Senat und Rektorat

Eingefleischte Asterixfreunde erkennen sie sofort. Zu Beginn eines jeden Abenteuers des schlauen Galliers steckt die mächtige Standarte in einer Landkarte, die das römische Weltreich zur Zeit Cäsars zeigt. „S.P.Q.R.“ steht in großen Buchstaben darauf und alle Lateingequälten kennen die Übersetzung: Senatus Populusque Romanus. Für „Senat und römisches Volk“ zogen die Soldaten in die Schlacht, um die Ehre Roms zu mehren.
Das ist alles sehr lange her, doch Senate gibt es auch heute noch; etwa in Berlin, den USA und auch an unserer Universität. Neben dem Rektorat ist er hier das zweite zentrale Organ und das Parlament der Universität. 36 Vertreter treffen sich in der Regel monatlich, um über alle universitären Angelegenheiten zu beraten. Diese Gruppe besteht aus zwölf Professoren, sechs wissenschaftlichen Mitarbeitern, zwölf Studierenden und sechs sonstigen Uni-Mitarbeitern. Da dieses Verhältnis gewahrt bleiben muss, treten bei der Senatswahl die Kandidaten jeweils in ihrer Gruppe an. Professoren können somit auch nur Professoren und Studenten nur Studenten wählen. Die studentischen Senatsmitglieder amtieren für ein Jahr, die anderen für zwei Jahre. Die nächste Wahl findet im Januar des kommenden Jahres statt.
Mit 36 Mitgliedern gestaltet sich das Arbeiten aufgrund der hohen Anzahl ziemlich schwierig und deshalb unterteilt sich der Senat noch einmal in den erweiterten und den engeren Senat. Letzterem, dem „harten Kern“, gehören lediglich 22 Senatoren an: die zwölf Professoren, vier wissenschaftliche Mitarbeiter, vier Studenten und zwei sonstige Uni-Angestellte. Der engere Senat beschließt in erster Linie Satzungen und Ordnung, quasi die Gesetze, nach denen die Universität funktioniert.
Der erweiterte Senat wählt das Rektorat und kontrolliert es während seiner gesamten Amtszeit. Daher beginnt auch jede Senatssitzung mit einem Rechenschaftsbericht des Rektors, in dem er resümiert, was er seit dem letzten Zusammentreffen geleistet hat und welche Neuigkeiten es gibt. Gemeinsam mit seinen zwei Stellvertretern, den so genannten Pro-Rektoren, und dem Kanzler, der die Universitätsverwaltung leitet, bildet der Rektor die Hochschulleitung, das „Rektorat“.  Der Rektor wird vom Senat auf vier Jahre gewählt, die Pro-Rektoren für zwei. Gemeinsam entscheiden sie über die Verteilung der Haushaltsmittel oder die Struktur der Hochschule.
Hier wird also große Politik gemacht, die  doch unmittelbare Auswirkungen auf die „Untertanen“ hat.

Geschrieben von Kai Doering