Das Bildungsministerium MV erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass es die Einführung eines einheitlichen Verwaltungskostenbeitrages für erforderlich hält.
Das Bildungsministerium schreibt im Namen von Bildungsminister Henry Tesch in seiner Presseerklärung: „Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes aus der letzten Legislaturperiode ist erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Rückmeldegebühren auf der Grundlage der Hochschulgebührensatzung der Universität Greifswald für nicht ausreichend angesehen hatte. Damit drohen den Hochschulen empfindliche Einnahmeverluste für die Zukunft. Diese Gefahr gilt es mit den neuen gesetzlichen Vorschriften abzuwenden.Die Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen.“
Bemerkenswert: Richter des OVwG Greifswald hatten während ihrer Urteilsverlesung zum rechtswidrigen Verwaltungskostenbeitrag der Uni Greifswald deutlich gemacht, dass zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag trotz fehlender Rechtsgrundlage nicht ohne weiteres als unrechtmäßige „Studiengebühren“ zu identifizieren wären, sondern eben nur als unrechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag. Sie fügten hinzu, dass bei einem Beitrag in Höhe von 50 Euro trotz entsprechender Rechtsgrundlage die Einschätzung anders ausfallen könnte.
Sowohl der AStA Greifswald als auch der StuRa Rostock äußerten sich „empört“. Kritisiert wurde der Versuch, „Studiengebühren durch die Hintertür“ einzuführen. Entsprechende Kostenkalkulationen bleibt das Ministerium derweil schuldig. Das Bildungsministerium stellt in seiner Pressemitteilung eine Tabelle zur Verfügung, die neben den direkten Studiengebühren zusätzliche Verwaltungskostenbeiträge in den einzelnen Bundesländern auflistet. Diese haben eine Höhe von 40 bis 75 Euro. Für MV wurde derweil ein Beitrag in Höhe von 50 Euro veranschlagt.
Im Interview mit dem Bildungsminister Henry Tesch am 9. September 2008 konnten Redakteure des Moritz Magazins erfahren, dass diese zusätzlichen Gebühren „definitiv“ ab dem Sommersemester 2009 kommen sollen.Mehr erfahrt ihr im Interview im Moritz Magazin 72 oder ab 7. Oktober 2008 hier als Podcast.
Update vom 18. September 2008: In der AStA-Sitzung am 16. September wurden die Pläne der Landtagsfraktionen von CDU und SPD diskutiert. Festgestellt wurde, dass die Notwendigkeit einer Einführung von zusätzlichen Verwaltungsgebühren in jedem Fall nachvollziehbar sein und durch das Ministerium detailliert belegt werden muss. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro sei in keinem Fall akzeptabel. Der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel stellte klar, dass man sich diesen politischen Bestrebungen entschieden entgegenstellen muss. Andernfalls würde ein Öffnen der Tür für Verwaltungsgebühren vermutlich in naher Zukunft ein Brechen des Tores für Studiengebühren nach sich ziehen.
Als vorranging erforderlich fand der Vorschlag einer einheitlichen Positionierung aller Studierendenvertretungen im Bundesland volle Zustimmung. Geplant wird in nächster Zeit außerdem die Ausarbeitung eines Positionspapiers der Studierendenvertretungen und – sofern nötig – die Organisation von Demonstrationen. Als sehr schwierig wurde die genaue Abgrenzung von Studiengebühren und studienbezogenen Verwaltungsgebühren beurteilt. Anwesende Mitglieder des StuPa betonten, dass weiterhin das Studierendenparlament die Position der Studierendenschaft in bezug auf Studiengebühren bestimme und dieses Studiengebühren ablehnt.
Zur Zeit werden an den Hochschulen im Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als zwanzig unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben, z.B. für die Ausstellung von Bibliotheksausweisen oder die Leihgebühr in Bibliotheken.
Mathias Brodkorb, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte derweil, die Regierungsfraktionen „wollen dieses Gebühren-Wirrwarr beseitigen und einen einheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einführen. Das führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und schafft außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für die Studierenden: Alle nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten Gebühren sind künftig gesetzlich verboten.“
Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 12. März 2008 in einem Urteil feststellte, das §16 Abs. 5 des LHG keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungsgebühren darstelle. Die seit 2005 von der Universität Greifswald geforderten 10 Euro Verwaltungsgebühr je Semester wurden somit als rechtswidrige Gebührenerhebung zur Rückzahlung fällig. Die Notwendigkeit der neuen Regelung wurde, anders als durch Mathias Brodkorb, im neuen Gesetzesentwurf derweil mit der Erwartung weiterer Einnahmeverluste für die Hochschulen begründet.
Der AStA Greifswald wird an der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Landtag M-V in Schwerin am kommenden Mittwoch, 24. September 2008, teilnehmen.
Link: Gesetzentwurf 5/1796 der Landtagsfraktionen von SPD und CDU, Pressemitteilung des Bildungsministeriums, PM des AStA Greifswald, PM des AStA Greifswald zur Eröffnung des Verfahrens zum Verwaltungskostenbeitrag
Was ist das denn für eine bescheidene Pressemitteilung des AStA? „Ein Seiltanz der an schlechten Zirkus erinnert“? Oh Mann, wenn diese Aussage mal keine große politische Tragweite hat!
Besonderes Highlight: „Der AStA Greifswald […] und kündigt Proteste an, wenn sich die Ankündigung als wahr herausstellen sollte.“ –> Ja was denn? Meint der AStA, dass Bildungsministerium und die Regierungsfraktionen machen Witze? Gesetzesentwürfe sind sehr real.
Aus der Pressemitteilung werden mehrere Probleme im AStA deutlich:
1. Der AStA hat vermutlich den Gesetzentwurf noch nicht gesehen, sonst wurde er nicht bekloppte Fragen stellen („was soll von der Gebühr bezahlt werden?“) und nicht sinnlos brabbeln.
2. Der AStA braucht ganze drei Tage(!!!), um ein Pressemitteilung zu verfassen (Die Medien berichten seit Di und Mi),
3. Der AStA besitzt keine Weitsicht. Der Webmoritz berichtete bereits am 20. Juni über mögliche 50€. Das Land hatte gleich nach dem Urteil des Greifswalder Gerichts angekündigt das LHG zu ändern und mehr Geld von uns zu fordern. Darauf hätte sich der AStA einstellen können.
4. Der AStA guckt nicht mal über die Landesgrenzen M-Vs und scheint schlecht vernetzt. Andere Bundesländer haben seit Jahren solche Verwaltungskostenbeiträge. Die entsprechenden AStAs hätten dem hiesigen auch den Unterschied zwischen einer Gebühr und einem Verwaltungskostenbeitrag erklärt. Dann hätte man auch solche unsinnigen Äußerungen wie „beim bekannt gewordenen Betrag könnte man an ein Studierendensekretariat denken, das auch Sonntag um Mitternacht geöffnet hat“ unterlassen.
5. Der AStA ist passiv und reagiert („Der AStA Greifswald wird die weitere Debatte verfolgen“) statt aktiv zu agieren und Gespräche mit Politikern zu suchen sowie argumentativ gegen eine Gebühr vorzugehen.
6. Der AStA beherrscht die Deutsche Rechtschreibung nicht. Ansonsten hätte er wohl auf die Fehler in der Mitteilung verzichtet. Wie sollen Medien und Politiker unsere Studierendenvertretung ernst nehmen, wenn diese nicht mal in einem kurzen für die Öffentlichkeit bestimmten Schriftstück auf Korrektheit achtet.
50 € sind kein Pappenstiel! AStA-Menschen macht was, legt euch ins Zeug – dafür seid ihr da, dafür bekommt ihr ordentlich Kohle.
„Der AStA Greifswald wird die weitere Debatte verfolgen“. –> Ich auch.
Du scheinst ziemlich gut Bescheid zu wissen.
Der AStA hat immer noch keinen Vorsitzenden, derweil habe auch ich mir erlaubt für 6 Tage in Urlaub zu fahren, bezahlt von meinem Haufen Kohle!
Ich lade dich gerne ein eine Mail an stellv.vositz@asta-greifswald.de zu schreiben und dich über den Job des Vorsitzenden zu informieren – wir brauchen Leute die Bescheid wissen, außerdem kann ich mich dann auf meinen Stellvertreter Posten konzentrieren (der die Öffentlichkeitsarbeit umfasst, was vorher ein eigenständiges Co-Referat war – aber das weißt du sicherlich).
Deine Kritik nehme ich auf und freue mich auch darüber. Schade nur das unsere PM dich so erregt hat, aber ich gelobe Besserung.
Auf hoffentlich bald
Basti
stellv.vorsitz@asta-greifswald.de muss das natürlich heißen.
das hast du schön gesagt 😉
es gibt halt keinen Referenten mehr für sowas…..:-D
oder die falschen Menschen auf den Referaten.
Der AStA wird vom Stupa gewählt. Die Stupisten werden von den Studierenden gewählt. Die Beteiligungsquote der Studierendenschaft bei den Gremienwahlen beträgt stets um die zehn Prozent. Viel weniger als ein Prozent der Studierendenschaft hat den Mut oder die Lust, sich dem Stupa zur Wahl in den AStA zu stellen.
Während andere es nicht schaffen, einmal im Jahr nach dem Mittagessen in der Mensa ihre Kreuzchen zu machen, beklagst Du dich allen Ernstes über die „falschen“ Menschen „auf“ den Referaten? 😉
Ich muss ein bißchen lachen ob dieser verqueren Sicht der Dinge…
ich finds auch immer etwas merkwürdig wenn sich leute tierisch über solche nebensächlichkeiten wie formulierungen von pm aufregen aber selber nicht so richtig in der hopo mitmischen wollen…
Naja, Kritik ist in Ordnung 🙂
Aber hier von „falschen“ Menschen „auf“ den Referaten zu sprechen, wenn die wenigen Kommilitonen, die wenigstens überhaupt noch was machen, mal ’ne nicht sensationelle PM rausbringen, und während das eigentliche Problem ganz woanders liegt, ist schon etwas seltsam :biggrin:
Mir fällt auf…sieht dieses Emoticon – :ninja: – eher aus wie ein Ninja oder wie ein Taliban? *g*
Taliban! Ganz klar! Da haben die Programmierer eine kleine unterschwellige Terrorbotschaft hinterlassen.
Sorry Leute, wie viele Pressemitteilungen habt ihr vom AStA in letzter Zeit vernommen?
Ich glaube, es geht weniger um die Pressemitteilung sondern darum, was der Asta unternimmt. Seit einer Woche steht dieses Thema in der Öffentlichkeit und ich habe noch nichts vernommen, ob, wie und wann der Asta gedenkt Proteste in die Wege zu leiten. Was ist da los?
„was ist da los?“ hahahahahaaa ich lach mich schlapp. also mal ganz ehrlich, leute ! bewegt doch euren hintern selber hoch & macht was! braucht ihr das händchen vom asta, um eigeninitiative zu zeigen?!
ne mischung würd ich sagen….an sich siehts definitiv aus wie ein ninja, aber dieser verdächtige blick 😀 :ninja:
und nur weil du noch nichts vernommen hast heißt es doch nicht dass sie bereits planen, machen und tun. du gibst ja sicher auch keine halbfertigen pläne raus wenn du noch an ihnen rumwerkelst oder?
[ Edit by Admin: Keine Beleidigungen!] […]
Ich bin totally entnerved!
Für mich war nach dem Bericht in der OZ darüber nicht ganz ersichtlich, ob die 50€ nun noch drauf kommen oder ob der Betrag nun an jeder Uni in MV 50€ statt wie bisher 40,50€ bei uns beträgt. 50€ zusätzlich empfinde ich aber als Frechheit und mit den Zielen der großen Koalition sowie der Regierungspartei SPD nicht vereinbar. Wie können die Politiker immer nur von Bildung für alle reden, dann aber uns immer wieder Gebührenkeulen zwischen die Beine werfen?!
Das Geld kommt zusätzlich drauf! Also insgesamt dann 90,5 Euro.
Auf die Kalkulation der Verwaltungsgebühr bin ich gespannt. Trotzdem denke ich, dass es bei 10 Euro mehr nicht lohnt zu protestieren, weil der Betrag in Relation zu anderen Universitäten einfach lächerlich gering ist. Interessant bleibt im Übrigen, wieviel Zeit und Energie seitens der Studierendenschaft auf den vorausgehenden Rechtsstreit verwand wurden. Im Ergebnis steht eine Gebühr in selbiger Höhe, hurra.
Das Land will die 50 € extra zu den bestehenden 40,50 € (Studentenwerk und Studierendenschaft) erheben. D.h. für uns in Greifswald: Jedes Semester 90,50 € abdrücken! Wie wir Studies die Kohle aufbringen sollen, ist für das Land irrelevant. Große Leistung!
Freuen wir uns auf nette Demos in Greifswald und Schwerin :devil:
Wird vom AStA schon was dahingehend organisiert?
Morgenabend tagt der AStA. Mal sehen, was geplant wird.
Hey Arik,
danke für die „gute“ Presse! Vielleicht solltest du noch ne Anmerkung zum durchgestrichenen Satz anhängen?
Meine persönliche Meinung zu dem Update:
Zu der PM vom Brodkorb: Er hat auf die „mehr als 20 unterschiedliche[n] Verwaltungsgebühren“ hingewiesen. Nach kurzer Durchsicht der Gebührentatbestände (ebenso Gebührenordnung der Universität/Bibliothek) bin ich mir sicher, dass es zu einer solchen Anzahl von Gebühren nicht kommen kann. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um individuelle Verwaltungs- und Nutzungsgebühren, die auf keinen Fall in die Semestergebühren eingerechnet werden dürften. Ich weiß ja nicht, wie oft du in der Bibliothek schon 34 € bezahlen musstest (Digitalisierung etc.).
Ausserdem ist für mich immernoch nicht ersichtlich, von welchem „Gebühren-Wirrwarr“ Herr Brodkorb spricht. Solche Unmengen an Gebühren zahlt „der/die StudentIn“ ja nun wirklich nicht. Ich hab kein Problem damit, 1,50 € für die Fernleihe hinzulegen.
Bin mal gespannt (persönlich und als AStA-Referent), wie das so weitergeht und spreche mich hier im Namen des AStA nochmals gegen die Einführung einer Verwaltungsgebühr aus.
Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit stoße ich an! (Von dem „Haufen Geld“ kann ich´s mir ja leisten :w00t: )
Zwei Anmerkungen, obwohl ich nicht sämtliche gesonderten Gebührentatbestände sämtlicher Hochschulen des Landes, die unter das LHG M-V fallen, durchgesehen habe:
1. Hast du sämtliche Gebührentatbestände sämtlicher Hochschulen des Landes durchgesehen? Ich denke, die mehr als zwanzig Gebührentatbestände wurden an mehr als einer Hochschule zusammengezählt.
2. Was das „Gebühren-Wirrwarr“ betrifft: Im Artikel ist bereits ein Hinweis auf die unterschiedlichen Argumenationen enthalten, denn der Gesetzesentwurf begründet die Erforderlichkeit mit zu erwartenden Einnahmeverlusten, Herr Brodkorb dagegen begründet es damit, ein „Gebühren-Wirrwarr“ beseitigen zu wollen. In diesen Aussagen findet sich ein Unterschied, obwohl beide aus dem gleichen politischen Lager kommen: dem der Befürworter. Was nun die wirklichen Intentionen sind, dürfte nicht schwer erraten zu sein.
Hi Arik,
1. Die hohe Zahl an Gebührentatbeständen erklärt sich durch das Zusammenzählen aller Gebühren an den sechs öffentlichen Hochschulen des Landes.
2. Die „Wirrwarr“-Argumentation ist irrsinnig. Auch nach der Änderung des LHG werden mehr als eine Gebühr fällt – wenngleich dies dann individuelle Gebühren (Beglaubigung eines Zeugnis, Fernleihen, Teilnahme Sprachkurs/Hochschulsportkurs…) sein werden.
Gleichzeitig ist auch die Argumentation, dass Einnahmeausfälle behoben werden sollen an den Haaren herbei gezogen. Denn ginge es nur um die 10 €, die den Hochschulen nun „fehlen“, dann hätte der Gesetzgeber eine Regelung für die Einschreibung/Rückmelung vorgenommen. Stattdessen wird eine psyeudo All-inclusive-Gebühr auf 50 € taxiert. Wir Studies sollen abgezockt werden!