Ein Kommentar zum unvorhersehbaren Verlauf des Rechtstreits
Eine Verhandlungstermin genügte nicht. Zur großen Überraschung der beiden streitenden Parteien. Denn bei der von der Ernst-Moritz-Arndt 2005 beschlossenen Gebührenordnug mit gleichzeitiger Erhöhung der Immatrikulations- und Rückmeldegebühr um 10 Euro, galt es heute, deren rechtliche Grundlage anhand der neuesten Rechtslage zu klären. Seit den ersten Klagen gegen Studiengebühren und den juristischen Entscheidungen in Baden-Würtemberg, Bayern und jüngst in Hamburg, musste der Streitfall Simon Sieweke gegen Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald aus dieser rechtlichen Grundlage überprüft werden. Mit überraschenden Ausblick. Denn die einstige Chance von 50:50 könnte beim Urteilsspruch am kommenden Mittwoch am Oberverwaltungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern möglicherweise sogar zugunsten des Klägers, sprich in Endkonsequenz für die Studierendenschaft, ausfallen. Doch die Entscheidung ist vorerst nicht gefallen.
Geschrieben von Uwe Roßner