Studierende, die vor dem Wintersemester 2005/06 an der EMAU immatrikuliert waren, können sich weiterhin für den Bachelor-Teilstudiengang Erziehungswissenschaften einschreiben.
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Universität Greifswald per einstweiliger Anordnung vom 27. September 2005 verpflichtet, bereits eingeschriebene Studierende zuzulassen. Es stellte klar, dass die Universität sicherstellen muss, dass die Studierenden ihr Studium zu den Bedingungen beenden können, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation galten. Das Rektorat hatte Studierenden den Zugang verwehrt, wogegen der AStA Klage eingereicht hatte.
Geschrieben von Kai Doering