Das Bildungsministerium MV erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass es die Einführung eines einheitlichen Verwaltungskostenbeitrages für erforderlich hält.

Das Bildungsministerium schreibt im Namen von Bildungsminister Henry Tesch in seiner Presseerklärung: „Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes aus der letzten Legislaturperiode ist erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Rückmeldegebühren auf der Grundlage der Hochschulgebührensatzung der Universität Greifswald für nicht ausreichend angesehen hatte. Damit drohen den Hochschulen empfindliche Einnahmeverluste für die Zukunft. Diese Gefahr gilt es mit den neuen gesetzlichen Vorschriften abzuwenden.Die Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen.“

Bemerkenswert: Richter des OVwG Greifswald hatten während ihrer Urteilsverlesung zum rechtswidrigen Verwaltungskostenbeitrag der Uni Greifswald deutlich gemacht, dass zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag trotz fehlender Rechtsgrundlage nicht ohne weiteres als unrechtmäßige „Studiengebühren“ zu identifizieren wären, sondern eben nur als unrechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag. Sie fügten hinzu, dass bei einem Beitrag in Höhe von 50 Euro trotz entsprechender Rechtsgrundlage die Einschätzung anders ausfallen könnte.

Sowohl der AStA Greifswald als auch der StuRa Rostock äußerten sich „empört“. Kritisiert wurde der Versuch, „Studiengebühren durch die Hintertür“ einzuführen. Entsprechende Kostenkalkulationen bleibt das Ministerium derweil schuldig. Das Bildungsministerium stellt in seiner Pressemitteilung eine Tabelle zur Verfügung, die neben den direkten Studiengebühren zusätzliche Verwaltungskostenbeiträge in den einzelnen Bundesländern auflistet. Diese haben eine Höhe von 40 bis 75 Euro. Für MV wurde derweil ein Beitrag in Höhe von 50 Euro veranschlagt.

Im Interview mit dem Bildungsminister Henry Tesch am 9. September 2008 konnten Redakteure des Moritz Magazins erfahren, dass diese zusätzlichen Gebühren „definitiv“ ab dem Sommersemester 2009 kommen sollen.Mehr erfahrt ihr im Interview im Moritz Magazin 72 oder ab 7. Oktober 2008 hier als Podcast.

Update vom 18. September 2008: In der AStA-Sitzung am 16. September wurden die Pläne der Landtagsfraktionen von CDU und SPD diskutiert. Festgestellt wurde, dass die Notwendigkeit einer Einführung von zusätzlichen Verwaltungsgebühren in jedem Fall nachvollziehbar sein und durch das Ministerium detailliert belegt werden muss. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro sei in keinem Fall akzeptabel. Der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel stellte klar, dass man sich diesen politischen Bestrebungen entschieden entgegenstellen muss. Andernfalls würde ein Öffnen der Tür für Verwaltungsgebühren vermutlich in naher Zukunft ein Brechen des Tores für Studiengebühren nach sich ziehen.
Als vorranging erforderlich fand der Vorschlag einer einheitlichen Positionierung aller Studierendenvertretungen im Bundesland volle Zustimmung. Geplant wird in nächster Zeit außerdem die Ausarbeitung eines Positionspapiers der Studierendenvertretungen und – sofern nötig – die Organisation von Demonstrationen. Als sehr schwierig wurde die genaue Abgrenzung von Studiengebühren und studienbezogenen Verwaltungsgebühren beurteilt. Anwesende Mitglieder des StuPa betonten, dass weiterhin das Studierendenparlament die Position der Studierendenschaft in bezug auf Studiengebühren bestimme und dieses Studiengebühren ablehnt.

Zur Zeit werden an den Hochschulen im Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als zwanzig unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben, z.B. für die Ausstellung von Bibliotheksausweisen oder die Leihgebühr in Bibliotheken.
Mathias Brodkorb, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte derweil, die Regierungsfraktionen „wollen dieses Gebühren-Wirrwarr beseitigen und einen einheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einführen. Das führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und schafft außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für die Studierenden: Alle nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten Gebühren sind künftig gesetzlich verboten.“

Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 12. März 2008 in einem Urteil feststellte, das §16 Abs. 5 des LHG keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungsgebühren darstelle. Die seit 2005 von der Universität Greifswald geforderten 10 Euro Verwaltungsgebühr je Semester wurden somit als rechtswidrige Gebührenerhebung zur Rückzahlung fällig. Die Notwendigkeit der neuen Regelung wurde, anders als durch Mathias Brodkorb, im neuen Gesetzesentwurf derweil mit der Erwartung weiterer Einnahmeverluste für die Hochschulen begründet.

Der AStA Greifswald wird an der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Landtag M-V in Schwerin am kommenden Mittwoch, 24. September 2008, teilnehmen.

Link: Gesetzentwurf 5/1796 der Landtagsfraktionen von SPD und CDU, Pressemitteilung des Bildungsministeriums, PM des AStA Greifswald, PM des AStA Greifswald zur Eröffnung des Verfahrens zum Verwaltungskostenbeitrag