Die 2005 eingereichte Klage könnte zugunsten des Klägers ausfallen. Gemäß der neuen Rechtslage.
Am Oberverwaltungsgerischt des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald fand heute die mündliche Verhandlung des Rechtsstreites zwischen Simon Sieweke und der Ersnt-Moritz-Arndt Universität statt. Gegenstand war dabei die Frage, ob es sich bei dem von der Greifswalder Universität um 10 Euro erhöhten Rückmeldegebühr um mögliche Studiengebühren handelt. Überraschenderweise folgte die Richterin in einigen Punkten der Argumentation des Anklägers. Denn trotz vorliegender Kalkulation steht die rechtliche Grundlage der Erhöhung zur Debatte. ?Wir blicken positiv auf die Urteilsverkündung am kommenden Mittwoch?, sagt Konstantin Keune, AStA-Referent für Hochschulpolitik, nach dem Termin. Der stellvertretende Präsident des Studierendenparlaments Florin Jonischkies meinte: ?Wir freuen uns über die signalisierte Bereitschaft des Gerichts, der studentischen Argumentation zu folgen.? Nicht allein das. ?Der bisherige Verlauf stimmt uns optimistisch?, fügt AStA-Vorsitzender Thomas Schattschneider hinzu. Und: ?Wir bleiben dennoch gespannt.?
Geschrieben von Uwe Roßner