Der Begriff Rechtsextremismus ist in aller Munde, aber was beinhaltet er eigentlich? Der Term setzt sich aus zwei facettenreichen Wörtern zusammen.
Unter politischem Extremismus versteht man Einstellungen, die dem modernen Verfassungsstaat, der Demokratie, ablehnend gegenüberstehen. Dabei sind das Mehrheitsprinzip und die Volkssouveränität sowie deren Anbindung an eine auf den Menschenrechten basierende Verfassung die Elemente, die besonders kritisiert werden. Alle Formen des politischen Extremismus verfügen zudem über strukturelle Gemeinsamkeiten: Sie vertreten Absolutheitsansprüche, Freund-Feind-Stereotype, Fanatismus und ein antipluralistisches Politik- und Gesellschaftsverständnis. Es liegt somit auf der Hand, dass eine Überwindung
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und folglich auch die Beseitigung der jetzigen Verfassung angestrebt werden. Diese Merkmale sind allen Formen des Extremismus gemein.
Als weiterer begriffsbestimmender Bestandteil kommen jedoch noch die spezifisch rechten Inhalte hinzu: Die ethnische Zugehörigkeit zur deutschen Nation wird überbewertet, was sich in Nationalismus und Rassismus äußert. Eine Ideologie der Ungleichheit weist allen Nichtdeutschen einen minderen Rechtsstatus mit eingeschränkten Ansprüchen zu. Gleichzeitig wird eine Volksgemeinschaft ohne Interessenwettbewerb angestrebt, in der Regierende und Regierte eine Einheit bilden. Ein politischer Autoritarismus schließlich verlangt nach der Willenseinheit von „führender“ Regierung und Volk – der Staat soll die Gesellschaft dominieren. Oberstes Ziel ist es hier, die Homogenität des Volkes zu realisieren, und auch hier zeigt sich ein klarer Konflikt mit dem Grundgesetz.
Vor diesem Hintergrund muss der Rechtsextremismus, anders als Rechtsradikalismus und Rechtspopulismus, die sich oft genug noch im Rahmen der Legalität bewegen, ganz klar als eine Bedrohung für das politische System der Bundesrepublik angesehen werden.
Geschrieben von Katja Staack