Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das im Herbst 2008 gegen Wilhelm Schelsky gefällte Urteil in Teilen aufgehoben. Das berichten verschiedene Medien und Agenturen. Schelsky, der seit Mai 2009 wegen überlanger Untersuchungshaft auf freiem Fuß ist, kann deswegen mit einem geringeren Strafmaß rechnen. Der Süddeutschen Zeitung zufolge kann er darauf hoffen, nicht mehr zurück ins Gefängnis zu müssen.

Von Siemens gingen die Zahlungen an die AUB aus.

Wilhelm Schelsky war Protagonist in der Affäre um die Siemens-Scheingewerkschaft „AUB“, die in den Jahren 2007 und 2008 ein Teil der Siemens-Korruptionsaffären gewesen war. Schelsky hatte von Siemens Gelder für den Aufbau der Gewerkschaft „AUB“ erhalten, die den Einfluss der IG Metall verringern sollte. Schelsky, der in Lubmin lebt, hatte die Gelder aber wiederum zweckentfremdet und damit großzügig die Greifswalder CDU und den Greifswalder Sportverein GSV gefördert. Er war im Herbst 2008 zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen Schelsky in einem von mehreren Punkten auf, sodass das Landgericht Nürnberg-Fürth, das das ursprüngliche Urteil gegen ihn gefällt hatte, nun das Strafmaß neu festsetzen muss. Bei dem aufgehobenen Teil des Urteils geht es um den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue durch Schelsky. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung kann Schelsky, dem in Folge des Urteils eine hohe Steuerschuld angelastet worden war, auch auf eine Korrektur dieser hoffen. Der Ostsee-Zeitung hatte er erzählt, dass er durch seine Steuerschulden faktisch zahlungsunfähig sei. Die Süddeutsche Zeitung geht davon aus, dass diese Schulden jetzt neu berechnet werden müssen.

Schelsky hatte zuletzt von sich Reden gemacht, als die Bürgerschaft in dem von seiner Lebensgefährtin betriebenen Restaurant „Golden Goal“ ihr 20-jähriges Jubliäum feierte, was unerfreuliche Erinnerungen an die Verbindungen zwischen Schelsky und der CDU hervorrief und durch den webMoritz publik geworden war.

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