Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern

Als das Bundesverfassungsgericht im Januar 2005 die Novelle des Hochschulrahmengesetzes aus dem Jahre 2002 kippte, welche die Gebührenfreiheit für ein Erststudium auf Bundesebene verbindlich festschrieb, wurde das Erheben oder Nichterheben von Studiengebühren zur Ländersache. Unmittelbar danach brachen Studiengebühren über fast alle Bundesländer herein.


Hamburg – Studiengebühren für alle

In einer Vorreiterrolle hatte das Land Hamburg schon zum Sommersemester (SS) 2004 Studiengebühren von 500 Euro pro Semester für Studenten eingeführt, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Region der Hansestadt gemeldet oder die Regelstudienzeit deutlich überschritten hatten. Die Einziehung von Gebühren für Studenten außerhalb der Region wurde jedoch nach einer Klage vorerst unterbrochen. Ursprünglich für das SS 2006 geplant, wurde das Studienfinanzierungsgesetz im Juni 2006 mit den Stimmen der regierenden CDU-Fraktion verabschiedet. Die Einführung von allgemeinen Studiengebühren soll damit nun im SS 2007 realisiert werden.  

Nordrhein-Westfalen – ausländische Studenten zahlen mehr

Zum SS 2004 wurden in Nordrhein-Westfalen so genannte Studienkonten eingerichtet. Für Zweitstudien und Studenten, die ihre Regelstudienzeit um das 1 ½-fache überschritten hatten, sollten hiermit Studienbeiträge von 650 Euro erhoben werden. Nunmehr ist das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz in Kraft, mithilfe dessen ab dem Wintersemester (WS) 2006/2007 Studiengebühren für alle Studenten in Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester erhoben werden sollen. Erstsemester zahlen ab dem SS 2007 Gebühren. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Studenten erhöhte Gebühren (Betreuungsentgelte) auferlegt werden können, sofern sie nicht Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind.

Bayern – na klar

Eigentlich sollten in Bayern schon zum WS 2005/2006 Studiengebühren eingeführt werden. Der Termin wurde aufs SS 2007 verschoben. Bis zum SS 2008 sollen die Beitragssätze landesweit auf einheitliche 500 Euro angehoben werden.

Baden-Württemberg – beschlossene Sache


In Baden-Württemberg werden zum SS 2007 Gebühren in Höhe von 500 Euro für alle Studenten eingeführt. Jeder soll Anspruch auf einen verzinsten Kredit bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg haben.

Niedersachsen – hartes Durchgreifen

Wer in Niedersachsen studieren möchte, sollte sich beeilen. Für Erstsemester wird die Studiengebühr in Höhe von 500 Euro ab dem WS 2006/2007 erhoben, für alle anderen ab dem SS 2007. Hinzu kommt, dass jeder, der seine Regelstudienzeit um mindestens vier Semester überschritten hat, je nach Anzahl der überschrittenen Semester Langzeitstudiengebühren von 600 – 800 Euro zusätzlich zahlen muss.

Hessen – die Ausnahme mit Gebühren


In Hessen schreibt die Landesverfassung vor: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.“ Seit Ende 2003 jedoch gibt es schon eine Gebührenpflicht für Studenten, die ihre Regelstudienzeit um das 1 ½-fache überschritten haben oder ein Zweitstudium aufgenommen haben. Ab dem WS 2007/2008 sollen allgemeine Studiengebühren über 500 Euro entrichtet werden. Allerdings: Sobald jemand dissertiert, ein Zweitstudium oder einen Promotionsstudiengang belegt oder ab dem WS 2010/2011 einen konsekutiven Masterstudiengang aufnimmt, können Gebühren in Höhe von bis zu 1.500 Euro erhoben werden.

Saarland – Uni beugt sich den Umständen


Der Hochschule in Saarbrücken wurde Autonomie in der Frage des kostenfreien Studiums überlassen. Da die Universität jedoch nicht genügend Mittel des Landes erhält, werden nun ab dem WS 2007/2008 Gebühren in Höhe von 300 Euro in den ersten zwei Semestern, danach von 500 Euro erhoben.

Sachsen-Anhalt – „Nur“ Langzeitstudenten müssen zahlen


In Sachsen-Anhalt existieren bis jetzt nur Gebühren von 500 Euro für jeden, der mindestens im vierten Semester über seiner Regelstudienzeit studiert. Das Erststudium soll bis auf weiteres gebührenfrei bleiben.

Bremen – Ausgang ungewiss

In Bremen gibt es nach einem Bürgerschaftsentschluss im Jahre 2005 eine Gebühr über 500 Euro für Studenten ab dem dritten Semester, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Bremen oder Bremerhaven gemeldet haben. Diese so genannte „Landeskinderregelung“ verstoße jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz, entschied das Verwaltungsgericht Bremen. Es ist noch nicht klar, wie die Stadt Bremen hierauf reagieren wird. Wer in Bremen länger studiert, muss außerdem ab dem 14. Semester Gebühren in Höhe von 500 Euro entrichten.

Berlin – unbedingt keine Gebühren

Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit hat sich in der Vergangenheit sowohl für als auch gegen Studiengebühren ausgesprochen. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS allerdings besagt, dass das Erststudium gebührenfrei bleiben soll. In Berlin steht auf der anderen Seite der wohl kritischste Landeshaushalt der Bundesrepublik.

Sachsen – gefährlich


In Sachsen gibt es bis jetzt keine Gebühren fürs Erststudium. Im Landtag wird darüber jedoch heftig gestritten. Interessant ist die bestehende Regelung für weiterbildende Studien, Fernstudien und das Zweitstudium nach Überschreiten der Regelstudienzeit im Erststudium. Hier können einzelne Studenten mit Gebühren zwischen 40 – 1.500 Euro belegt werden.

Thüringen – langfristig ja

In Thüringen wartet man ab. Nach der Beobachtung der Erfahrungen in anderen Bundesländern mit Studiengebühren müsse man hier gezwungenermaßen auch darüber nachdenken, solche einzuführen. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 soll dies aber auf keinen Fall geschehen.

Rheinland-Pfalz – eine fast klare Linie

In Rheinland-Pfalz scheint fast alles klar. Die Landesregierung fährt einen strikten Kurs gegen Studiengebühren. Anscheinend bedingt durch die geografische Lage hat man sich jedoch zu der Idee versteigert, eine „Landeskinderquote“, ähnlich der Regelungen in Hamburg und Bremen einzuführen. Damit will man den befürchteten Zustrom von Studenten kontrollieren können.

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein – die letzten Inseln ohne Gebühren

In diesen Bundesländern gibt es keine direkten Pläne zur Einführung allgemeiner Studiengebühren. Allerdings wird das Thema auch hier warm bis heiß diskutiert. Es bleibt also abzuwarten, ob daran festgehalten wird, jedem ein gebührenfreies Studium zu ermöglichen.

Geschrieben von Stephan Kosa