Das StuPa hat auf seiner letzten Sitzung den akademischen Senat aufgefordert, die Studierendenschaft als gleichberechtigte Teilkörperschaft anzuerkennen.
„Zurzeit sind wir in der Grundordnung der Universität schlechter gestellt als die anderen Gruppen“, sagt Simon Sieweke, Präsident des Studierendenparlaments. Nach der derzeitigen Regelung kann etwa bei der Besetzung des Rektorats ein Dekan auf Beschluss seines Fakultätsrats einen Kandidaten vorschlagen. Studierendenvertretern ist dies nicht erlaubt.
Geschrieben von Kai Doering