Das Strandbad Eldena ist in diesem Jahr nur auf eigene Gefahr und ohne Aufsicht zugänglich. Das vollständige Fehlen einer Aufsicht hat dort in den letzten Wochen allerdings zur derartig unerfreulichen Zuständen geführt, dass die Stadt nun einlenkt: In Zukunft würden die Mülltonnen wieder geleert und das Toilettenhäuschen sei geöffnet, hieß es am Freitag aus dem Rathaus.

Damit sollen „herumliegende Flaschen, Papier und Müll“ ebeneso „hoffentlich der Vergangenheit angehören“ wie „das peinliche Erledigen des „Geschäfts“ im Wald“, teilt die Stadt mit. Das Toilettenhäuschen ist täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Müllentsorgung sollen in Kürze 15 neue Tonnen aufgestellt werden, derzeit werden einige wenige alte genutzt.

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Richtig einladend sieht das Strandbad derzeit nicht aus.

Dass das Strandbad in diesem Jahr ohne Betreiber und damit auf eigene Gefahr der Besucher geöffnet hat, hängt weniger mit den Bauarbeiten zusammen, die das Strandbad bis Anfang Juni blockiert hatten, sondern mit einer Kündigung des bisherigen Betreibers, der den sperrigen Namen „Verein zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung in der Region Greifswald und Umgebung e.V“ trägt. Dieser hatte das Strandbad in den Vorjahren im Auftrag des See- und Tauchsportzentrums, das der Stadt gehört und für das Strandbad zuständig ist, betrieben und sollte das eigentlich auch in diesem Jahr tun. Dann jedoch hatte der Verein den Betreibervertrag gekündigt.

Dass das See- und Tauchsportzentrum nun die „ABS gGmbH“ (Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung) mit der Betreuung des dürftigen Service-Angebots beauftragt hat, rief heute die Grünen auf den Plan. Auf dem Blog der Grünen kritisiert der Sozial-Experte der Partei, Gregor Kochhan, dass die Gesellschaft vermutlich 1-Euro-Jobber mit der Aufgabe betraue. Das sind zwar nur Vermutungen – Kochhan weist damit allerdings zum wiederholten Mal darauf hin, dass die rund 700 1-Euro-Jobber der ABS nach seiner Ansicht nach unmöglich alle die Kriterien für diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erfüllen.

Bild: Markus Hildner/Archiv