus der Deckung holen!
wenn es nach staat, finanzamt, wirtschaft etc. ginge, müsste man für das ausüben einer ehrenamtlichen tätigkeit noch kompensationszahlungen entrichten, weil man in dieser zeit dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht.
wer das für polemik hält, dem sei folgendes beispiel genannt:
eine hebamme der greifswalder frauenklinik bietet seit jahren ehrenamtlich führungen für 4. klassen an, als unterstützung für den aufklärungsunterricht.
diese hochverdiente frau bekommt weder versicherungsschutz für diese zeit (also auch nicht für den hin – und rückweg)
sie muss zudem noch die stunden nacharbeiten.
nach vorstellung der uni läuft alles unter der kategorie ehrenamt, was diese nicht selbst subventionieren will.
Westermann abschalten!
Der macht uns nur ärger! erst bekennt er sich nicht zu arndt oder gegen ihn.dann versucht er das lehramt nach rostock zu verkaufen.danach lässt er den alten campus zusammen stürzen und baut auf dem neuen neue glaspaläste!
rektor abschalten!sofort!
Du hast "wegbassen" vergessen…
und du hast vergessen zu schweigen…
Jap, die da oben sind eindeutig an allem schuld!
Ich bitte die Redaktion, die o.s. Aufrufe zur Gewalt SOFORT offline zu nehmen. Unglaublich, wie sich die gewaltbereite militante Szene hier ohne jegliche Gegenwehr austoben kann. Das sind doch alles Demokratiefeinde. Hilfe, hilfe!
XD wunderbar, einfach wunderbar!